sensefull alternative text

Mobilstationen - Infos für Kommunen und Kreise

Wir unterstützen Sie bei der Planung, Förderung und Umsetzung von Mobilstationen. Alle Informationen zu Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen finden Sie hier.

Wir unterstützen Sie

Um dem Ziel eines verbundweiten Netzes von Mobilstationen näher zu kommen, haben wir gemeinsam mit Kommunen und Verkehrsunternehmen ein VRR-weites Konzept erstellt und eine Mindestausstattung für Mobilstationen definiert. Mit diesem Konzept liegen für 630 potenzielle Mobilstationen an ÖPNV-Haltestellen Steckbriefe vor, die ausgehend von einer Bestandserfassung nach einem Baukastenprinzip Empfehlungen für zusätzliche Ausstattungselemente enthalten. Jede Kommune im Verbundraum ist mit mindestens einer potenziellen Mobilstation berücksichtigt.

Mobilstation am Landgericht Essen
Mobilstation am Landgericht Essen

Ihr Ansprechpartner

David Herz

Vernetzte Mobilität und Kommunalpolitik

david.herz@vrr.de02091584371

Förderprogramm „Mobilstationen der Zukunft im Rheinischen Revier“

Zur Strukturstärkung des Rheinischen Reviers hat das Land NRW in Zusammenarbeit mit dem VRR und go.Rheinland ein neues Förderprogramm mit einer Antragsfrist bis zum 30.06.2026 für den Ausbau von Mobilstationen aufgesetzt. Die Beratung und Vorprüfung erfolgt durch die beiden Zweckverbände VRR und go.Rheinland, Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Köln.

Im Rahmen dieser Förderung müssen die Maßnahmen bis zum 31.12.2028 abgeschlossen und der Verwendungsnachweis bis zum 30.03.2029 eingegangen sein. Für das Programm stehen insgesamt 30 Mio. Euro für Kommunen im Rheinischen Revier (VRR-Gebiet: Stadt Mönchengladbach und Rhein-Kreis Neuss) zur Verfügung. 

Zu den Fördertatbeständen zählen neben den allgemeinen Elementen einer Mobilstation (z. B. Stele, Wegweisung, Fahrgastinformationssystem, Wetterschutzhäuser) jegliche Infrastruktur und technische Ausstattungsgegenstände wie beispielsweise P+R-Anlagen, Schließfächer, Smart Locker oder WLAN. Zudem ist auch eine Förderung von Mobilstationen in Quartieren ausdrücklich möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter: REVIER.GESTALTEN. Bei Fragen melden Sie sich unter mobilstationen-der-zukunft@vrr.de

Musterunterlagen zur Ausschreibung von Planungsleistungen für Mobilstationen

Um Kommunen im Planungsprozess der Errichtung von Mobilstationen zu unterstützen, stellt der VRR mit freundlicher Genehmigung von go.Rheinland Munterausschreibungsunterlagen bereit. Diese Dokumentensammlung deckt alle wesentlichen Arbeitsschritte von der ersten konzeptionellen Grobplanung bis hin zur Begleitung der Vergabe der Bauleistungen ab. 

Diese Unterlagen dienen der Hilfestellung und erheben folglich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Verantwortung für die Vergabeverfahren obliegt ausschließlich bei den jeweiligen Kommunen. Diese beinhaltet auch eine vergaberechtliche Prüfung, inwieweit die Mustervorlagen für den jeweiligen Einzelfall geeignet sind. Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR übernimmt folglich keine Verantwortung für die Vergabe der Förderleistung. 

Zwecks Rückfragen zur Umsetzung von Mobilstationen oder einer Inanspruchnahme der Beratung wenden Sie sich bitte an die Abteilung Fördermanagement unter folgenden Kontaktdaten: foerderdialog@vrr.de bzw. für Kommunen im Rheinischen Revier Mobilstationen-der-Zukunft@vrr.de