Gelsenkirchen | 29. September 2021

VRR erweitert Tarifgrenze

Um das Bahnfahren aus dem südlichen Münsterland in den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) attraktiver zu machen, hatten die Stadt Dülmen und der Kreis Coesfeld den Wunsch an den Verbund herangetragen, die Bahnhöfe in Dülmen und Buldern auch tariflich in den VRR einzubinden. In seiner heutigen Sitzung hat der Verwaltungsrat des VRR nun beschlossen, dass der VRR-Tarif für verbundübergreifende Fahrten mit den Linien RE2 und RE42 um das Tarifgebiet Dülmen des Westfalentarifs zum 1. April 2022 erweitert wird.

Auf der Haard-Achse mit dem VRR Tarif nach Dülmen

Neben den verkehrlichen Verbesserungen der vergangenen Jahre auf der sogenannten Haard-Achse erfährt die Stadt Dülmen und der Kreis Coesfeld durch die heutige Tarifentscheidung eine deutliche Attraktivitätssteigerung bei ihrem Nahverkehrsangebot. Viele Pendler*innen profitieren von der Tarifintegration. Somit sind ab Dülmen und Buldern Direktverbindungen Richtung Süden nach Recklinghausen, Essen, Düsseldorf und Mönchengladbach im kommenden Jahr zum VRR-Tarif möglich. Auch VRR-Kund*innen kommt die Tariferweiterung zugute, der Gültigkeitsbereich einiger Tickets erweitert sich ab April somit automatisch.

Der VRR und der Kreis Coesfeld haben in der Vergangenheit über die Möglichkeit einer Einbindung in den VRR-Tarifkragen gesprochen und die tariflichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erörtert. Die VRR-Tarifausdehnung nach Dülmen wird anteilig von der Stadt Dülmen und dem Kreis Coesfeld finanziert.

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