ERegG-Novelle: Zusätzliche Regionalisierungsmittel fließen vollständig in klimafreundlichen Nahverkehr
Im Januar hatte der Bundestag die Erhöhung der Regionalisierungsmittel für den Öffentlichen Personennahverkehr beschlossen. 212 Millionen Euro sollen zusätzlich nach Nordrhein-Westfalen fließen, um das ÖPNV-Angebot auszuweiten und attraktiver zu gestalten. Dank der Novellierung des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG), die der Bundestag in der letzten Woche auf den Weg gebracht hat, fließen diese zusätzlichen Finanzmittel nun auch in voller Höhe an die Länder und können in verbesserte, klimafreundliche Nahverkehrsleistungen investiert werden. Dies freut uns ganz besonders, denn ohne diese Gesetzesänderung wäre rund die Hälfte des Geldes in sogenannte Trassenentgelte geflossen. Was es hiermit auf sich hat, erklären wir Ihnen in diesem Magazinbeitrag.
Trassenentgelte? Was ist das eigentlich?
Wer schon einmal europäische Länder wie beispielsweise Österreich, Italien oder Frankreich mit dem Auto bereist hat, kennt sie: Gebühren für die Nutzung von Autobahnen oder größeren National- bzw. Bundesstraßen. Auch die Lkw-Maut in Deutschland ist damit vergleichbar. Eine solche Maut oder Nutzungsgebühr gibt es nicht nur für Straßen, sondern auch im Schienenverkehr: Möchte ein Eisenbahnverkehrsunternehmen die Schienenwege eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens, beispielsweise der DB Netz AG, nutzen, dann zahlt es sogenannte Trassenpreise, die 1994 mit der Bahnreform eingeführt wurden. Diese Abgaben machen einen sehr großen Teil der Gesamtkosten für den Schienenpersonennahverkehr aus.
Die Krux: Man kann jeden Euro nur einmal ausgeben
Bis zur Novellierung des ERegG war die Dynamisierung der Trassenpreise gesetzlich an die Dynamisierung der Regionalisierungsmittel gekoppelt. Steigt das eine, steigt das andere, so sah es der Gesetzgeber vor.
Die Erhöhung der Regionalisierungsmittel für den Öffentlichen Personennahverkehr hätte folglich ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2020 auch steigende Trassenpreise nach sich gezogen, mit einem überproportionalen Plus von etwa fünf Prozent. Diese Preissteigerung hätte rund 50 Prozent der zusätzlichen Regionalisierungsmittel verschlungen, Gelder, die folglich in Infrastrukturentgelte und nicht in ein verbessertes Nahverkehrsangebot geflossen wären – und zwar ohne, dass die Infrastrukturbetreiber dafür mehr oder bessere Leistungen hätten erbringen müssen. Es gilt das alte Sprichwort: „Man kann jeden Euro nur einmal ausgeben.“ Geld, das in Trassenentgelte fließt, kann nicht mehr in ein zusätzliches Nahverkehrsangebot investiert werden.
Mit der Novellierung des ERegG hat der Gesetzgeber nun dafür gesorgt, dass die zusätzlichen Regionalisierungsmittel nicht zu großen Teilen an den DB-Konzern fließen, sondern vollständig in den Öffentlichen Personennahverkehr, um Fahrgästen in ganz Deutschland einen Mehrwert und verbesserte Verkehrsleistungen zu bieten. Das Land NRW ist nun gefordert, die zusätzlichen Finanzmittel sachgerecht und nach Absprache mit den drei Aufgabenträgern zu verteilen.