05.07.2012
Die erweiterte VRR-Mobilitätsgarantie macht noch mobiler
Neue Erstattungsregelungen bei Verspätungen oder Ausfällen
Egal ob verpasste Anschlusszüge, geplatzte Geschäftstermine oder verspätete private Verabredungen – Wenn Züge, Busse oder Bahnen auf sich warten lassen oder ganz ausfallen, kann das für die Fahrgäste ganz schön ärgerlich sein. Um die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, erhalten Bahnkunden mit der neuen Mobilitätsgarantie eine noch höhere Kostenerstattung.
Die Mobilitätsgarantie ermöglicht es den ÖPNV-Kunden, bei Abfahrtsverspätungen von mehr als 20 Minuten (ausgenommen sind folgende Fälle: Streik, Unwetter, Naturgewalten, Bombendrohungen) und wenn es keine alternative Verkehrslinie gibt, entweder ein Taxi zu bestellen oder einen Fernverkehrszug zu benutzen. Die Erstattungsbeträge werden ab sofort erhöht und zeitlich gestaffelt. Bei Fahrtantritt tagsüber vor 20 Uhr steigt der Betrag von 20 Euro auf 25 Euro, bei Fahrtantritt nach 20 Uhr von 20 Euro auf 50 Euro. Die Mobilitätsgarantie für die VRR-Premiumkunden – Abonnenten mit Ticket2000 und BärenTicket – umfasst weiterhin einen Vorteil gegenüber den übrigen Kunden. Ihnen wird ganztägig der Höchstbetrag von 50 Euro eingeräumt. Er liegt damit deutlich über dem heutigen Höchstbetrag von 30 Euro.
Fahrgäste, die die Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch nehmen möchten, füllen hierfür das Erstattungsformular aus. Das Formular muss samt dem Ticket bzw. der Ticketkopie einer Zeitfahrkarte und der Taxiquittung bzw. dem benutzten IC-/EC-/ICE-Ticket bei dem Verkehrsunternehmen eingereicht werden, das die Verspätung verursacht hat. Sind die Voraussetzungen der Mobilitätsgarantie erfüllt, wird der Erstattungsbetrag auf das Konto des Fahrgasts überwiesen.
Die neue Regelung für die VRR-Mobilitätsgarantie im Überblick:
- VRR-Premiumkunden (Ticket 2000 und BärenTicket): 50 Euro Erstattungsbetrag unabhängig von der Uhrzeit der Inanspruchnahme
- Sonstige VRR-Ticketinhaber: 25 Euro Inanspruchnahme vor 20 Uhr, 50 Euro Inanspruchnahme nach 20 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages
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