Gelsenkirchen | 14. Juni 2022

Tarifliche Weiterentwicklung im VRR

Für seine unterschiedlichen Kundengruppen entwickelt der VRR zielgruppenspezifische Services und Tarife kontinuierlich weiter, um möglichst vielen Menschen den Zugang zum ÖPNV zu erleichtern. So hat der VRR-Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 13. Juni 2022 wieder einige tarifliche Entscheidungen getroffen, die dem Mobilitätsbedarf der Menschen besser gerecht werden.

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Weiterentwicklung SozialTicket

In den letzten zwei Jahren hatte die Corona-Krise enorme Auswirkungen auf das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben. Insbesondere Menschen, aus einkommensschwachen Haushalten, sind immer häufiger auf Sozialleistungen angewiesen. Umso bedeutender ist es, das SozialTicket weiterzuentwickeln und im Sinne der Daseinsvorsorge einkommensschwachen Menschen im Verbundgebiet den Zugang zu den öffentlichen Mobilitätsangeboten zu ermöglichen. Eine Arbeitsgruppe der VRR-Verkehrsunternehmen und der VRR-Verwaltung hat dazu konkrete Umsetzungsvorschläge erarbeitet. So soll zum einen die Ausweitung des SozialTickets auf Abonnements geprüft werden, wovon Kund*innen nicht nur durch ein preislich attraktiveres Angebot profitieren, es entfällt auch der monatliche Weg zur Verkaufsstelle. Diese Abonnement-Variante soll als Ergänzung zum bestehenden Angebot zum 1. Januar 2023 eingeführt werden. Zum anderen wird im Bereich der Gelegenheitskund*innen eine FlexSozial-Variante betrachtet, die im Bartarif über alle Preisstufen angeboten werden kann. In Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen im VRR werden aktuell verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten erarbeitet und bewertet.

School&Fun-Ticket AVV und SchokoTicket

Der Aachener Verkehrsverbund (AVV) möchte sein pauschales Schülerticket School&Fun-Ticket AVV (ähnlich dem SchokoTicket) flächendeckend ausweiten. Für den Kreis Heinsberg, als benachbarte Region zum VRR erscheint eine tarifliche Übergangslösung im Sinne der Schüler*innen sinnvoll. Daher haben die Verbundgesellschaften und die betroffenen Verkehrsunternehmen tarifliche Regelungen im Übergangsbereich erarbeitet. Die wesentlichen Eckpunkte dabei sind die gegenseitige Anerkennung von AVV-School&Fun-Ticket und VRR-SchokoTicket im Tarifkragen zwischen AVV und VRR und der gegenseitige Verkauf von Schüler-Ergänzungen für den jeweils anderen Verbund. Diese tarifliche Regelung wird zum 1. August 2022 umgesetzt.

Erweiterung Anspruchsberechtigte YoungTicketPLUS

Die Gremien des VRR haben beschlossen, dass auch Beamtenanwärter*innen des gehobenen Dienstes künftig das YoungTicketPLUS als MonatsTicket und Abonnement nutzen können. Vorausgegangen war eine Anfrage des Verkehrsministeriums NRW an das Kompetenzcenter Marketing (KCM) in Köln, eine Regelung mit den Tarifräumen in NRW zu prüfen.

Detaillierte Informationen zu den Beschlüssen zur tariflichen Weiterentwicklung

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