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Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
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Inhalt

Eine junge Frau telefoniert im Freien.

Preisstufen / Tarifsystem


Wie kann ich herausfinden, welche Preisstufe ich für eine einzelne Fahrt benötige?

Sie können unseren Ticketberater nutzen, um sich für Ihre Fahrten umfassend beraten zu lassen. Sie erhalten dort Auskunft über das passende Ticket für einzelne Fahrten, gelegentliche Fahrten oder auch für regelmäßige Fahrten. Welche Preisstufe Sie für Ihre einzelne Fahrt innerhalb des VRR benötigen, erfahren Sie auch direkt in unserer elektronischen Fahrplanauskunft. Geben Sie dort die gewünschte Fahrverbindung ein und es wird in der Ergebnisübersicht zu jeder Fahrt die benötigte Preisstufe für Tickets des Bartarifes angezeigt. Wenn Sie auf die Preisstufe klicken (z.B. auf das „B“), so erhalten Sie weitere Informationen, wie z.B. die durchfahrenen Waben und Fahrpreise. Für regelmäßige Fahrten mit Monatstickets kann unter Umständen eine abweichende Preisstufe gelten.


Warum wird innerhalb der Preisstufe A noch zwischen A1 und A2 unterschieden?

Die Preisstufe A wurde zum 1. August 2008 in die Preisstufe A1 und A2 aufgeteilt und auf die Tarifgebiete im VRR-Verbundraum verteilt. Dabei fand auch eine preisliche Differenzierung statt, die jedoch nur bei den Monatskarten gilt (Ticket1000, Ticket2000, etc.).

Die Preisstufe A1 gilt in kleineren Städten und Gemeinden. Die Preisstufe A2 gilt in 17 größeren Städten (wie z.B. Essen), die eine besonders hohe Qualität des Nahverkehrsangebotes haben (dichte Takte, schnelle Stadtbahn-Verbindungen, NachtExpress, etc.).

Im Bereich des Bartarifes (EinzelTicket, 4erTicket, TagesTicket, GruppenTicket) wird preislich nicht zwischen der Preisstufe A1 und A2 unterschieden. Die Fahrausweisautomaten zeigen beide Preisstufen aber auch im Bartarif an. Für Sie ergibt sich hieraus allerdings kein Nachteil, da sowohl die Preisstufe A1 als auch A2 im Bartarif von Ihnen genutzt werden kann.


Wie kann ich mit der Preisstufe A in benachbarte Waben fahren?

Grundsätzlich gilt für Fahrten innerhalb eines Tarifgebietes die Preisstufe A und für Fahrten in ein benachbartes Tarifgebiet die Preisstufe B.

Die Tarifgebiete im VRR sind jedoch nochmals in Waben unterteilt, vergleichbar mit den Stadtteilen einer Stadt. Es gibt auch Fahrten, die eine sog. 2-Waben-Beziehung darstellen. Das bedeutet, dass sich Ihr Start- und Zielpunkt trotz unterschiedlicher Tarifgebiete in zwei direkt nebeneinander liegenden Waben befindet. Für derartige Fahrtrelationen gilt die Preisstufe A.

Sie können sich auch ein Monatsticket auf eben diese 2-Waben-Beziehung der Preisstufe A1 oder A2 ausstellen lassen. Als Geltungsbereich werden diese beiden Waben auf dem Ticket eingetragen. Sie können dann aber nur innerhalb dieser beiden Waben mit Ihrem Ticket fahren.

Möchten Sie innerhalb des VRR-Gebietes einmal über den Geltungsbereich Ihres Tickets hinaus oder zurück in ihn hinein fahren, so benötigen Sie pro Fahrt ein VRR-ZusatzTicket (Hin- und Rückfahrt = 2 ZusatzTickets).


Was ist, wenn ich in einem Gebiet fahren möchte, das jeweils eine Wabe der Preisstufe A1 und A2 umfasst?

In diesem Fall müssen Sie ein Zeitticket der Preisstufe A2 erwerben. Im Bartarif sind die Preise der Preisstufe A1 und A2 identisch.


Welches Zentraltarifgebiet der Preisstufe B ist für mich sinnvoll?

Bei dem Erwerb eines MonatsTickets der Preisstufe B müssen Sie sich auf einen bestimmten Geltungsbereich des Tickets festlegen. Ein Geltungsbereich der Preisstufe B besteht aus einem Zentraltarifgebiet sowie in der Regel allen angrenzenden Tarifgebieten. Sie können aus einer Vielzahl von Geltungsbereichen den für Sie geeigneten Geltungsbereich wählen. Hilfestellung hierzu gibt Ihnen auch unser Ticketberater.


Wie ermittle ich, welche Kombinationsmöglichkeiten für mich bei der Preisstufe C sinnvoll sind?

Die Preisstufe C umfasst eine Vielzahl von möglichen Geltungsbereichen und bietet damit zahlreiche Kombinationsmöglichkeiten. Sie können als Zentraltarifgebiete zwei beliebige benachbarte und verkehrlich verbundene Tarifgebiete miteinander kombinieren. Das Ticket gilt dann in beiden Tarifgebieten sowie in der Regel in den an sie angrenzenden Tarifgebieten. Ihre persönliche Kombination können Sie mit dem Ticketberater nutzen, um sich die für Sie passenden Zentraltarifgebiete ermitteln zu lassen.

 
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