Gelsenkirchen | 16. Februar 2022

Verkehrserhebung im Verbundgebiet – VRR ruft Fahrgäste zum Mitmachen auf

Seit dem 10. Januar werden Fahrgäste im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) im Rahmen einer Verkehrserhebung zu ihrem Nutzungsverhalten befragt. Die Befragung er-folgt anonym und dient der Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen zwischen den Verkehrs-unternehmen, die im Verbundgebiet ÖPNV-Leistungen erbringen. Der VRR und die Verkehrsunternehmen bitten alle Fahrgäste um Teilnahme.

Befragung dient der Einnahmeaufteilung zwischen den Verkehrsunternehmen

Die Verkehrsunternehmen im VRR führen nach einer pandemiebedingten Pause zwischen dem 10. Januar und dem 10. Dezember 2022 wieder eine Verkehrserhebung in ihren Fahrzeugen durch. Hintergrund der Befragung sind die Einnahmeaufteilungen zwischen den im VRR-Gebiet zuständigen Verkehrsunternehmen. Denn kauft ein Fahrgast ein Ticket, um mit Bus und Bahn von A nach B zu fahren, dann steht diese Fahrgeldeinnahmen genau dem Verkehrsunternehmen zu, das diese Leistungen erbracht hat.

Da viele ÖPNV-Nutzer*innen auf ihren Fahrten zwischen verschiedenen Linien umsteigen, werden so mit einem Ticket häufig auch Fahrzeuge verschiedener Verkehrsunternehmen genutzt. Um Ticketeinnahmen sachgerecht nach den jeweiligen Leistungen auf die Verkehrsunternehmen aufzuteilen, benötigt der VRR als Berechnungsgrundlage die sogenannten Verkehrserhebung.

2022 findet die Befragung, mit einigen Unterbrechungen, auf allen Linien im Verbundgebiet statt. Der VRR und die Verkehrsunternehmen bitten um eine rege Teilnahme und danken allen Fahrgästen für die freundliche Unterstützung.

Unterschiede bei der Befragung

Während in den Zügen der RRX-, RE-, RB- und S-Bahnlinien eine Befragung zu Ticket und Reiseweg erfolgt, werden in den Bussen und Straßenbahnen ausschließlich Fragen nach dem gelösten Fahrausweis gestellt. Die Erhebung erfolgt mittels Smartphone. Die Auswertung erfolgt anonym und lässt keine Rückschlüsse auf den jeweiligen Fahrgast zu. Wichtig an dieser Stelle zu nennen: Das Erhebungspersonal kontrolliert keine Tickets und erhebt kein erhöhtes Beförderungsentgelt - es erfragt lediglich Informationen, die für die Aufteilung der Einnahmen relevant sind, wie Ticketart, Preisstufe, verkaufendes Unternehmen und Reiseweg.

Die Erhebung erfolgt unter Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen.

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Pressekontakt

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Dino Niemann