Gruppenbild aller Anwesenden bei den Bescheidübergaben

14. Februar 2023

29 Millionen Euro für eine barrierefreie und moderne Infrastruktur VRR und NRW-Staatssekretär Viktor Haase übergeben Zuwendungsbescheide

29 Millionen Euro für eine moderne ÖPNV-Infrastruktur und barrierefreie Haltestellen im VRR-Raum. Das ist die positive Bilanz des Treffens von NRW-Staatssekretär Viktor Haase mit den ÖPNV-Bewilligungsbehörden und zahlreichen Zuwendungsempfängern aus dem Verbundraum im Verkehrsministerium in Düsseldorf. In welchen Kommunen Investitionsvorhaben geplant sind, verraten wir Ihnen in diesem Magazinbeitrag.

Investitionen in den kommunalen Schienenverkehr

Die Städte Duisburg, Düsseldorf und Dortmund können dank der Finanzierungszusagen aus dem NRW-Verkehrsministerium in ihre Stadt- und Straßenbahnanlagen investieren. Die Gleisinfrastruktur wird teils grundlegend erneuert, ausgebaut oder modernisiert. Außerdem soll die Leit- und Sicherungstechnik auf den Stand der Technik gebracht werden. Hierfür erhält die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) rund 6,8 Millionen Euro, weitere 7,6 Millionen Euro gehen an die Stadt Düsseldorf und den Düsseldorfer Flughafen. Für die DSW21 wurden 9 Millionen Euro bewilligt.

Barrierefreier Um- und Ausbau von Haltestellen

Taktile Leitelemente an einer Haltestelle

An die Städte Duisburg, Hilden, Marl und Mönchengladbach übergab Staatssekretär Viktor Haase Zuwendungsbescheide in Höhe von insgesamt rund 5,6 Millionen Euro. Mit der finanziellen Förderung können die Städte Bus- und Straßenbahnhaltestellen sowie Bussteige barrierefrei aus- und umbauen. Größere Wartebereiche sind ebenso vorgesehen wie kontrastreiche Bodenbeläge mit taktilen Elementen, damit sich Fahrgäste mit Seheinschränkungen entlang der Haltestellen besser orientieren können. Zum Teil werden die Haltestellen erhöht, damit Nahverkehrskund*innen niveaugleich in die Busse ein- und aussteigen können.

Verkehrsministerium fördert Maßnahmen im besonderen Landesinteresse

Gefördert werden die Projekte – sogenannte Maßnahmen im besonderen Landesinteresse – nach § 13 ÖPNVG NRW. Der VRR agiert hier für den Verbundraum als Bewilligungsbehörde und fördert in dieser Rolle Investitionen von Städten, Kreisen und Gemeinden, Verkehrsunternehmen oder anderen Nahverkehrsakteuren. Und zwar immer mit dem Ziel, den Öffentlichen Personennahverkehr zu verbessern und für die Zukunft zu rüsten. Ein barrierefreier Zugang und moderne Infrastruktureinrichtungen machen den ÖPNV kund*innenfreundlicher und attraktiver. Das ist maßgeblich, damit wir mehr Menschen für Bus und Bahn gewinnen und die Verkehrswende weiter vorantreiben können.

Förderung sichert Investitionen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Die Förderung des Landes NRW ist wichtig, damit Städte, Kreise oder Verkehrsunternehmen solche Investitionen überhaupt in Angriff nehmen können. Denn die wirtschaftliche Lage der Kommunen ist bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine oftmals sehr schwierig. Die allgemeine Inflation und insbesondere steigende Preise für Energie, Rohstoffe und Personal belasten die Haushalte.
 

Wibke Hinz

Von Wibke Hinz
PR- und Online-Redakteurin


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