Ein Mädchen freut sich über das Schokoticket

01. Juli 2021

Warum das SchokoTicket seit 20 Jahren nicht nur Kinder und Jugendliche begeistert

Egal ob morgens in Bochum zur Schule und nachmittags nach Gelsenkirchen zum Sport: Kinder und Jugendliche wollen ihren Alltag gerne von klein auf so selbstständig und flexibel wie möglich gestalten. Damit das umweltbewusst und auch ohne Elterntaxi funktioniert, können Schüler*innen bereits seit 20 Jahren das SchokoTicket für Bus und Bahn im Verbundgebiet nutzen. Wir nehmen das Jubiläum zum Anlass und erklären, was das Ticket so besonders macht und welche Neuerungen Abonnent*innen ab dem 1. August 2021 erwarten.

Wie „Schokolade“ zum Erfolgsmodell wurde

Startpunkt des SchokoTickets war bereits im Jahr 2000, als der VRR sich in einer umfassenden Marktstudie dem Thema Schülerverkehre gewidmet hat. Ein Jahr später wurde auf Basis der Ergebnisse das SchokoTicket im Rahmen eines Pilotprojektes  in Bochum, Dortmund und Neuss eingeführt. 2002 ist das Ticketangebot für Schüler*innen im gesamten VRR-Gebiet in das reguläre Ticketsortiment aufgenommen worden. 2012 etablierte sich dann das Ticket dann auch am Niederrhein.

Seitdem bringt das SchokoTicket, als besonders rabattiertes Nahverkehrsticket, demnach berechtigte und selbstzahlende Schüler*innen unter 25 Jahren nicht nur zur Schule, sondern auch rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr an ihre Ziele im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr. Das Erfolgsprodukt konnte in dieser Zeit nicht nur Kinder, Eltern und Jugendliche überzeugen: mittlerweile haben rund 260 öffentliche und private Schulträger einen Vertrag mit den ortsansässigen Verkehrsunternehmen für das SchokoTicket abgeschlossen.

Aktuell begleitet das SchokoTicket etwa die Hälfte der 800.000 Schüler*innen in ihrem (Schul)-Alltag – und dass nur dank der engagierten Zusammenarbeit zwischen Schulträgern, Verkehrsunternehmen und dem Verkehrsverbund.

Ein Mädchen entscheidet sich zwischen Schokolade und dem SchokoTicket

Welche Neuerungen Abonnent*innen zum 1. August 2021 erwartet

Während die allgemeinen Fahrpreise im VRR wegen des steigenden Aufwands und damit verbundener Kostensteigerungen bei den Verkehrsunternehmen kontinuierlich angeglichen wurden, blieben die Eigenanteile der Ticketnutzer*innen für das SchokoTicket seit 2012 konstant. Deshalb ist jetzt die maximale Höhe des Eigenanteils in der Schülerfahrkostenverordnung NRW neu festgelegt worden.

Zum neuen Schuljahr, ab 1. August 2021, steigt dieser Eigenanteil von 12 bzw. 6 Euro auf 14 bzw. 7 Euro. Ab dem 3. Kind werden jedoch weiterhin keine Eigenanteile erhoben. Ebenfalls werden die Kosten für die Schulträger angehoben. Familien, deren Kinder keinen Anspruch auf Fahrtkostenübernahme durch den Schulträger haben, zahlen für ein SchokoTicket derzeit 37,35 Euro, ab 1. Januar 2022, 38,00 Euro pro Monat und Ticket.

Rabattierung ab dem dritten Kind

Um in Zukunft einen attraktiven Nahverkehr für Familien mit mehreren Kindern anzubieten, wird die Erhöhung der Eigenanteile in Form von Rabattierungen zu einem Teil in den Schülermarkt zurückfließen: So erhalten Familien für das dritte Kind künftig einen Geschwisterrabatt in Höhe von 50 Prozent auf den dritten aktiven SchokoTicket-Vertrag. Ab dem vierten aktiven Vertrag im Bereich der Selbstzahler ist das SchokoTicket sogar kostenlos.

Mit den Neuerungen rund um das SchokoTicket entspricht der VRR der politischen Forderung der VRR-Fraktionen, auch selbstzahlende Familien mit mehreren Kindern das Ticket zu attraktiven Konditionen anzubieten. Das Angebot für Schülerinnen und Schüler wird insgesamt gerechter.

Wie die Finanzierung des SchokoTickets eigentlich funktioniert

Finanziert wird das SchokoTicket-Angebot durch Schulträgerzahlungen, Landeszuschuss sowie den Fahrgeldern, die die Nutzer*innen entweder vollständig selbst bezahlen oder mittels Eigenanteilen im Rahmen der Fahrtkostenübernahme. Denn ist der Schulweg zur nächstgelegenen Schule länger als 3,5 km, haben interessierte Schüler*innen ggf. Anspruch auf Fahrtkostenübernahme. Bei Grundschüler*innen gilt das bereits ab 2 km. Bei der Sekundarstufe II liegt die Grenze bei 5 km. Für die Anspruchsprüfung und einen entsprechenden Antrag wenden sich Interessierte direkt an das zukünftige Schulsekretariat. 

 

Sie haben noch Fragen?

Weitere Informationen über das SchokoTicket sowie eine Schritt für Schritt Erklärung, wo und wie Sie das SchokoTicket beantragen können, finden Sie hier SchokoTicket | Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (vrr.de)

Sina Dietz

Von Sina Dietz
PR-Volontärin


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