621,2 Millionen Euro für den kommunalen Schienenverkehr
Nach Jahrzehnten Betrieb ist die Stadt- und U-Bahn-Infrastruktur in die Jahre gekommen. Um den gewaltigen Sanierungs- und Unterhaltungsstau aufzulösen, unterstützt das Land die Erneuerungsvorhaben von Kommunen und Verkehrsunternehmen in NRW bis 2031 mit einer Milliarde Euro. Allein für unseren Verbundraum stehen 621,2 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.
Stadt- und U-Bahn-Bau in den 1970er-, 1980er- und 1990er-Jahren
In den 1970er-, 1980er- und 1990er-Jahren investierten zahlreiche Städte in Nordrhein-Westfalen mit großer politischer und finanzieller Unterstützung von Bund und Land in den kommunalen Schienenverkehr. Oberirdisch verkehrende Straßenbahn-Linien wurden zu Stadt- und U-Bahn-Netzen mit einer teils unterirdischen Streckenführung umgebaut. So sollten die immer größer werdenden Verkehrsprobleme in Innenstädten behoben werden.
2,6 Milliarden Euro Investitionsbedarf
Nach den vielen Jahren Betrieb ist der Erneuerungsbedarf bei den Straßenbahn-, Stadt- und U-Bahn-Netzen sowie den Schwebe- bzw. Hängebahn-Systemen im VRR enorm: Mindestens 2,6 Milliarden Euro sind nötig, um sie für die Zukunft zu rüsten. Laut verschiedener Gutachten müssen in den nächsten Jahren 1,2 Milliarden Euro in Haltestellen, 1,5 Milliarden Euro in Strecken sowie eine moderne Betriebs- und Leittechnik und weitere 0,4 Milliarden Euro in oberirdische Ingenieurbauwerke investiert werden, um einen sicheren und zukunftsfähigen Betrieb zu gewährleisten.
Allein und aus eigener Kraft können Kommunen und Verkehrsunternehmen die Erneuerung der Anlagen nicht stemmen. Deshalb unterstützen wir seit rund einem Jahr als Bewilligungsbehörde für Maßnahmen im besonderen Landesinteresse nach § 13 ÖPNVG NRW Sanierungsvorhaben von Verkehrsunternehmen mit Stadt- und Straßenbahn-Netzen. „Unser Ziel ist ein weiterhin attraktiver Öffentlicher Personennahverkehr in den Städten, der sich an den Mobilitätsbedürfnissen der Menschen orientiert und einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrswende leistet“, erklärt Gabriele Matz, Vorstandssprecherin des VRR. „Denn der rein elektrisch betriebene kommunale Schienenverkehr ist und bleibt essenziell, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren.“
Zehn VRR-Verkehrsunternehmen profitieren von der Förderung
Von den 621,2 Millionen Euro profitieren die zehn Verkehrsunternehmen, die im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Straßen- und Stadtbahnen betreiben: die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG, die DSW21, die H-Bahn-Gesellschaft Dortmund mbH, die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG, die Rheinbahn AG, die Flughafen Düsseldorf GmbH, die Ruhrbahn GmbH, die SWK Stadtwerke Krefeld AG, die STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH und die WSW mobil GmbH.
Die Förderkontingente sind mit den Verkehrsunternehmen klar definiert, prozentual verteilt nach einem festgelegten Schlüssel. Hierdurch haben alle Betreiber Finanzierungssicherheit und auch kleinere Unternehmen werden nicht benachteiligt. Mit den Fördermitteln können die Verkehrsunternehmen bis 2031 ihre Systeme erneuern und VRR-weit einheitliche Standards für den Betrieb realisieren – und zwar je nach tatsächlichem Sanierungs- und Finanzierungsbedarf des jeweiligen Jahres und nicht in gleichen jährlichen Raten. So können alle nötigen Erneuerungsmaßnahmen zügig und effektiv umgesetzt werden.
Welche Vorhaben sind prinzipiell förderfähig?
Dies erläutert ein Leitfaden des Landes Nordrhein-Westfalen, um den Erneuerungsinvestitionen in die kommunale Schieneninfrastruktur einen verbindlichen Rahmen zu geben. Oberirdische Ingenieurbauwerke wie beispielsweise Brücken, Trogbauwerke, Stützwände, Gleisunter- und Gleisüberführungen können gefördert werden. Außerdem auch die Streckeninfrastruktur, bestehend aus Gleisen, Weichen und Kreuzungen, Fahrleitungen, Umspannwerk-Technik und -Gebäuden, Stellwerken, Bahnübergängen sowie der Leit- und Sicherheitstechnik. Bahnsteige, unterirdische Bahnsteigzugänge, Zugangsbauwerke, Verteilerebenen, Hochbau-Sonderbauten, Aufzüge und Fahrtreppen gehören zur förderfähigen Haltestellen-Infrastruktur.
Und wie sieht der konkrete „Erneuerungsfahrplan“ in den Städten aus?
Das definiert der sogenannte „Maßnahmenplan kommunale Schiene“, nach dem die Erneuerungsinvestitionen in den Städten konkret in Angriff genommen werden. Er bildet das zehnjährige Maßnahmenprogramm eines jeden Verkehrsunternehmens ab und definiert, welche Ziele mit den Investitionen in das jeweilige Stadt- und Straßenbahn-Netz erreicht werden sollen.Dabei orientiert er sich an den bestehenden Betriebskonzepten in den Städten: Welche Strecken und Infrastruktureinrichtungen werden priorisiert, und welche städtebaulichen Aspekte müssen berücksichtigt werden?
„Aber es geht auch um innovative Aktivitäten und Ansätze, mit denen die Stadtbahnsysteme für die Zukunft gerüstet werden sollen“, so Gabriele Matz. „Was kann man tun, um die Stadt- und Straßenbahnsysteme weiter zu standardisieren? Wie kann der Komfort für Kund*innen verbessert werden? Und welche Potenziale gibt es, Kosten zu senken? Auch solche Aspekte sind Bestandteile des ‚Maßnahmenplans kommunale Schiene‘.“
Fördersatz von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
Nicht nur das ÖPNV-Gesetz NRW, sondern auch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sieht seit Anfang 2020 eine Förderung von Investitionen in den schienengebundenen ÖPNV vor. Deshalb liegt der Fördersatz von Bund und Land für Erneuerungsmaßnahmen insgesamt bei 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Seit 2021 haben wir bereits 63 Vorhaben von sechs Verkehrsunternehmen bewilligt: Damit fließen bereits 68,5 Millionen Euro in Sanierungsmaßnahmen in den Städten Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen und Krefeld. So wurden beispielsweise Infrastruktureinrichtungen an ÖPNV-Knotenpunkten erneuert und einzelne Fahrtreppen, Gleise und Gleichrichterunterwerke instandgesetzt.
Förderung sichert den kommunalen Schienenverkehr für die Zukunft
Ein leistungsstarker kommunaler Schienenverkehr hat einen sehr hohen Stellenwert im Nahverkehr, denn mit ihm sind zahlreiche gesellschaftliche, verkehrliche und gesamtwirtschaftliche Vorteile verbunden. Dies zeigen nicht zuletzt die umfassende finanzielle Unterstützung von Bund und Land und das Engagement der Verkehrsunternehmen sehr deutlich.
VRR-Vorstandssprecherin Matz betont: „Straßenbahnen, Stadt- und U-Bahnen, aber auch rein elektrisch betriebene Systeme wie die Schwebebahn in Wuppertal sind wichtige Elemente der öffentlichen Mobilität in den Städten und besonders klimaschonend. Denn sie fahren lokal emissionsfrei, meist sogar losgelöst vom Individualverkehr auf eigenen ober- und unterirdischen Trassen, und sorgen damit für mehr Lebensqualität in den vom Verkehr belasteten Innenstädten und Ballungsräumen. Werden die Stadt- und Straßenbahnsysteme für die Zukunft ertüchtigt, dann bieten sie auch die infrastrukturellen Voraussetzungen, um den öffentlichen Verkehr weiter zu vernetzen – von einem Verkehrsmittel auf das andere an ÖPNV-Verknüpfungspunkten und städteübergreifend zwischen den Kommunen im VRR.“