VRR beschließt Förderkatalog 2027 mit 82 Investitionsvorhaben
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) setzt auch im kommenden Jahr ein klares Signal für einen leistungsfähigen und zukunftsorientierten öffentlichen Nahverkehr. 82 Investitionsvorhaben mit einem Zuwendungsvolumen von rund 92 Millionen Euro wurden vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) grundsätzlich als förderfähig erachtet. Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen ist wieder einmal wesentlicher Bestandteil des VRR-Förderkatalogs für das Jahr 2027.
VRR-Gremeinbeschluss
„Ein attraktiver ÖPNV ist maßgeblich für die Verkehrswende und der barrierefreie Zugang erleichtert allen die Nutzung von Bus und Bahn“, so Oliver Wittke, Vorstandssprecher beim VRR. „Mit unseren Förderprogrammen möchten wir, dass alle Menschen, die auf eine leistungsstarke öffentliche Mobilität angewiesen sind, problemlos den ÖPNV nutzen können. Der VRR investiert aus diesem Grund seit vielen Jahren in die Nahverkehrsinfrastruktur im Verbundraum“, so Wittke weiter.
Der VRR-Verwaltungsrat hat in seiner heutigen Sitzung den jährlichen Förderkatalog mit Maßnahmen zur Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur nach § 12 ÖPNV-Gesetz NRW beschlossen. Wie auch in den Vorjahren hatte der VRR Anfang dieses Jahres alle Kommunen und Verkehrsunternehmen im Verbundraum aufgefordert, Investitionsvorhaben zur Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur anzumelden, die im kommenden Jahr begonnen werden können.
Informationen zur Beschlussvorlage und der Förderkatalog 2027Zum Hintergrund
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr kann nach § 12 ÖPNV-Gesetz NRW Fördergelder für verkehrliche Verbesserungen im ÖPNV zweckgebunden an Kreise, Städte und Gemeinden sowie öffentliche Verkehrsunternehmen weiterleiten. Maßnahmen zur verkehrlichen Verbesserung werden im sogenannten Förderkatalog gesammelt, der jährlich vom Verwaltungsrat des VRR beschlossen wird. Dazu werden zu Beginn eines Kalenderjahres alle Kommunen und Verkehrsunternehmen im Verbundraum angeschrieben, ihre Investitionsvorhaben anzumelden. Gefördert werden insbesondere kommunale Projekte, die einen wesentlichen verkehrlichen Nutzen aufweisen und den barrierefreien Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr ausweiten.
Kommunen und Verkehrsunternehmen sind aufgefordert, prüffähige Finanzierungsanträge anzufertigen und Baurecht herzustellen, um eine zügige bauliche Umsetzung der Projekte zu gewährleisten. Die Bewilligung an die antragstellende Gemeinde oder das Verkehrsunternehmen erfolgt nach Festsetzung der endgültigen Zuwendungshöhe. Diese wird durch die zuwendungstechnische Prüfung der konkreten Finanzierungsanträge ermittelt. Danach können die Bauvorhaben vor Ort beginnen.
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