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Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
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Inhalt

Eine von Fußgängern umgebene Straßenbahn.

Struktur des VRR

Nahverkehrsarchitekten beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

Neue Strukturen für einen effizienten VRR

Im September 2006 wurde die VRR GmbH, die seit gut 25 Jahren die operativen Aufgaben des VRR wahrgenommen hat, aufgelöst. Alle Aufgaben und Mitarbeiter wurden auf die VRR AöR (Anstalt öffentlichen Rechts) übertragen. Schon im vergangenen Jahre waren die Aufgaben und Mitarbeiter des Zweckverbandes VRR auf die VRR AöR übergegangen.

Mit dieser Zusammenführung wird eine straffere Organisation und ein einheitliches Auftreten des VRR noch besser gewährleistet und der VRR zu einer effizienten und effektiven Nahverkehrs-Organisation gemacht. Die Entscheidung für die Rechtsform einer AöR ermöglicht eine hinsichtlich Vergabe- und Steuerrecht unproblematische Finanzierung des VRR. Darüber hinaus ist eine AöR rechtlich in der Gemeindeordnung abgesichert, das heißt: Die Aufgaben, die sie erfüllt, liegen im öffentlichen Interesse.

In Nordrhein-Westfalen gab es umfassende Veränderungen in der NRW-Nahverkehrslandschaft, von denen auch der VRR betroffen ist. Die Landesregierung NRW hat mit Wirkung zum 01.01.2008 das so genannte ÖPNV-Gesetz, das die Struktur und Finanzierung von Bus und Bahn festlegt, reformiert. Aus den ursprünglichen neun Nahverkehrsverbünden im Land sind drei große Kooperationsräume geworden. Der VRR hat sich deshalb mit dem Nahverkehrs-Zweckverband Niederrhein (NVN) zusammengeschlossen. Beide kooperieren als Aufgabenträger zukünftig im neu geschaffenen Verkehrsraum Rhein-Ruhr als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR). Ziel des neuen Verkehrsraums, der sich von Kleve bis Hagen und von Haltern bis Mönchengladbach erstreckt, ist es, schnellstmöglich einen gemeinsamen, einheitlichen Tarif einzuführen.
Neben den strukturellen Veränderungen im Verbundraum hat der VRR durch das neue ÖPNV-Gesetz zusätzliche Aufgaben übertragen bekommen und ist seit Anfang 2008, wie die anderen beiden Kooperationsräume auch, für die Investitionsförderung im ÖPNV in Rheinland und Westfalen zuständig.


Der ÖPNV im VRR ist wie in anderen Verbünden nach dem Drei-Ebenen-Modell organisiert:


  1. Die Politische Ebene: Hier sind die Städte und Kreise verankert, die ihre Vertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverband VRR und den Verwaltungsrat der AöR entsenden. Die Verantwortung für die Zweckverbandsaufgaben liegt beim Verbandsvorsteher.
  2. Die Management-Ebene: Seit dem 1. September 2006 sind alle Aufgaben und Kompetenzen des VRR organisatorisch gebündelt: in der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Anstalt öffentlichen Rechts (VRR AöR). Als Nahverkehrsarchitekt hat sich Europas größter Verkehrsverbund mit dieser Rechtsform auf der Managementebene schlank und schlagkräftig für die zahlreichen Herausforderungen im zukünftigen Nahverkehrsmarkt aufgestellt.
  3. Operative Ebene: Die kommunalen und regionalen Verkehrsunternehmen sowie die SPNV-Unternehmen sind einerseits über Kooperationsverträge in den VRR eingebunden. Zudem werden sie über fachbezogene Arbeitskreise, den Unternehmensbeirat sowie durch Vertretung im Verwaltungsbeirat regelmäßig in die Prozesse einbezogen.

Ziele des VRR

Im Zentrum der Arbeit stehen beim VRR die Kundenorientierung und die Dienstleistungen. Kundenorientierung heißt dabei nicht „soviel wie möglich“, sondern die richtige Menge und Art der Leistung in einer marktgerechten Qualität zur Verfügung zu stellen. Zudem sind bei der Ausgestaltung des SPNV und bei Ausgestaltung der Verbundaufgaben die Wirtschaftlichkeit und die Nutzung von Synergieeffekten ein vorrangiges Ziel. Für die Befriedigung der Mobilitätsbedürfnisse der Menschen spielt der ÖPNV eine unverzichtbare Rolle – ebenso wie die anderen Verkehrsträger. Ein intelligentes Zusammenwirken mit intermodalen Konzepten sichert Nachhaltigkeit und Effizienz. Entsprechend hat der VRR seine Ziele auch zukunftsweisend formuliert:

Ein attraktiver ÖPNV, der die jetzigen Fahrgäste bindet und neue gewinnt, seiner sozialen Funktion gerecht wird und durch ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis die Zahlungsfähigkeit und -bereitschaft der Kunden ausschöpfen kann.
Ein effizienter ÖPNV, der die öffentlichen Haushalte so wenig wie möglich belastet. Der VRR unterstützt die Verkehrsunternehmen dabei, ein qualitativ hochwertiges, bedarfsgerechtes Leistungsangebot bereit zu stellen, dessen Kosten durch Integration, Standardisierung und Kooperation sowie durch wettbewerbliche Anreize ohne Lohndumping möglichst niedrig gehalten werden.

Ein solide finanzierter ÖPNV mit Planungssicherheit für Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen, mit langfristig leistungsfähiger Infrastruktur und Innovationspotenzial.

Diese Ziele können nur im Zusammenwirken von Land, Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen im Verbundgebiet erreicht werden. Der VRR übernimmt die vom Gesetz und den Aufgabenträgern übertragenen Aufgaben und ist Dienstleister für Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen auf der Basis von AöR-Satzung und Kooperationsverträgen.

Hier wird sich der VRR zukünftig noch stärker engagieren: zum einen als Architekt des Nahverkehrs an Rhein, Ruhr und Wupper, zum anderen übernimmt der VRR auch landesweite Koordinationsaufgaben.


Die Aufgaben des VRR

Der VRR hat vier wesentliche Aufgabenbereiche:


  1. Aufgabenträger für den SPNV
  2. Sicherstellung eines integrierten ÖPNV (Tarif, Angebot, Qualität..)
  3. Finanzierung des ÖPNV
  4. Bewilligung von ÖPNV-Investitionsförderungen nach §§ 12 und 13 ÖPNVG NRW

Die ersten beiden Aufgabenbereiche leiten sich aus dem ÖPNV-Gesetz Nordrhein-Westfalen ab. Die Finanzierung des ÖPNV ist von den kommunalen Aufgabenträgern an den VRR übertragen worden. Aus diesen drei Bereichen leiten sich eine Fülle von Einzelaufgaben ab, die der VRR wahrnimmt. Zentrale Themen dabei sind die Ausschreibung und Bestellung des Leistungsangebotes auf der Schiene und das damit verbundene Vertragscontrolling zur Überprüfung der Qualitätsstandards. Ebenfalls ein wichtiger Eckpfeiler der Arbeit ist die ständige Entwicklung des VRR-Tarifs als Gemeinschaftstarifs aller Verkehrsunternehmen. Die Aufgaben im Überblick:


  1. SPNV-Aufgabenträgerschaft:
    Leistungsangebot
    Ausschreibung / Bestellung
    Vertragscontrolling und Qualität
    Finanzierung
  2. Verbundaufgaben:
    Tarif & Vertrieb
    Kommunikation & Absatzförderung
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Kundeninformation
    Qualität und Kundenmanagement
    Finanzierung
  3. Sonderthemen:
    Stadtbahn
    Elektronisches Fahrgeldmanagement
    Telematik

weiterführende Informationen

Organigramm

Wie ist der VRR aufgestellt?

Vorstände, Abteilungen, Stabsstellen und politische Gremien - im Organigramm erhalten Sie einen Überblick über die Aufstellung des VRR.

Unternehmenskultur VRR

Standards für die Zusammenarbeit

Die Grundsätze für Führung und Zusammenarbeit geben Mitarbeitern und Führungskräften Standards für die gemeinsame Arbeit vor.

Satzungen des VRR

Die Rechtsverhältnisse des VRR können in den unten stehenden PDF-Dokumenten nachgelesen werden.

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