Ein älterer Fahrgast verlässt mit einem Rollator eine S-Bahn

05. Juni 2019

Ob Barrierefreiheit oder alternative Antriebe – der VRR investiert in bessere Verkehrsverhältnisse

Zahlenrätsel für ÖPNV-Kenner: Was haben 2022, 2013, 2008, 2900 und 2021 gemein? Zu schwierig? Dann helfen wir Ihnen gern weiter: Der 1. Januar 2022 ist ein wichtiger Stichtag für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Bis dahin soll laut novelliertem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) aus dem Jahr 2013 der ÖPNV vollständig barrierefrei sein. Dies ist sinnvoll, wichtig und gleichzeitig für alle Nahverkehrsaufgabenträger eine große Herausforderung. Wir unterstützen Städte, Kreise und andere Nahverkehrsakteure bei ÖPNV-Investitionsvorhaben, die u. a. dem barrierefreien Ausbau der Nahverkehrsinfrastruktur dienen und die Verkehrsverhältnisse in der Region verbessern. Seit 2008 bis heute wurden im gesamten Verbundraum fast 2.900 Bus- und Bahnhaltestellen barrierefrei umgebaut. Und weitere werden bis Ende 2021 hinzukommen.

Zwei Ziele: barrierefrei umbauen und Klimabilanz verbessern

Als Zuwendungsgeber nach § 12 ÖPNVG NRW bewilligte der VRR allein in den ersten Monaten des Jahres 2019 rund 1,5 Millionen Euro für den barrierefreien Umbau von 85 Nahverkehrshaltestellen im Verbundgebiet. Weitere 3,9 Millionen Euro fließen in die Modernisierung von zwölf Fahrtreppen und sechs Aufzügen in Herne und Wuppertal. Die Anlagen werden technisch modernisiert und so ertüchtigt, dass sie ihren Betriebszustand automatisiert in die Fahrplanauskunft übermitteln. So sehen Sie zukünftig in Echtzeit, ob Rolltreppen oder Aufzüge funktionieren und können ggf. Alternativrouten planen. Ein wichtiger Service insbesondere für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste.

Zahlreiche öffentliche Verkehrsmittel fahren bereits seit vielen Jahren elektrisch und damit lokal emissionsfrei: beispielsweise die Stadt- und Straßenbahnen und auch der überwiegende Teil der Regionalbahn-, Regionalexpress- und S-Bahn-Züge. Um die Klimabilanz des Öffentlichen Personennahverkehrs weiter zu verbessern, werden auch die Busflotten mehr und mehr von Diesel- auf Elektrobetrieb umgestellt. Um diesen Trend voranzutreiben, hatte das Land im Jahr 2017 die Förderung der Elektromobilität als Maßnahme im besonderen Landesinteresse in § 13 ÖPNVG NRW gesetzlich festgeschrieben. Das Verkehrsministerium fördert dabei nicht nur entsprechend moderne Fahrzeuge, sondern auch die für den Betrieb nötige Ladeinfrastruktur und spezielle Werkstatteinrichtungen.

ÖPNV als Treiber für mehr Klimaschutz

NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst übergab Förderbescheide an die Stadtwerke Solingen, die Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH (HCR) und die STOAG GmbH. In Solingen kommen zukünftig 32 neuartige batteriebetriebene Oberleitungsbusse (BOB) zum Einsatz, die abseits der Stromleitungen mit Batterieenergie fahren. Die Reichweite der Busse außerhalb des Stromnetzes beträgt rund 20 Kilometer. Da die Batterien der Fahrzeuge im vorhandenen Solinger O-Bus-Stromnetz wieder aufgeladen werden, ist eine zusätzliche aufwendige Ladeinfrastruktur nicht nötig. Die HCR beschafft zwei Elektro-Solobusse und sammelt damit erstmals Erfahrungen mit E-Mobilität im Busbereich. In Oberhausen wird bereits das dritte E-Mobilitätsprojekt realisiert und weitere 15 Elektrobusse beschafft. Mit den neuen Fahrzeugen treibt die STOAG die Elektrifizierung ihrer Busflotte weiter voran. Zusammen mit den 49 neuen Fahrzeugen werden zukünftig insgesamt 96 vom Land NRW geförderte E-Busse im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr unterwegs sein. Beispiel Oberhausen: Hier sind seit Oktober 2015 sind zwei Elektrobusse vom Typ Urbino 12 electric der Firma Solaris im Linienverkehr auf den Linien 962 und 966 im Einsatz. Schauen Sie sich dazu das Video unten an.

Verkehrsminister Hendrik Wüst betonte: „Gerade der ÖPNV kann mit seinen Fahrzeugen, die praktisch den ganzen Tag bewegt werden, Treiber für mehr Klimaschutz sein. Darum ist die Umrüstung der Busflotten ein wesentlicher Punkt in einem ganzen Bündel von Maßnahmen für bessere Luft in unseren Städten.“ Der VRR als Bewilligungsbehörde für Maßnahmen im besonderen Landesinteresse nach § 13 ÖPNVG NRW ergänzt, dass es auch darum gehe, energieeffiziente Antriebssysteme alltags- und linientauglich zu machen. „Mit der Förderung leisten das Land NRW und der VRR einen wichtigen Beitrag, um Elektrobusse als ressourcenschonende Alternative zum Diesel langfristig im Verbundraum zu etablieren“, so VRR-Vorstandssprecher Ronald R.F. Lünser.

Mehr Informationen

In unserem Magazin-Beitrag „Diesel? Kann man muss man aber nicht!“ finden Sie weitere Informationen zu innovativen Antrieben im Öffentlichen Personennahverkehr.

Sie haben Fragen zu Fördermöglichkeiten nach §§ 12 und 13 ÖPNVG NRW? Dann informieren Sie sich über unsere Aufgaben im Bereich der ÖPNV-Investitionsförderung.

Wibke Hinz

Von Wibke Hinz
PR-Redakteurin


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