Fahrten zwischen den Verbünden
Für Anschlussfahrten in benachbarte Verkehrsverbünde gelten Übergangstarife. Diese Regelungen betreffen nur die Fahrten, die im Grenzgebiet zweier Verkehrsverbünde liegen. Für alle anderen Fahrten gilt der NRW-Tarif.
Die Übergangstarife sind auf die wichtigsten Verkehrsströme in den Übergangsregionen zugeschnitten. Sie umfassen nicht die gesamten Verbundräume.
Ticketkauf
Die Tickets erhält man in den grenznahen Gebieten in den KundenCentern der Verkehrsunternehmen und an Ticketautomaten.



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