Eine Frau betätigt den Ticketautomaten

Tarifgebiete, Regionen & Preisstufen

Grundlage der Preisberechnung im Verbundraum sind die Tarifgebiete, Waben und Kurzstrecken. Ein Tarifgebiet umfasst in der Regel eine Stadt oder mehrere kleine Städte / Gemeinden und setzt sich aus einer oder mehreren Waben zusammen. Jeder Verbindung innerhalb des VRR-Raums ist eine Preisstufe zugeordnet. Neben der Kurzstrecke gibt es die Preisstufen A, B, C und D. Kinder unter sechs Jahren fahren grundsätzlich kostenlos. Für Kinder von sechs bis 14 Jahren gelten ermäßigte Ticketpreise.

Der Verbundraum

Die Verbundraumkarte im VRR

Preisstufen

Kurzstrecke

Mit einem Kurzstrecken-Ticket können Sie ab Ihrer Einstiegshaltestelle in der Regel drei Haltestellen bzw. 1,5 Kilometer weit fahren. Es gilt 20 Minuten ab Entwertung ausschließlich für Direktfahrten. Sie können Kurzstrecken-Tickets nur in Bussen, Straßen und U-Bahnen nutzen, jedoch nicht in Regionalexpressen, Regionalbahnen oder S-Bahnen.

Preisstufe A

Die Preisstufe A gilt in der Regel für Fahrten innerhalb einer Stadt.

A1 in kleineren Städten und Gemeinden

A2 in elf größeren Städten bzw. Großstädten mit einem gut ausgebauten öffentlichen Verkehrsnetz: Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Herne, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim, Neuss/Kaarst, Oberhausen, Remscheid, Solingen

A3 in fünf Großstädten mit sehr dichtem und qualitativ besonders hochwertigem Nahverkehrsangebot: Bochum, Dortmund, Essen, Düsseldorf und Wuppertal

Preisstufe B

In der Preisstufe B wählen Sie sich ein zentrales Tarifgebiet aus, von dem aus Sie dann in die direkt angrenzenden Tarifgebiete fahren können. Bedenken Sie dabei, dass das Zentraltarifgebiet nicht das Tarifgebiet sein muss, in dem Sie wohnen.

Preisstufe C

Mit der Preisstufe C decken Sie die mittleren Reiseweiten ab. Sie können zwischen 19 unterschiedlichen Regionen im Verbundraum wählen.

Preisstufe D

Mit Tickets der Preisstufe D sind Sie im gesamten Verbundraum unterwegs.

Über die Verbundgrenzen hinaus

Die Verbundsgrenzen des VRR mit den AVV, VRS und Westfalentarif

Bei Fahrten, die über den VRR hinausgehen, gelten vom VRR-Tarif abweichende Regelungen. Hier hat der VRR mit angrenzenden Partnern Übergangs­regelungen in Form von Kragentarifen eingerichtet:

  • Aachener Verkehrsverbund (AVV)
  • Verkehrsverbund Rhein­ Sieg (VRS)
  • WestfalenTarif

Die Kragentarife umfassen dabei nicht grundsätzlich die gesamten Verbundräume, sondern sind nach relevanten Verkehrsströmen zugeschnitten.

Einige Grundsätze gelten dabei für alle Kragenregelungen:

  • Für Fahrten, die innerhalb eines Tarifraums bleiben, gilt nur der Tarif des entsprechenden Verbundes oder der Verkehrsgemeinschaft.
  • In beiden aneinandergrenzenden Tarifräumen werden die Tickets über die bestehenden Vertriebswege verkauft.

Fahrten über den Verbund hinaus

Mit dem EinfachWeiterTicket NRW sind Sie einfach und unkompliziert in ganz NRW (VRR, AVV, VRS, WT) unterwegs. Voraussetzung ist, dass Sie eine Zeitkarte oder ein netzweites KombiTicket von VRR, AVV, VRS oder WT bzw. eine Zeitkarte des NRW-Tarifs besitzen. Mehr Informationen zum EinfachWeiterTicket NRW finden Sie hier.

Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)

Es gilt der VRS­-Tarif für grenzüberschreitende Fahrten im definierten Kragenbereich.

Tarifinfo für Fahrten zwischen den Verbünden VRR und VRS (1.11 MB - pdf)

Aachener Verkehrsverbund (AVV)

Es gilt der AVV-Tarif für grenzüberschreitende Fahrten im definierten Kragenbereich.

Tarifinfo für Fahrten zwischen VRR und AVV (432.36 KB - PDF)

WestfalenTarif

Im Übergang zwischen VRR und dem WestfalenTarif gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einem kann man von allen Tarifgebieten im VRR zu folgenden Tarifgebieten im Westfalentarif mit einem VRR-Ticket fahren:

  • Bergkamen
  • Bocholt
  • Borken
  • Heiden
  • Holzwickede
  • Isselburg
  • Kamen
  • Lünen
  • Raesfeld
  • Reken
  • Rhede
  • Schwerte
  • Unna

Darüber hinaus gilt der VRR-Tarif auch zwischen diesen Gebieten, wenn mindestens ein VRR-Gebiet befahren wird.

Der WestfalenTarif gilt für verbundüberschreitende Fahrten zwischen dem gesamten WestfalenTarif (mit Ausnahme der oben genannten Tarifgebiete des WestfalenTarifes) und folgenden VRR-Tarifgebieten:

  • Datteln/Oer Erkenschwick
  • Dortmund Mitte/West
  • Dortmund Ost
  • Hagen
  • Haltern am See
  • Schwelm/Ennepetal/Gevelsberg/Breckerfeld
  • Waltrop
  • Witten/Wetter/Herdecke

Tarifinfo für Fahrten zwischen VRR und WestfalenTarif (906.15 KB - pdf)

Fahrten in die Niederlande

Als einwohnerstärkster Verkehrsverbund Europas grenzt der VRR an die Niederlande und unterhält auch Nahverkehrsverbindungen ins Nachbarland. So können die Linien zwischen unserem Verkehrsraum und Venlo, Nijmegen und Arnhem mit dem Verbundtarif genutzt werden. Informationen in niederländischer Sprache rund um die grenzüberschreitenden Verbindungen finden Interessierte in der folgenden Broschüre.

Broschüre "Welkom in het VRR!" (PDF, 972 KB)

Tarifliche Grundlagen

Innerhalb der niederländischen Gebiete kann der VRR-Tarif aber nicht genutzt werden, sondern stets für den Übergang zwischen dem VRR und den angrenzenden niederländischen Städten.

Grundsätzlich können Sie die niederländischen Tarifgebiete anfahren, sofern diese in Ihrem festgelegten Geltungsbereich enthalten sind. Bei Zeit- bzw. Monatstickets mit der verbundweiten Preisstufe D können Sie ebenfalls bis in die niederländischen Gebiete fahren. Sofern Ihr Monatsticket der Preisstufe A, B oder C nicht bis dorthin reicht, können Sie mit einem ZusatzTicket pro Fahrt dorthin fahren.

Bei Tickets im BarTarif genügt ein Kauf in der jeweils erforderlichen Preisstufe von Start bis Ziel. Es können auch PauschalpreisTickets des NRW-Tarifes im Übergang genutzt werden.

Inhaber eines Schwerbehindertenausweises können mit diesem nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland – und damit nur bis zur letzten Station innerhalb des VRR fahren. Als Anschlussticket kann dann ein VRR-Ticket der jeweils erforderlichen Preisstufe (z.B. Preisstufe A ab Nettetal Kaldenkirchen) genutzt werden.

Weitere Informationen zu Fahrpreisen innerhalb der Niederlande können Fahrgäste auf der Internet-Seite www.9292.nl erhalten (auch in englischer Sprache verfügbar).

Windmühlen am Wasser

Infos zu Fahrten nach Arnhem

  • Nutzbare Linie: RE 19 (Düsseldorf - Duisburg - Oberhausen - Dinslaken - Wesel - Arnhem)
  • Es befinden sich Ticketautomaten in Arnhem Centraal oder Zevenaar
  • Arnhem ist im regionalen VRR-Semesterticket für die Region „Nord“ enthalten
  • Mit einem Semesterticket der Region Süd benötigen Sie ein ZusatzTicket
  • Inhaber eines VRR-Semestertickets mit einem Semesterticket NRW benötigen kein ZusatzTicket

Infos zu Fahrten nach Venlo

  • Nutzbare Linien: RE 13 (Hamm – Unna – Hagen – Wuppertal – Düsseldorf – Mönchengladbach – Viersen – Venlo) und 29 (Neukirchen-Vl. Vluyner Südring – Straelen – Venlo)
  • Im Bahnhof Venlo befinden sich zwei Transdev/Abellio-Fahrkartenautomaten mit VRR-Tickets sowie ein Entwerter für vorhandene Tickets im BarTarif
  • Regionale VRR-Semestertickets der Region Nord und Süd gelten ebenfalls für die Fahrt nach Venlo (nicht aber das NRW-SemesterTicket sowie das DeutschlandTicket SemesterTicket-Upgrade)
  • Mit den Tickets des VRR-Tarifs, mit Ausnahme der DeutschlandTicket-Produkte, können Kund*innen weiterhin bis Venlo fahren und zusätzlich mit den Bussen der Firma Arriva in Venlo in den Tarifzonen 6900, 6911 und 6915. Für Fahrten die ausschließlich innerhalb von Venlo durchgeführt werden oder über die oben aufgeführten Tarifzonen hinausgehen, gilt weiterhin der niederländische Tarif.

Infos zu Fahrten nach Nijmegen

  • Nutzbare Linie: SB 58 (Emmerich – Kleve – Kranenburg – Nijmegen Centraal Station – Nijmegen, HAN)
  • Ticketkauf direkt beim Busfahrer möglich
  • Nijmegen ist im regionalen VRR-Semesterticket für die Region „Nord“ enthalten
  • Mit einem Semesterticket der Region Süd benötigen Sie ein ZusatzTicket
  • Inhaber eines VRR-Semestertickets mit einem Semesterticket NRW benötigen kein ZusatzTicket
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