Gelsenkirchen/Essen, 05.07.2012
Erweiterung der Mobilitätsgarantie und Anpassungen bei den Fahrpreisen
Differenzierte Änderungen bei Preisen und Garantien
In seiner heutigen Sitzung im Essener Rathaus hat der VRR-Verwaltungsrat eine Tarifanpassung zum 1. Januar 2013 von im Durchschnitt 3,9 Prozent beschlossen. Diese Tarifmaßnahme hat eine festgeschriebene Laufzeit von zwölf Monaten und gilt für den gemeinsamen Tarifraum des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) und der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (VGN). Außerdem entschied das Gremium positiv über eine kundenfreundliche Erweiterung der Mobilitätsgarantie für die Fahrgäste an Rhein und Ruhr. Hierbei werden den Kunden deutlich erhöhte Erstattungsbeträge im Rahmen der Garantie von 25 und 50 Euro zugesichert.
„Mit der Anpassung der Preise zum Januar 2013 wird den gestiegenen Mehraufwendungen bei den Verkehrsunternehmen Rechnung getragen, um eine negative Ergebnisentwicklung und Absenkung des Kostendeckungsgrades bei den Unternehmen zu vermeiden und einen Beitrag zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte zu leisten,“ erklärt VRR-Vorstand Klaus Vorgang. Jedoch rückt bei der Preisbildung auch der Erhalt von Qualität und Quantität der Nahverkehrsleistungen in den Fokus. Der VRR und seine Verkehrsunternehmen setzen sich seit Jahren für eine Steigerung der Qualität im öffentlichen Personennahverkehr ein. Pünktlichkeits-versprechen für die Fahrgäste, umweltfreundliche und moderne Fahrzeuge sowie barrierefreie Haltestellen sorgen für eine hochwertige öffentliche Mobilität im Verbundgebiet. „Uns ist bewusst, dass die Fahrgäste ein qualitativ attraktives Angebot erwarten. Wir entwickeln Preise und Qualität im Einklang mit der Zielsetzung Stammkunden zu halten und Neukunden zu gewinnen,“ so Vorgang. „Die Optimierung der Mobilitätsgarantie und die Erhöhung der Erstattungsbeträge ist dabei ein weiterer Schritt in Richtung Qualitätssteigerung und Akzeptanz der Kunden,“ so Vorgang abschließend.
Erweiterung der Mobilitätsgarantie
Mit der heute beschlossenen Weiterentwicklung geht eine deutliche Erhöhung der Erstattungsbeträge einher. Die Mobilitätsgarantie ermöglicht es den Nahverkehrskunden, im Bedarfsfall entweder ein Taxi zu bestellen oder einen Fernverkehrszug zu benutzten. Die Beträge für die Taxikosten werden ab sofort für alle Kunden erhöht und um eine zeitliche Komponente erweitert. Bei Fahrtantritt tagsüber vor 20 Uhr steigt der Betrag von 20 Euro auf 25 Euro, bei Fahrtantritt nach 20 Uhr von 20 Euro auf 50 Euro. Die Mobilitätsgarantie für die VRR-Premiumkunden – Ticket2000 und BärenTicket – wird weiterhin einen zusätzlichen Vorteil gegenüber den übrigen Kunden beinhalten. Ihnen wird ganztägig der Höchstbetrag von 50 Euro eingeräumt. Er liegt damit deutlich über dem heutigen Höchstbetrag von 30 Euro.
Die neue Regelung für die VRR-Mobilitätsgarantie im Überblick:
- VRR-Premiumkunden (Ticket 2000 und BärenTicket): 50 Euro Erstattungsbetrag unabhängig von der Uhrzeit der Inanspruchnahme
- Sonstige VRR-Ticketinhaber: 25 Euro Inanspruchnahme vor 20 Uhr, 50 Euro Inanspruchnahme nach 20 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages
Differenzierte Preisanpassungen vorgesehen
Das Einzelticket für Erwachsene wird in der am stärksten nachgefragten Preisstufe A durchschnittlich angehoben. Die Kurzstreckentickets werden um 10 Cent angehoben, ebenso das EinzelTicket für Kinder – dieser Preis von 1,50 Euro gilt für alle Preisstufen und ist seit zwei Jahren stabil. Im Abobereich kommt es bei den Ticket2000-Angeboten aufgrund der intensiven Inanspruchnahme der Zusatznutzen (Übertragbarkeit oder verbundweite Gültigkeit am Wochenende) zu einer leicht überdurchschnittlichen Anpassung der Preise. Beim SchokoTicket wird der Preis für Selbstzahler durchschnittlich angehoben, wobei der Eigenanteil für die anspruchsberechtigten Kinder nicht weiter angehoben wird. Dieser bleibt mit zwölf Euro für das erste und sechs Euro für das zweite Kind konstant.
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Preistabelle 2013
Download (pdf, 137,6 kB)
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Pressemeldung vom 05.07.2012
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