Grüne Würfel mit weißem Schriftzug "2022"

17. Dezember 2021

Neues aus dem VRR-Tarif Neue Ticketangebote und moderat steigende Preise

Ein weiteres Jahr unter dem Eindruck von Corona neigt sich dem Ende entgegen mit einem sich wandelnden Mobilitätsbewusstsein und einer nach wie vor angespannten Marktsituation. Im neuen Jahr schaffen wir neue Tarifangebote, damit Sie Bus und Bahn zukünftig noch flexibler nutzen können. Darüber hinaus werden die Preise für Nahverkehrstickets leicht angehoben, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie ein wenig abzumildern. Denn nach wie vor belasten das geänderte Mobilitätsverhalten und stetig steigende Betriebskosten die Verkehrsunternehmen im VRR.

Flexiblere Tarifmodelle für eine flexiblere Mobilität

Mann mit Tasche und Maske wartet am Straßenrand auf den Bus

Mit dem FlexTicket tragen wir dem Wunsch vieler Fahrgäste nach Ticketmodellen für eine flexiblere Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs Rechnung. Das neue Angebot gibt es zu Beginn des Jahres in den Varianten Flex25 und Flex35. In Kombination mit einem festen Grundbetrag von 3,90 Euro (Flex25) bzw. 8.90 Euro (Flex35) haben Ticketinhaber*innen an 30 aufeinander folgenden Tagen Zugriff auf rabattierte EinzelTickets. In der Variante Flex25 erhalten Fahrgäste 25 Prozent Rabatt auf EinzelTickets und das FahrradTicket. Die Variante Flex35 bietet 35 Prozent Rabatt auf EinzelTickets und eine kostenlose Fahrradmitnahme. Kund*innen können die Preisstufe der EinzelTickets jederzeit frei wählen: Das FlexTicket gilt in den Preisstufen A1, A2, A3, B, C und D – nur die Kurzstrecke ist ausgeschlossen. Beide Tarifmodelle sind ausschließlich digital verfügbar. Wird das FlexTicket nicht mehr benötigt, kann es bequem zum Ende eines jeden 30-Tage-Zeitraums ohne Frist kostenlos gekündigt werden.

MieterTicket als zweijähriges Pilot-Angebot

Ebenfalls zum Jahresbeginn startet im Rahmen eines zweijährigen Pilotvorhabens das sogenannte MieterTicket. Hierbei handelt es sich um ein vergünstigtes ÖPNV-Ticket, das Wohnungsbaugesellschaften ihren Mieter*innen anbieten können. Das MieterTicket ist eine Variante des bestehenden Großkundenprogramms im VRR. Das Verkehrsunternehmen Bogestra (in Kooperation mit DVG und Ruhrbahn) nimmt an dem Piloten teil und steht interessierten Wohnungsbaugesellschaften als Vertragspartner zur Verfügung. In den nächsten zwei Jahren wird das zunächst befristete Angebot kontinuierlich evaluiert, um es nach dem Pilotzeitraum eventuell in das reguläre Großkundenangebot zu überführen.

Junge Frau mit Hut steht in einem Raum und zeigt einen Schlüssel in die Kamera

OV-Chipkaart gilt zukünftig bis zur Stadt Emmerich

Luftaufnahme von Emmerich am Rhein

Auch für Pendler*innen zwischen der benachbarten niederländischen Provinz Gelderland und der Stadt Emmerich gibt es ab Frühjahr 2022 Neuigkeiten. Bislang können sie für ihre grenzüberschreitenden Fahrten den Rhein-IJssel-Express (RE 19) mit dem kompletten Sortiment des VRR-Tarifs nutzen. Auf dem Streckenabschnitt Arnhem – Zevenaar gilt zusätzlich das gesamte niederländische Ticketsortiment inklusive OV-Chipkaart. Im Frühjahr wird die Gültigkeit der OV-Chipkaart nun auf die Stationen Elten, Emmerich am Rhein und Praest ausgeweitet.

Ab 1. April 2022: Auf der Haard-Achse mit dem VRR-Tarif nach Dülmen

Drei Monate später, ab dem 1. April 2022, wird der VRR-Tarif für verbundübergreifende Fahrten mit den Linien RE 2 und RE 42 um das Tarifgebiet Dülmen des WestfalenTarifs erweitert. Damit wird das Bahnfahren aus dem südlichen Münsterland in den VRR für viele Pendler*innen attraktiver. Ab Dülmen und Buldern sind dann Direktverbindungen Richtung Süden nach Recklinghausen, Essen, Düsseldorf und Mönchengladbach zum VRR-Tarif möglich. Auch VRR-Kund*innen kommt die Tariferweiterung zugute, da sich der Gültigkeitsbereich einiger Tickets somit automatisch erweitert.

Weiterhin Finanzierungslücke im ÖPNV

„Die finanzielle Situation der Verkehrsunternehmen bleibt auch im kommenden Jahr 2022 angespannt“, erklärt José Luis Castrillo, Vorstand des VRR. „Die moderate Preisanpassung um durchschnittlich 1,7 Prozent zum 1. Januar leistet einen wertvollen Beitrag, um die Kostensteigerungen z. B. durch Personalkosten zumindest teilweise kompensieren zu können. Um jedoch auch zukünftig den Menschen in der Region ein attraktives Nahverkehrsangebot bieten zu können, benötigt die Branche zusätzlich die finanzielle Unterstützung von Bund und Land.“

Die Preisentwicklung im Detail

Die Preise werden zum 1. Januar 2022 differenziert nach Tickets angepasst. Reguläre Einzelkunden-Abonnements wie beispielsweise das Ticket1000 und das Ticket2000, das SozialTicket sowie die Jobtickets (FirmenTicket, 100/100-Modell) werden leicht unterdurchschnittlich erhöht. Im sogenannten Bartarif steigt der Preis für ein EinzelTicket für Erwachsene erstmals seit drei Jahren um jeweils 10 Cent in den einzelnen Preisstufen. Die Preise für das BärenTicket, das Semesterticket und den Schulträgeranteil für das SchokoTicket werden proportional in Höhe des allgemeinen Erhöhungsmaßes von 1,7 Prozent angepasst. Stabil bleiben die Preise für Kinder-EinzelTickets: Sie kosten auch im kommenden Jahr 1,70 Euro. Der Eigenanteil des SchokoTickets für das erste und das zweite Kind bleibt für freifahrtberechtigte Schüler*innen ebenfalls gleich. Und auch der Tarif für On-Demand-Verkehre wird nicht erhöht.

Mann und Frau bedienen einen Ticketautomaten

Tickets aus dem Jahr 2021 gelten bis Ende März 2022

Kurz erklärt:
Tickets aus dem Jahr 2021 gelten bis Ende März 2022

Im Jahr 2021 gekaufte Tickets des Bartarifs, wie EinzelTickets, 4er-, 24- und 48-StundenTickets, ZusatzTickets und FahrradTickets, sind noch drei Monate gültig und können für Fahrten mit Bus und Bahn im jeweiligen Geltungsbereich genutzt werden. Zudem können Nahverkehrskund*innen alte Tickets bis zum 31. Dezember 2024 in allen KundenCentern und bei einigen Vertriebspartnern gegen Tickets mit dem neuen Preisstand eintauschen. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihr Verkehrsunternehmen. Sie zahlen lediglich die Differenz zwischen altem und neuem Preis. Für online erworbene Tickets gilt die Abfahrfrist nicht.

Reguläre Monatskarten für Dezember 2021 sowie dazugehörige Aufpreise, beispielsweise für die 1. Klasse, gelten bis zum Betriebsschluss des 3. Januar 2022. Monatskarten für Januar 2022 inklusive der Aufpreise werden nur noch zum neuen Preisstand vom 1. Januar 2022 ausgegeben. Das 7-TageTicket wird zum 1. Januar 2022 abgeschafft. Eine Nutzung des Tickets ist noch bis 31. März 2022 möglich, danach sind Tickets (auch mit Restlaufzeit) nicht mehr gültig. 30-TageTickets dürfen über den 31. März 2022 hinaus genutzt werden, wenn die Differenz zum neuen Ticketpreis bezahlt wird. Ansonsten ist das Ticket nach dem 31. März 2022 nicht nutzbar.

Wibke Hinz

Von Wibke Hinz
PR-Redakteurin


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