Blick aus einem Bus auf einen barrierefrei ausgebauten Bussteigt. Eine Person mit Rollator ist dabei, einzusteigen.

28. September 2023

61 Millionen Euro für bessere Verkehrsbedingungen im VRR Politische Gremien des VRR beschließen Förderkatalog 2024

70 Investitionsvorhaben mit einem Zuwendungsvolumen von 61 Millionen Euro sind Bestandteil des Förderkataloges 2024: Dies hat der VRR-Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 28. September 2023 einstimmig beschlossen. Damit ist der Weg frei für eine weitere Verbesserung der Verkehrsbedingungen in unserem Verbundraum. Schwerpunkt auch in diesem Jahr: der barrierefreie Ausbau von Haltestellen.

Schwerpunkt 2024: Barrierefreier Ausbau von Haltestellen

Alljährlich wenden wir uns als Zuwendungsgeber an Städte, Kreise und Verkehrsunternehmen mit der Bitte, uns Investitionsvorhaben nach § 12 ÖPNVG NRW zu melden. Projekte, die im jeweils folgenden Jahr in Angriff genommen werden können und die Verkehrsverhältnisse in unserem Verbundraum verbessern. Bereits seit vielen Jahren ist der barrierefreie Ausbau von Haltestellen ein zentraler Schwerpunkt der § 12-Förderung. „Eine barrierefreie Nahverkehrsinfrastruktur ist essenziell, damit alle Menschen den Öffentlichen Personennahverkehr problemlos nutzen können“, betont Gabriele Matz, Vorstandssprecherin des VRR. „Nur so können wir perspektivisch mehr Fahrgäste für Bus und Bahn gewinnen und die Verkehrswende weiter vorantreiben.“

100-Prozent-Förderung für 614 Bushaltestellen

Schriftzug 100 Prozent

Im Rahmen von 42 Investitionsvorhaben sollen im nächsten Jahr 614 Bushaltestellen in 15 Städten und Kreisen barrierefrei aus- und umgebaut werden. Das ist mehr als die Hälfte aller angemeldeten Fördervorhaben. Alle Vorhaben sind Bestandteil eines dreijährigen Sonderprogramms, das für den barrierefreien Aus- und Umbau von Bushaltestellen einen erhöhten Fördersatz von 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten vorsieht. „Mit der 100-Prozent-Förderung entlasten wir die Kommunen und Verkehrsunternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten und stoßen Investitionen an, auf die die Antragsteller sonst wahrscheinlich hätten verzichten müssen“, betont Gabriele Matz.

Nun sind die Kommunen und Verkehrsunternehmen am Zug

Nun liegt der sprichwörtliche Ball bei den Kommunen und Verkehrsunternehmen. Sie müssen prüffähige Finanzierungsanträge anfertigen und Baurecht herstellen, damit die Vorhaben im nächsten Jahr zügig in Angriff genommen werden können. Auf dieser Basis können wir als Zuwendungsgeber dann für die jeweiligen Projekte die Fördermittel bewilligen und die endgültige Zuwendungshöhe festlegen.

In unserem Bürgerinformationssystem finden Sie den vollständigen Förderkatalog 2024 mit detaillierten Informationen zu den geplanten Vorhaben in unserem Verbundraum:

Jetzt klicken und Bürgerinformationssystem öffnen!
 

Wibke Hinz

Von Wibke Hinz
PR- und Online-Redakteurin


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