Gelsenkirchen | 05. Oktober 2020

VRR beschließt Förderkatalog 2021 mit 84 Infrastrukturvorhaben

84 Investitionsvorhaben mit einem Zuwendungsvolumen von 86 Millionen Euro wurden vom Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) grundsätzlich als förderfähig erachtet: Der VRR-Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am heutigen Montag, 5. Oktober 2020, den jährlichen Förderkatalog mit Maßnahmen zur Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur nach § 12 ÖPNV-Gesetz NRW einstimmig beschlossen. Wie auch in den Vorjahren hatte der VRR Anfang dieses Jahres alle Kommunen und Verkehrsunternehmen im Verbundraum aufgefordert, Investitionsvorhaben zur Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur anzumelden, die im kommenden Jahr begonnen werden können.

Förderkatalog 2021

Insgesamt werden verbundweit 84 Investitionsmaßnahmen mit einem Fördervolumen in Höhe von 86 Millionen Euro in den Förderkatalog des VRR aufgenommen. Wie im Vorjahr lag der Fokus bei den Anmeldungen im Halltestellenausbau. Rund ein Drittel der Zuwendungen (26 Millionen Euro) sind zur Herstellung der Barrierefreiheit von Bus- und Straßenbahnhaltestellen und für den Aufzugsbau vorgesehen. Um den Umstieg in den ÖPNV zu stärken und voranzutreiben, werden rund 10 Millionen Euro in die Errichtung weiterer P&R- und B&R-Anlagen und in Mobilstationen investiert. Mit einem Großteil der Gelder (ca. 20 Millionen Euro) werden DB-Projekte gefördert, wie beispielsweise der Bau von Haltepunkten entlang der „Hertener Bahn“. Zudem sind Zuwendungen in Höhe von 20 Millionen Euro für Elektrifizierungsmaßnahmen auf der Schiene berücksichtigt. Nun sind die Kommunen und Verkehrsunternehmen aufgefordert, prüffähige Finanzierungsanträge anzufertigen und Baurecht herzustellen, um eine zügige bauliche Umsetzung der Projekte zu gewährleisten.
Die Bewilligung an die antragstellende Gemeinde oder das Verkehrsunternehmen erfolgt nach Festsetzung der endgültigen Zuwendungshöhe. Diese wird durch die zuwendungstechnische Prüfung der konkreten Finanzierungsanträge ermittelt. Danach können die Bauvorhaben vor Ort beginnen. Das Zuwendungsvolumen für sämtliche 84 Maßnahmen ist durch die Förderkatalogaufnahme gesichert.

Informationen zur Beschlussvorlage und den Förderkatalog 2021 finden Sie unter: https://zvis.vrr.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=6372

Zum Hintergrund

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr kann nach § 12 ÖPNV-Gesetz NRW Fördergelder für verkehrliche Verbesserungen im ÖPNV zweckgebunden an Kreise, Städte und Gemeinden, öffentliche Verkehrsunternehmen weiterleiten. Maßnahmen zur verkehrlichen Verbesserung werden im sogenannten Förderkatalog gesammelt, der jährlich vom Verwaltungsrat des VRR beschlossen wird. Dazu werden zu Beginn eines Kalenderjahres alle Kommunen und Verkehrsunternehmen im Verbundraum angeschrieben, ihre Investitionsvorhaben anzumelden. Gefördert werden insbesondere kommunale Bauvorhaben, die einen wesentlichen verkehrlichen Nutzen aufweisen und den barrierefreien Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr ausweiten.

 

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