VRR ebnet Weg für zahlreiche Modernisierungs- und Ausbauvorhaben in den Kommunen
Um die Verkehrsverhältnisse in der Region zu verbessern, fördert der VRR Investitionen von Kommunen und Verkehrsunternehmen. Wesentliche Schwerpunkte sind beispielsweise der barrierefreie Ausbau von ÖPNV-Haltepunkten, die Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsangebote an Mobilstationen und eine verbesserte Fahrgastinformation. Mit dem Förderkatalog 2022 zur Investitionsförderung nach § 12 ÖPNVG NRW und einigen Sonderprogrammen ebnet der VRR den Weg für zahlreiche Modernisierungs- und Ausbauvorhaben in den Städten und Kreisen in unserem Verbundraum.
Förderkatalog 2022 für Investitionsvorhaben nach § 12 ÖPNVG NRW
Der Förderkatalog für das kommende Jahr beinhaltet 81 grundsätzlich förderfähige Vorhaben mit einem beantragten Zuwendungsvolumen von rund 61,8 Millionen Euro. Bereits Anfang des Jahres hatte der VRR alle Städte, Kreise, Gemeinden und Verkehrsunternehmen im VRR aufgefordert, Fördervorhaben zu melden, die 2022 in Angriff genommen werden können. Rund 50 Prozent aller Zuwendungen sind für den barrierefreien Ausbau von Bus- und Straßenbahnhaltestellen vorgesehen – ein wichtiger Aspekt, um auch mobilitätseingeschränkten Fahrgästen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen einen leichten Zugang zum Nahverkehr zu verschaffen.
An 23 Standorten in acht Kreisen und Städten ist der Ausbau von ÖPNV-Haltepunkten zu sogenannten Mobilstationen geplant, die mehrere Verkehrsangebote wie Bus und Bahn, Fahrrad oder Sharingangebote an einem zentralen Ort räumlich zusammenführen. In drei Kommunen soll zudem in das Park+Ride-Angebot investiert werden, damit mehr Menschen vom eigenen Pkw auf den ÖPNV umsteigen können. 3,1 Millionen Euro Zuwendungen sind für die Verbesserung der Fahrgastinformation an Haltestellen oder Stationen vorgesehen. Und auch die Modernisierung von SPNV-Stationen ist wie bereits in den Vorjahren ein fester Bestandteil des Förderkataloges.
zweiter Teil Förderkatalog
Zusätzlich soll die neue Direktverbindung nach Eindhoven mit Fördermitteln unterstützt werden. Der Regionalexpress RE 13 wird zukünftig von der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Wupper-Achse bis in die Niederlande fahren. Hierfür müssen Fahrzeuge beschafft werden, die mit den unterschiedlichen Strom- und Zugsicherungssystemen auf beiden Seiten der Grenze kompatibel sind. Dies verursacht im Vergleich zur Beschaffung von Zügen, die nur für das deutsche Eisenbahnnetz ausgelegt sind, Mehrkosten, die aus Fördermitteln finanziert werden sollen.
Nun sind die Kommunen und Verkehrsunternehmen am Zug. Sie müssen prüffähige Finanzierungsanträge anfertigen und alle baurechtlichen Aspekte klären, damit die geplanten Fördervorhaben vom VRR formal bewilligt und dann auch zügig umgesetzt werden können.
Der vollständige Förderkatalog 2022 mit allen eingeplanten Fördervorhaben:
Drei-Jahres-Sonderprogramm Bushaltestellen
Vor allem der oben erwähnte barrierefreie Ausbau von Stadtbahn- und Bushaltestellen ist enorm wichtig, um die Mobilität von älteren, kranken oder mobilitätseingeschränkten Fahrgästen zu fördern. Dies ist vor dem Hintergrund des demografischen Wandels auch gesamtgesellschaftlich von besonderer Bedeutung. „Wir fragen in regelmäßigen Abständen bei den kommunalen Aufgabenträgern an, wie es um den barrierefreien Ausbau der ÖSPV-Haltepunkte in den Städten und Kreisen steht“, erklärt Gabriele Matz, verantwortliche VRR-Abteilungsleiterin für die ÖPNV-Investitionsförderung. „Leider ist hier noch einiges zu tun: Lediglich rund 28 Prozent der Bushaltestellen im VRR sind bislang barrierefrei ausgebaut.“ Um hier Positives zu bewirken, hat der VRR das „Drei-Jahres-Programm Bushaltestellen“ aufgelegt. Das Besondere: Der Fördersatz für den barrierefreien Aus- bzw. Umbau liegt bei 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. „Damit möchten wir kommunale Aufgabenträger auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ermuntern, in die Barrierefreiheit ihrer Haltestellen zu investieren“, so Matz weiter.
Aktuell steht das Sonderprogramm noch unter dem Vorbehalt einer Zustimmung durch die Bezirksregierung Düsseldorf. Gibt diese grünes Licht, dann können alle bereits eingeplanten und noch nicht bewilligten sowie zukünftige Vorhaben aus den VRR-Förderkatalogen 2022, 2023 und 2024 entsprechend gefördert werden, sofern sie noch nicht mit finanziellen Mitteln aus anderen Fördertöpfen bezuschusst werden.
VRR ermöglicht alleinige Förderung von Stelen an Mobilstationen
Auch die Investitionsförderung für Mobilstationen weitet der VRR aus, um die Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsangebote an ÖPNV-Haltepunkten für Fahrgäste attraktiver zu gestalten. Im August 2020 hatte der VRR ein verbundweites Konzept für den Ausbau eines Mobilstationen-Netzes in seinem Verkehrsgebiet vorgelegt. Hierbei wurden 630 Standorte identifiziert, die sich besonders gut als Mobilstationen eignen würden. Bislang kann die ÖPNV-Ausstattung dieser Verknüpfungspunkte über die Weiterleitungsrichtlinie des VRR gefördert werden. Zusätzlich können aus einer Pauschale auch die Stelen finanziert werden, die eine Mobilstation als solche kenntlich machen.
Ist die ÖPNV-Mindestausstattung allerdings an einem Standort schon vorhanden, dann war die alleinige Förderung einer Mobilstationsstele über die Weiterleitungsrichtlinie bislang nicht möglich. „Hier haben wir nachgebessert und ein Sonderprogramm in Höhe von 1,2 Millionen Euro eingerichtet, über das genau dies nun doch möglich ist“, freut sich Michael Zyweck, VRR-Fachgruppenleiter für Vernetzte Mobilität und ÖPNV-Koordination. Um ein einheitliches Erscheinungsbild der Mobilstationen zu sichern, enthält das Förderprogramm Vorgaben, wie eine Stele gestaltet sein muss. „Denn unser Ziel ist es ja, dass alle Fahrgäste die Mobilstationen direkt auf den ersten Blick erkennen“, so Zyweck weiter. 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten sind förderfähig und gleichzeitig auf maximal 15.000 Euro pro Mobilstation begrenzt.
Sie haben Fragen?
Dann wenden Sie sich jederzeit gern an die Mitarbeiter*innen aus dem Bereich der Investitionsförderung unter foerderdialog@vrr.de.
Die Mitarbeiter*innen der beim VRR angesiedelten Koordinierungsstelle Rhein-Ruhr des Zukunftsnetz Mobilität NRW stehen den Verantwortlichen in den Kommunen unter mobilstationen@vrr.de jederzeit mit Rat und Tat bei fachlichen Fragen rund um die Einrichtung von Mobilstationen in den Städten und Kreisen zur Verfügung.