Neue Max-App sorgt für Unmut beim VRR
Mit der Unterzeichnung des Memorandums of Understanding zur Zusammenarbeit mit den Berliner Verkehrsbetrieben, der Hamburger Hochbahn sowie der Münchner Verkehrsgesellschaft verlässt die Rheinbahn den bislang gemeinsamen Weg der 33 kommunalen Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Dadurch wächst die Gefahr, dass frühere Fehler – wie unterschiedliche Spurbreiten bei Straßenbahnen oder abweichende Bahnsteighöhen – nun in anderen Bereichen, etwa der Digitalisierung, erneut auftreten. Für diesen unabgestimmten Alleingang fehlt uns jedes Verständnis.
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Die vom VRR gemeinsam mit den kommunalen Verkehrsunternehmen entwickelte und bereits von vielen Betrieben genutzte Auskunfts- und Vertriebs-App – einschließlich eezy.nrw – hat für Fahrgäste einheitliche und verlässliche Standards geschaffen. Sie bündelt wichtige Kompetenzen und Ressourcen und orientiert sich an den branchenweit abgestimmten Normen des VDV und der VDV-ETS. Wer diese Grundlagen infrage stellt, riskiert Rückschritte, die die Branche um Jahre zurückwerfen würden.
„Unser Ziel muss es sein, unsere Kräfte effizient einzusetzen – für die Menschen und für die Qualität unseres Angebots, insbesondere an Rhein und Ruhr. Das gilt sowohl für das Mobilitätsangebot als auch für dessen Digitalisierung“, stellt VRR-Vorstandssprecher Oliver Wittke fest.
Deshalb hoffen wir, dass die Rheinbahn zu ihren regionalen Partnern zurückkehrt – einem Kreis, dem sich übrigens auch zahlreiche Unternehmen außerhalb des VRR angeschlossen haben. Die mandantenfähige VRR App dient als Grundlage für zahlreiche weitere Apps von Verkehrsunternehmen; auch die landesweite App Mobil NRW inklusive aller in NRW gültigen Tarife basiert darauf. Mit 1,2 Millionen registrierten Nutzenden ist die VRR-App fest im Markt etabliert und genießt einen hohen Bekanntheitsgrad. Unser Fokus liegt weiterhin auf einer konsequenten Weiterentwicklung unserer App und einer nutzerorientierten Anpassung an Marktbedürfnisse. Gleichzeitig setzen wir auf eine einfache Vertriebsstruktur – insbesondere durch den landesweiten Luftlinientarif eezy.nrw.
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