TagesTicket
Wie viele Personen können mit einem TagesTicket fahren?
Das TagesTicket gilt immer nur für eine Person. Für Gruppen bis 5 Personen gibt es außerdem das GruppenTicket.
Das TagesTicket gilt immer nur für eine Person. Für Gruppen bis 5 Personen gibt es außerdem das GruppenTicket.
Sowohl das TagesTicket als auch das GruppenTicket gelten einen ganzen Tag lang in der gewählten Preisstufe von der Entwertung bis um 3 Uhr des Folgetages.
Ja, TagesTickets und GruppenTickets erhalten Sie bei den Busfahrern sowie teilweise auch bei den Straßenbahnfahrern. Zudem sind diese Tickets auch in den KundenCentern und an Automaten erhältlich. TagesTickets und GruppenTickets können Sie auch online im TicketShop kaufen.
Das ist abhängig von der jeweiligen KombiTicket-Veranstaltung: Manche KombiTickets erhalten Sie in Reisebüros, andere bekommen Sie in den VRR-Vertriebsstellen, wieder andere direkt beim Veranstalter.
Wo Sie Ihr gewünschtes KombiTicket erhalten, erfahren Sie in den KundenCentern der Verkehrsunternehmen. Informationen zu den KombiTicket-Partnern finden Sie in der Rubrik Freizeit.
Die meisten VRR-KombiTickets gelten im gesamten VRR-Raum für eine Hin- und Rückfahrt zum/vom Veranstaltungsort. In Ausnahmefällen haben einzelne KombiTickets einen eingeschränkten oder gar erweiterten Geltungsbereich (z.B. können einige KombiTickets auch im AVV oder VRS gültig sein). Bei den betreffenden Veranstaltungstickets ist dies direkt auf dem Ticket vermerkt.
Die KombiTickets gelten am Tag der Veranstaltung. Nach der Veranstaltung gelten sie bis zum Betriebsschluss, so dass Sie sich mit der Rückfahrt genug Zeit lassen können. Damit Sie sicher und stressfrei nach Hause kommen, gilt das KombiTicket in Einzelfällen auch länger, z.B. wenn es sich um eine Nachtveranstaltung handelt.
Nein, im Allgemeinen nicht.
KombiTickets sind mit einem der folgenden oder ähnlichen Aufdrucke versehen:
Ausnahmen davon sind direkt auf dem Ticket vermerkt.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei Gutscheinen für Eintrittskarten in der Regel nicht um Fahrausweise (KombiTickets) handelt. Im Zweifelsfall gilt auch hier: kein Aufdruck = kein Fahrausweis.
Folgende Verbundverkehrsmittel dürfen grundsätzlich mit einem VRR- Ticket (und damit auch mit einem KombiTicket) im jeweiligen Geltungsbereich innerhalb des VRR- Gebietes genutzt werden:
Ausnahme: für Fahrten mit der Spielbank-Linie in Dortmund benötigen Sie pro Fahrt ein ZusatzTicket.
Sie können mit Ihrem VRR-SemesterTicket zunächst im gesamten VRR-Raum fahren.
Unter bestimmten Voraussetzungen gilt das VRR-SemesterTicket auch in einigen Übergangsgebieten zwischen dem VRR und angrenzenden Verkehrsverbünden (siehe nächste Frage).
Wohnt der Inhaber in folgenden Tarifzonen bzw. Geltungsbereichen des jeweiligen Übergangstarifes der Übergangstarifpartner, so gilt das SemesterTicket ebenfalls auf den Verkehrsmitteln (wie unten benannt) der jeweiligen Übergangstarifspartner für den direkten bzw. schnellstmöglichen Weg zwischen Wohnort und Verbundraumgrenze als Fahrberechtigung (Ausnahme: Das SemesterTicket gilt grundsätzlich auch unabhängig vom Wohnort im südlichen Kreis Borken in der Verkehrsgemeinschaft Münsterland).
In diesen Übergangsgebieten gelten die folgenden Sonderregelungen:
Weitere Informationen zum VRR/VRS-Übergangstarif können Sie aus der entsprechenden Info-Broschüre entnehmen, welche Sie direkt in unserem Download-Bereich finden.
Nein.
Ein NRW-SemesterTicket wird jeweils nur in Verbindung mit einem regionalen SemesterTicket ausgegeben.
Die Bestimmungen zur Personen- und Fahrradmitnahme des regionalen SemesterTickets bleiben dabei bestehen. Für das SemesterTicket NRW jedoch gelten die Bestimmungen des NRW-Tarifs. Nach diesen ist die Personen- und Fahrradmitnahme ausgeschlossen.
Wenn Sie also ein NRW-SemesterTicket in Verbindung mit einem regionalen VRR-SemesterTicket erhalten haben, so ist eine Personenmitnahme nur innerhalb des VRR-Gebietes möglich.
Die Mitnahme von Personen innerhalb des VRR-Gebietes ist wie folgt möglich:
Von Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. kann ganztägig eine Person durch den Inhaber eines SemesterTickets im Verbundraum VRR mitgenommen werden.
Für die Mitnahme eines Fahrrades innerhalb des VRR gilt:
Zu den freigegebenen Fahrradmitnahmezeiten kann ein Fahrrad durch den Inhaber eines VRR-SemesterTickets unentgeltlich mitgenommen werden.
Sie können mit Ihrem NRW-SemesterTicket in ganz NRW alle zuschlagfreien Verbundverkehrsmittel nutzen, d.h. Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen sowie alle Nahverkehrszüge (RE, RB, S-Bahn) in der 2. Klasse. Eine Nutzung der 1. Klasse ist – auch mit Zuschlag - ausgeschlossen.
Zuschläge für Sonderverkehre (z.B. das Anruf-Sammel-Taxi), spezielle Linien (z.B. Flughafenbusse) oder Nachtbusse (z.B. in Ostwestfalen) sind nicht im NRW-SemesterTicket inkludiert und müssen deshalb gesondert entrichtet werden.
Weitere Informationen sowie eine Übersicht zur Gültigkeit des NRW-SemesterTickets außerhalb Nordrhein-Westfalens erhalten Sie hier:
Für bestimmte Strecken oder Leistungen innerhalb des VRR benötigen Sie ein ZusatzTicket. Dieses kann nur in Verbindung mit einem bereits gültigen VRR-Ticket verwendet werden (Ausnahme: Fahrt zwischen Kaldenkirchen und Venlo Bahnhof, siehe FAQ-Thema „Fahrten in andere Verkehrsverbünde“).
Das ZusatzTicket kann genutzt werden für:
Pro Person/Fahrrad und Fahrt ist jeweils ein ZusatzTicket notwendig.
Für die Mitnahme eines Hundes ist kein ZusatzTicket nötig, da Hunde im VRR kostenlos mitgenommen werden können.
* Inhabern eines Tickets im Ausbildungsverkehr (YoungTicketPLUS, YoungTicket, Schoko- und SemesterTicket) ist die Nutzung der 1. Klasse auch mit ZusatzTicket nicht gestattet.