Nordrhein-Westfalen | 08. Dezember 2020

Abschlussbilanz Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht: 958 Verstöße

Bei gemeinsamen Schwerpunktkontrollen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Nordrhein-Westfalen haben Eisenbahnverkehrsunternehmen, Deutsche Bahn, Bundespolizei und Ordnungsämter 958 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. Wer keine Maske getragen oder Mund und Nase nicht bedeckt hatte, muss jetzt mit einem Bußgeldbescheid vom Ordnungsamt rechnen.

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Auf neun ausgewählten Strecken und Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen hatten Eisenbahnverkehrsunternehmen, Deutsche Bahn, Bundespolizei und Ordnungsämter am Montag, 7. Dezember, zwischen 11 und 18 Uhr die Einhaltung der Maskenpflicht in Bahnen sowie im Bahnhof und auf Bahnsteigen kontrolliert. Rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DB, der Verkehrsunternehmen, der Aufgabenträger, der Ordnungsämter und der Bundespolizei waren bei den Schwerpunktkontrollen im SPNV in Nordrhein-Westfalen im Einsatz.
Der Großteil der Menschen ohne Maske war am Nachmittag und frühen Abend bei hohem Verkehrsaufkommen im Berufsverkehr unterwegs. In den ersten drei Stunden bis 14 Uhr wurden 259 Verstöße festgestellt. In der Abschlussbilanz von Bundespolizei, Verkehrsbetrieben, DB und Ordnungsämtern kamen 958 Fälle zusammen.
„Bahnfahren ist auch in Corona-Zeiten eine sichere Sache, wenn alle eine Maske Tragen. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist eine kleine Unannehmlichkeit mit großer Wirkung. Denn sie schützt uns alle vor dem gefährlichen Virus. Die Kontrollen im Nah- und Fernverkehr haben gezeigt, dass sich die allermeisten Fahrgäste an die Regeln halten.

Gleichwohl wird es auch weiter Kontrollen geben, damit sich alle in Bus und Bahn sicher fühlen“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.
Bereits am 24. November waren bei landesweiten Kontrollen in Nordrhein-Westfalen 805 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt worden. Drei Monate zuvor, am 24. August 2020, waren es 1707 Verstöße, die ebenfalls bei einer landesweiten Prüfung im SPNV ermittelt wurden.
Außer in Nordrhein-Westfalen wurde am Montag auch in anderen Bundesländern im Schienenpersonennahverkehr kontrolliert. Gleichzeitig fanden auf Initiative des Bundesverkehrsministeriums, der Deutschen Bahn und der Bundespolizei Kontrollen im Fernverkehr statt.
Seit dem 27. April 2020 schreibt die Coronaschutzverordnung vor, dass im ÖPNV eine Mund-und-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Das gilt nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern ebenso in den Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen. Wer keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss seit dem 12. August in Nordrhein-Westfalen mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.

Pressemeldung des Verkehrsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen

Pressemeldung als PDF (135.04 KB - pdf)

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