Gelsenkirchen | 09. September 2020

Mobilstationen verknüpfen Bus und Bahn mit weiteren Verkehrsangeboten

Mit dem eigenen Pkw zum Bahnhof, mit dem Zug in die Innenstadt und die letzten Kilometer bis zum Ziel mit dem Leihfahrrad: Sogenannte Mobilstationen erleichtern an zentralen Verkehrsknotenpunkten oder in Wohnquartieren die Kombination unterschiedlicher Verkehrsmittel. Um eine flexible, multimodale Mobilität zu fördern, hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) Ende August 2020 ein Konzept für die verbundweite Einrichtung von Mobilstationen an ÖPNV-Verknüpfungspunkten fertiggestellt. Es beleuchtet für 630 Haltestellen und SPNV-Stationen im gesamten VRR-Raum, welches Potenzial sie für eine Weiterentwicklung zur Mobilstation bieten.

VRR erstellt Konzept für ein verbundweites Netz von Mobilstationen

Immer mehr Menschen entscheiden individuell, wann sie welches Verkehrsmittel nutzen und kombinieren oftmals mehrere Mobilitätsangebote, um von A nach B zu kommen. Mobilstationen fördern dieses Mobilitätsverhalten, denn sie führen die verschiedenen Angebote und Services an einem Ort räumlich zusammen und erleichtern so den Umstieg von einem Verkehrsmittel auf das andere. Mit dem Gutachten treibt der VRR nun den Ausbau von ÖPNV-Haltepunkten zu Mobilstationen weiter voran.

In einem ersten Schritt identifizierte der Gutachter Standorte im gesamten Verbundraum, an denen Mobilstationen prinzipiell denkbar wären, beispielsweise Haltepunkte, an denen man vom Zug in Bus- oder Straßenbahnlinien oder auf ein Leihfahrrad bzw. ein Carsharing-Angebot umsteigen kann. Auch Park+Ride- bzw. Bike+Ride-Angebote, Anschlussmöglichkeiten an Radschnellwege, die räumliche Lage eines Haltepunktes und die Fahrgastnachfrage flossen in die Betrachtung mit ein.

Steckbriefe zu jedem geeigneten Standort skizzieren, welche zusätzliche Ausstattung erforderlich ist, um einen Haltepunkt als Mobilstation ausbauen zu können – und zwar inklusive einer groben Schätzung, welche Kosten für eine Mindestausstattung hierfür anfallen würden. Denn Mobilstationen verknüpfen nicht nur Verkehrsträger, sondern dienen auch als Service- und Informationsplattform rund um die verschiedenen Verkehrsangebote. Je nach Ausgestaltung können sie zudem ein Treffpunkt im öffentlichen Raum sein und Quartiere aufwerten, wenn beispielsweise Bäckereien, Kioske oder Ähnliches integriert werden.

„Jede Kommune im VRR ist mit mindestens einem Standort im Gutachten vertreten. Denn Mobilstationen sollen möglichst in einem Netz angeboten werden, um Synergien und Interaktion zwischen den einzelnen Stationen zu schaffen“, erklärt Ronald R.F. Lünser, Vorstandssprecher des VRR. „Durch die Verknüpfung der Mobilstationen optimieren wir Wegeketten und schaffen öffentliche Verkehrsangebote, die bestmöglich aufeinander abgestimmt sind.“

Das Gutachten dient nun als Grundlage für den Aufbau eines verbundweiten Mobilstationen-Netzes. Der VRR und die Koordinierungsstelle Rhein-Ruhr des Zukunftsnetz Mobilität NRW beraten und unterstützen die Städte und Kreise beim Ausbau der infrage kommenden Standorte mit Informationen zu Ausstattungen und Finanzierungsmöglichkeiten. Perspektivisch sollen die Mobilstationen in ganz NRW zu einem landesweiten Netz verknüpft werden. Entsprechend fördern VRR und das NRW-Verkehrsministerium die Einrichtung von Mobilstationen und stellen hierfür finanzielle Mittel zur Verfügung.

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