Investitionsförderung 2025: barrierefrei, digital, klimafreundlich
Als Fördergeber nach § 12 ÖPNVG NRW und als Bewilligungsbehörde für Maßnahmen im besonderen Landesinteresse nach § 13 ÖPNVG NRW setzen wir gezielt auf die Modernisierung und Weiterentwicklung des ÖPNV in unserem Verbundraum. Unser Anspruch war es auch im Jahr 2025, die Qualität des Angebots im Sinne der Fahrgäste zu steigern und die Verkehrswende aktiv zu gestalten. Die Investitionen sind dabei kein Selbstzweck, sondern folgen einer klaren Strategie: Wir wollen Barrieren abbauen, digitale Services stärken, die Infrastruktur modernisieren und den Umstieg auf klimafreundliche Antriebe beschleunigen.
ÖPNV strukturell stärken
Vom 1. Januar bis 31. Oktober 2025 wurden insgesamt 57 Maßnahmen nach § 12 ÖPNVG NRW mit einem Zuwendungsvolumen von rund 57,4 Millionen Euro bewilligt. Weitere rund 227,7 Millionen Euro fließen in 87 Vorhaben aus dem Förderprogramm des besonderen Landesinteresses nach § 13 ÖPNVG NRW. Diese Zahlen zeigen deutlich die Dimension der Investitionen, die nicht nur punktuelle Verbesserungen ermöglichen, sondern den ÖPNV strukturell stärken. Nur so können wir die Klimabilanz des öffentlichen Verkehrs nachhaltig verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem motorisierten Individualverkehr stärken und mehr Menschen für Bus und Bahn gewinnen.
§ 12 ÖPNVG NRW
Barrierefreiheit als Schlüssel zur Teilhabe
Ein barrierefreier ÖPNV ist entscheidend für die Teilhabe aller Menschen. Deshalb fördern wir bereits seit vielen Jahren den Umbau von Haltestellen, damit mobilitätseingeschränkte Fahrgäste Bus und Bahn selbstständig und sicher nutzen können. Die Bilanz des Jahres 2025 kann sich sehen lassen: 22 Städte, Kreise und Verkehrsunternehmen im VRR erhielten insgesamt 28,8 Millionen Euro für den barrierefreien Ausbau von 334 Bus- und drei Straßenbahnhaltestellen. Ziel der Umbauvorhaben ist es, dass alle Fahrgäste über Rampen und angepasste Bahnsteige stufenlos in die öffentlichen Verkehrsmittel gelangen. Klare Beschilderungen erleichtern die Orientierung. So schaffen die Kommunen Haltestellen, die Menschen mit Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen oder mit schwerem Gepäck problemlos nutzen können.
Mobilstationen
Mobilstationen erleichtern in Städten und Kreisen die Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel und ermöglichen so eine nahtlose Mobilität in unserem Verbundraum. Sie bündeln den ÖPNV mit dem eigenen Fahrrad, Bike- und Carsharing-Angeboten sowie dem privaten Pkw. Als attraktive Umstiegspunkte stärken sie so den Umweltverbund und machen den ÖPNV zum zentralen Dreh- und Angelpunkt moderner Mobilitätsketten. 2025 haben wir den Ausbau des Mobilstationen-Netzes im VRR unterstützt.
Digitalisierung des ÖPNV
Echtzeitinformationen sind heute unverzichtbar, damit Nahverkehrskund:innen ihre Fahrt mit Bus und Bahn verlässlich planen können. Mit der Förderung von dynamischen Fahrgastinformationsanlagen – sowohl in der Standard- als auch der Light-Variante – stellen wir sicher, dass aktuelle Abfahrtszeiten zuverlässig angezeigt werden. Im Gegensatz zu den Standard-Anlagen kommen die DFI-Light-Anzeiger ohne externe Energieversorgung aus, denn sie gewinnen ihren Strom aus Batterien und erhalten ihre Auskunftsdaten per Mobilfunk. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 301 Anlagen bewilligt.
Ergänzend dazu haben wir im Jahr 2025 das verbundweite Projekt zum bargeldlosen Bezahlen in den Fahrzeugen des ÖPNV weiter vorangetrieben. Ziel ist es, die kommunalen Verkehrsbetriebe bei der Umrüstung ihrer Fahrzeugflotten zu unterstützen und den Ticketkauf für Fahrgäste so komfortabel und sicher wie möglich zu gestalten. Das kontaktlose Bezahlen in den Bussen des ÖPNV ist für Fahrgäste nicht nur ein Komfortgewinn, sondern auch wichtiger Schritt, um Barrieren weiter zu reduzieren: Wer spontan unterwegs ist und kein Bargeld zur Hand hat, kann in den neu ausgerüsteten Fahrzeugen ein Nahverkehrsticket beim Fahrpersonal jederzeit digital erwerben.
Modernisierung der Station Essen-Zollverein
Mit insgesamt 2,6 Millionen Euro unterstützen wir die DB InfraGO AG bei der Modernisierung des SPNV-Haltepunktes Essen Zollverein. Das Modernisierungsvorhaben hat einen Gesamtwert von rund 13 Millionen Euro. DB InfraGO erneuert den Mittelbahnsteig und die Bahnsteigkanten, modernisiert die Treppenanlage und ergänzt eine neue Rampe. Ein Aufzug verbindet künftig Personenunterführung mit dem Bahnsteig. Das bestehende Bahnsteigdach wird zurückgebaut und durch Wetterschutzhäuser sowie eine neue Treppeneinhausung ersetzt. Auch die Bahnsteigausstattung wird erneuert. So entsteht eine moderne, barrierefreie Station, die insbesondere Besucher:innen des UNESCO-Welterbes Zollverein eine bequeme An- und Abreise mit dem Zug ermöglicht.
Förderkatalog 2026
Förderkatalog 2026
Im September 2025 hat der Verwaltungsrat, das oberste Entscheidungsgremium des VRR, den Förderkatalog 2026 nach § 12 ÖPNVG NRW verabschiedet. 87 Investitionsvorhaben mit einem Zuwendungsvolumen von rund 105 Millionen Euro wurden als förderfähig eingestuft. Wie bereits in den Vorjahren ist der barrierefreie Ausbau von Haltestellen und Stationen einer der Förderschwerpunkte. Erstmals enthält der Förderkatalog auch Projekte, die im kommunalen Nahverkehr die Kapazitäten bei öffentlichen Verkehrsmitteln erhöhen, die ihre Fahrenergie aus Oberleitungen ziehen. Die Städte Duisburg und Dortmund haben drei Vorhaben angemeldet, um die Takte bei Straßen- und Stadtbahnen zu verdichten. So können die Verkehrsunternehmen zukünftig zusätzliche Fahrzeuge einsetzen und mehr Fahrgäste befördern.
§ 13 ÖPNVG NRW
Erneuerung der kommunalen Schiene
Nach jahrzehntelangem Betrieb sind die Straßenbahn-, Stadt- und U-Bahn-Netze sowie die Schwebe- und Hängebahn-Systeme im VRR in die Jahre gekommen. Der Sanierungsbedarf bei Schienen, Haltestellen, unterirdischen Bahnhöfen ist riesig und von den Kommunen und Verkehrsunternehmen aus eigener Kraft nicht zu stemmen. Das Land NRW unterstützt deshalb die Erneuerungsvorhaben bis 2031 mit einer Milliarde Euro – allein 621,2 Millionen Euro sind für die kommunalen Schienenverkehre im VRR vorgesehen. Im Jahr 2025 wurden 186,3 Millionen Euro für 75 Erneuerungsvorhaben bewilligt.
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG, die Rheinbahn AG, die Ruhrbahn GmbH, die SWK MOBIL GmbH und die WSW mobil GmbH modernisieren Gleisanlagen, tauschen Weichen aus, erneuern Aufzüge und bringen Sicherungstechnik auf den neuesten Stand. Diese Investitionen sind unverzichtbar, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten und die Netze insgesamt für die Anforderungen eines zeitgemäßen und zuverlässigen kommunalen Schienenverkehrs zu rüsten.
Lade- und Werkstattinfrastruktur für Elektro- und Wasserstoffbusse
Bereits seit einigen Jahren rüsten zahlreiche kommunale Verkehrsbetriebe im VRR ihre Fahrzeugflotten nach und nach auf klima- und umweltfreundliche Elektro- und Wasserstoffbusse um. Hierfür benötigen sie leistungsfähige Betriebseinrichtungen, beispielsweise eine spezielle Ladeinfrastruktur und Werkstätten, die auf die Wartung und Reparatur der Fahrzeuge spezialisiert sind. In den Ausbau der Lade- und Werkstattkapazitäten fließen Zuwendungen nach § 13 ÖPNVG NRW in Höhe von 39 Millionen Euro.
Investitionen in einen leistungsstarken SPNV
Darüber hinaus wurden im Jahr 2025 weitere Projekte bewilligt, die dazu beitragen, die Qualität des Schienenpersonennahverkehrs langfristig zu sichern und die Attraktivität der Bahnhöfe und Haltepunkte im VRR weiter zu steigern. Hierzu zählten unter anderem zwei Vorhaben aus der sogenannten Modernisierungsoffensive 3 (MOF 3): In die Modernisierung des Bahnhofs Wuppertal-Vohwinkel flossen rund 2,1 Millionen Euro, in die Station Erkrath rund 4,1 Millionen Euro. Im Zuge der MOF 3 modernisiert die DB InfraGO AG insgesamt 52 Stationen in NRW. Das Eisenbahninfrastrukturunternehmen baut Bahnsteige um und passt diese – abhängig von den dort verkehrenden Fahrzeugen – in Höhe und Länge an. Es modernisiert die Bahnsteigausstattung und optimiert die Wege zu den Zügen – beispielsweise durch neue Treppen- und Rampenanlagen, Aufzüge oder Personenunterführungen –, damit Reisende die Stationen barrierefrei nutzen können.
„Die Investitionsförderung ist für uns als Zuwendungsgeber und Bewilligungsbehörde ein zentraler Hebel, um den Öffentlichen Personennahverkehr im VRR zukunftsfähig zu gestalten. Barrierefreie Haltestellen und Stationen, eine leistungsstarke und moderne Infrastruktur, zeitgemäße digitale Services und klimafreundliche Technologien sind eine wichtige Voraussetzung, damit die Menschen im VRR den ÖPNV als lohnende Verkehrsalternative wahrnehmen. Gerade für die Städte und Kreise in unserem Verbundraum ist die Investitionsförderung unverzichtbar, denn ohne Fördermittel könnten viele Projekte aufgrund der teils sehr angespannten Haushaltslage vieler Kommunen nicht umgesetzt werden.“