VRR beschließt Förderkatalog 2026 mit 87 Investitionsvorhaben
Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen ist wesentlicher Bestandteil des VRR-Förderkatalogs für das Jahr 2026. 87 Investitionsvorhaben mit einem Zuwendungsvolumen von rund 105 Millionen Euro wurden vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) grundsätzlich als förderfähig erachtet: Der VRR-Verwaltungsrat hat in seiner heutigen Sitzung den jährlichen Förderkatalog mit Maßnahmen zur Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur nach § 12 ÖPNV-Gesetz NRW einstimmig beschlossen. Wie auch in den Vorjahren hatte der VRR Anfang dieses Jahres alle Kommunen und Verkehrsunternehmen im Verbundraum aufgefordert, Investitionsvorhaben zur Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur anzumelden, die im kommenden Jahr begonnen werden können.
VRR-Verwaltungsrat beschließt Förderkatalog 2026
„Ein attraktiver ÖPNV ist maßgeblich für die Verkehrswende und der barrierefreie Zugang erleichtert allen die Nutzung von Bus und Bahn“, so Oliver Wittke, Vorstandssprecher beim VRR. „Mit unseren Förderprogrammen für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen und Stationen möchten wir, dass alle Menschen, die auf eine leistungsstarke öffentliche Mobilität angewiesen sind, problemlos den ÖPNV nutzen können. Der VRR investiert aus diesem Grund seit vielen Jahren in den Neu- und Ausbau der Nahverkehrsinfrastruktur für eine zukunftsfähige und klimaschonende öffentliche Mobilität“, so Wittke weiter.
Erstmals wurden auch Vorhaben zum Förderkatalog angemeldet, die auf dem 2024 neu geschaffenen Fördertatbestand „Kapazitätserhöhungen des oberleitungsgebundenen kommunalen ÖSPV“ basieren. Die Städte Duisburg und Dortmund haben entsprechende Anmeldungen für insgesamt drei Vorhaben eingereicht. Die Kapazität bei bestehenden Oberleitungsstrecken im kommunalen Nahverkehr zu erhöhen, ermöglicht eine höhere Taktung bei Straßen- und Stadtbahnen. Dadurch können mehr Fahrgäste transportiert werden.
Informationen zur Beschlussvorlage und den Förderkatalog 2026 unter: SessionNet | Förderkatalog 2026 gem. §12 ÖPNVG NRW
Zum Hintergrund
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr kann nach § 12 ÖPNV-Gesetz NRW Fördergelder für verkehrliche Verbesserungen im ÖPNV zweckgebunden an Kreise, Städte und Gemeinden sowie öffentliche Verkehrsunternehmen weiterleiten. Maßnahmen zur verkehrlichen Verbesserung werden im sogenannten Förderkatalog gesammelt, der jährlich vom Verwaltungsrat des VRR beschlossen wird. Dazu werden zu Beginn eines Kalenderjahres alle Kommunen und Verkehrsunternehmen im Verbundraum angeschrieben, ihre Investitionsvorhaben anzumelden. Gefördert werden insbesondere kommunale Bauvorhaben, die einen wesentlichen verkehrlichen Nutzen aufweisen und den barrierefreien Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr ausweiten. Kommunen und Verkehrsunternehmen sind aufgefordert, prüffähige Finanzierungsanträge anzufertigen und Baurecht herzustellen, um eine zügige bauliche Umsetzung der Projekte zu gewährleisten. Die Bewilligung an die antragstellende Gemeinde oder das Verkehrsunternehmen erfolgt nach Festsetzung der endgültigen Zuwendungshöhe. Diese wird durch die zuwendungstechnische Prüfung der konkreten Finanzierungsanträge ermittelt. Danach können die Bauvorhaben vor Ort beginnen.
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