SozialTicket

SozialTicket

Die persönliche Zeitkarte

Abbildung eines SozialTicket (Foto: VRR)
Foto: VRR

Mit dem SozialTicket sind Sie zum kleinen Preis an Ihrem Wohnort mobil. Nutzen Sie für Ihre täglichen Erledigungen rund um die Uhr alle Linienbusse, S-Bahnen, RB- und RE-Linien sowie Straßen- und U-Bahnen im Geltungsbereich.





Wer’s haben kann:
zum Berechtigtenkreis zählen beispielsweise

  • Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
  • Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII)
  • Empfänger von Wohngeld nach WoGG
  • Leistungsberechtigte nach SGB VIII
  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz

Ob Sie zum Kreis der Berechtigten gehören, erfahren Sie bei den zuständigen Behörden Ihrer Stadt. Dort erhalten Sie auch den erforderlichen Berechtigtenausweis.

Wer fahren darf:
nur Ticketinhaber (persönliches Ticket, Lichtbildausweis und Berechtigtenausweis mitführen)

Was, wo und wann:
Das Ticket gilt in der Preisstufe A in dem Tarifgebiet bzw. den Tarifgebieten Ihres Wohnortes rund um die Uhr

Ihr Bonus:
montags bis freitags ab 19 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12.: Mitnahme von bis zu drei Kindern unter 15 Jahren im gewählten Geltungsbereich

Mobilitätsgarantie:
bei Verspätung bis zu 20,00 Euro Kostenerstattung

Besonderheit:
Das SozialTicket besteht aus: 1. einem Berechtigtenausweis und einer Kunststoffhülle, die Sie von Ihrem Jobcenter oder Sozialamt erhalten und 2. einer Monatswertmarke, die Sie bei Ihrem Verkehrsunternehmen erhalten. Bei einigen Verkehrsunternehmen erhalten Sie auch eine Chipkarte. Damit ersparen Sie sich den monatlichen Wertmarkenkauf. 3. ist ein Lichtbildausweis (z. B. Führerschein oder Personalausweis) zur eindeutigen Identifikation nötig.

Preis pro Monat:
29,90 Euro

Erweiterbar:
Mit den ZusatzTickets können Sie die Gültigkeit Ihres SozialTickets ausweiten. Pro Zusatznutzen, Fahrt, Person und ggf. Fahrrad ist ein ZusatzTicket notwendig.

ZusatzTicket 1
- Erweiterung des Geltungsbereichs in die Nachbarstadt (bilden mehrere Städte ein Tarifgebiet, so gilt das ZusatzTicket im gesamten Tarifgebiet.)

ZusatzTicket 2
- Erweiterung des Geltungsbereichs auf den gesamten Verbundraum
- Fahrradmitnahme
- 1.-Klasse-Nutzung

Ticketkauf:
Die Monatswertmarke können Sie in den KundenCentern und Vertriebsstellen der Verkehrsunternehmen, den Reisezentren der Deutschen Bahn sowie an den Ticketautomaten in Ihrer Stadt erwerben.