Nahverkehrs-Zweckverband Niederrhein
Seit dem 01. Januar 2008 gilt in NRW ein neues Nahverkehrsgesetz - das ÖPNVG NRW. Ein Teil innerhalb der Gesetzesänderung regelt die Reduzierung der Zahl der Kooperationsräume von neun auf drei. Zur Umsetzung dieser Vorgabe haben sich zum ersten Januar 2008 die Verbundräume des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) und des Nahverkehrs-Zweckverbands Niederrhein (NVN) zusammengeschlossen. Beide kooperieren als Aufgabenträger zukünftig im neu geschaffenen Verkehrsraum Rhein-Ruhr als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR).
Beide Zweckverbände bleiben als selbstständige Gebietskörperschaften erhalten und werden gleichberechtigte Träger der VRR AöR, die das operative Geschäft im Verkehrsraum übernimmt und den gemeinsamen SPNV im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel finanziert.
Informationen für NVN-Gremienmitglieder
Von Einladungen über Tagesordnungen und Beschlussvorlagen bis hin zum Terminkalender, der die aktuellen Sitzungen anzeigt - der passwortgeschützte Internetbereich bietet Gremienmitgliedern alle wichtigen Informationen und Dokumente. Im öffentlichen Bürgerinformationssystem stehen eine Vielzahl der Dokument den interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Noch kein einheitlicher Tarif
Der neue Verkehrsraum Rhein-Ruhr erstreckt sich über ein Gebiet von 7.345 Quadratkilometern und verfügt über ein 2.248 Kilometer langes Schienennetz. Die jährliche Verkehrsleistung im SPNV liegt bei 45 Millionen Zugkilometern. Rund 8,1 Millionen Einwohner können künftig das gemeinschaftliche Nahverkehrsangebot nutzen.
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Der NVN auf einen Blick
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