Verschiedene Haustiere nebeneinander

27. September 2021

„Für Hund und Katz ist auch noch Platz“… Wissenswertes zur Mitnahme von Haustieren in Bus und Bahn

…das weiß nicht nur die Hexe im gleichnamigen Bilderbuch von Axel Scheffler und Julia Donaldson, die Hund, Katze, Frosch und Vogel mit auf ihrem Besen reiten lässt. Auch in den Bussen und Bahnen des Öffentlichen Nahverkehrs findet sich in der Regel immer ein Platz für Ihre Haustiere. Lesen Sie in diesem Beitrag, was Sie bei der Mitnahme von Hund, Katze & Co. beachten sollten.

Ein herzliches Willkommen für tierische Begleiter

Sie möchten mit Ihrem Hund zur Gassirunde an den nächsten See oder mit Ihrer Katze zum Tierarzt? Vielleicht sind Sie ein paar Tage nicht zuhause und möchten Ihren Hamster gern bei Freund*innen in der nächsten Stadt unterbringen? Dann nutzen Sie hierfür einfach den Öffentlichen Personennahverkehr, denn die Verkehrsunternehmen im VRR heißen nicht nur Sie, sondern auch Ihre Haustiere herzlich in ihren Bussen und Bahnen willkommen – und zwar ganz ohne zusätzliche Kosten. Eine wichtige Voraussetzung ist allerdings, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden. Ob eine solche Gefährdung oder Belästigung vorliegt, entscheiden im Zweifelsfall die Fahrer*innen. Denn ihre Aufgabe ist es ja, Sie und alle Fahrgäste sicher und wohlbehalten von A nach B zu bringen. Das ist übrigens mit ein Grund, warum es keinen Rechtsanspruch auf die Mitnahme von Tieren im ÖPNV gibt.

Ihr Hund reist nie allein, sondern nur mit Ihnen gemeinsam

Ein Fahrgast steht am Bahnsteig mit angeleintem Hund und Koffer

Das mag komisch klingen, ist aber durchaus ernst gemeint. Hunde müssen grundsätzlich von jemandem begleitet werden, der während der Fahrt die Verantwortung für das Tier übernehmen kann. Damit die gemeinsame Reise für Menschen und Tiere stressfrei gelingt, müssen die Vierbeiner kurz angeleint sein. Hunde, die Mitreisende eventuell gefährden könnten oder zu aggressivem Verhalten neigen, müssen darüber hinaus einen Maulkorb tragen. Generell gilt: Sitzplätze sind nur für Menschen da. Wenn Sie also mit Ihrem Hund in Bus und Bahn unterwegs sind, dann sollte Ihre Fellnase nah bei Ihnen auf dem Boden stehen oder sitzen. Das hat auch hygienische Gründe, denn wer setzt sich schon gern in den Dreck vom letzten Waldspaziergang, der noch an den Pfoten klebt.

Auch Kleintiere sind willkommen – in einem gemütlichen „Reise-Zuhause“

Selbstverständlich dürfen Sie nicht nur Ihren Hund mit in Bus und Bahn nehmen, sondern beispielsweise auch Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, Vögel oder andere Kleintiere. Natürlich sind auch Fische erlaubt. Wichtig ist nur, dass Sie Ihren tierischen Gefährten in einem geeigneten Behälter mitnehmen. Das kann beispielsweise eine Transportbox, eine Tasche, ein Vogelkäfig oder auch ein Goldfischglas sein. Auch hier gilt: Das Behältnis darf nicht auf einem Sitzplatz abgestellt werden, sondern sollte entweder auf Ihrem Schoß oder auf dem Boden untergebracht werden. Übrigens: Ein Transportbehälter ist auch ganz entscheidend für das Wohl Ihres Tieres. Sicher untergebracht und abgeschirmt von Mitreisenden und allzu viel Trubel gelingt die Fahrt mit Bus und Bahn deutlich stressfreier.

Katze kommt aus ihrer Transportbox

Freie Fahrt für tierische Assistenten

Ein sehbehinderter Mensch sitzt mit seinem Hund in einer Bushaltestelle

Blindenführhunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen begleiten, sind immer und überall in den Bussen und Bahnen gern gesehene Gäste und stets zur Beförderung zugelassen. Denn als speziell ausgebildete Assistenzhunde ermöglichen sie ihren menschlichen Partner*innen eine gefahrlose Orientierung in ihrem Alltag.

Haben Sie noch Fragen zur Mitnahme von Haustieren in Bus und Bahn?

Dann wenden Sie sich einfach an das Verkehrsunternehmen in Ihrer Stadt oder in Ihrem Kreis. Die Mitarbeiter*innen stehen Ihnen jederzeit gern mit Rat und Tat zur Seite – in den KundenCentern und natürlich auch in den Bussen und Bahnen. Alle Verkehrsunternehmen aus dem VRR finden Sie auf unserer Webseite: 

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Wibke Hinz

Von Wibke Hinz
PR-Redakteurin


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