Nordrhein-Westfalen | 19. November 2020

Am Dienstag erneut Schwerpunktkontrollen der Maskenpflicht in Nordrhein-Westfalen!

Am kommenden Dienstag, 24. November, wird im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) NRW-weit erneut die Einhaltung der Maskenpflicht in einer überregionalen Aktion kontrolliert. Masken-Muffel müssen mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen. Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Bus und Bahn sind auch in Corona-Zeiten eine sichere und saubere Sache, wenn sich alle an die Regeln halten. Maske tragen im ÖPNV schützt uns selbst und alle anderen.“

Gemeinsame Aktion im SPNV

Bei der gemeinsamen Aktion von NRW-Verkehrsministerium, SPNV-Aufgabenträgern, Deutscher Bahn AG und Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie kommunalen Ordnungsämtern und Bundespolizei finden in den Zügen auf ausgewählten Strecken und in mehreren Bahnhöfen Nordrhein-Westfalens am Dienstag wieder Schwerpunktkontrollen statt. Bereits am 24. August 2020 wurden im Rahmen einer solchen landesweiten Prüfung 1.707 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt.
Anschließend gab es immer wieder lokale Schwerpunktkontrollen des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR), des Nahverkehrs Rheinland (NVR) und des Nahverkehrs Westfalen Lippe (NWL), etwa an den Bahnhöfen in Recklinghausen, Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Hagen, Neuss, Düren, Horrem, Köln, Troisdorf, Siegburg, Hamm, Paderborn, Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Minden, Bad Oeynhausen und Altenbeken. Zudem organisieren Städte, Gemeinden und Verkehrsunternehmen in Eigenregie fortlaufend Kontrollen in Bus und Straßenbahnen. Zudem wurden zusätzliche Mitarbeiter bei der DB zur Maskenkontrolle eingesetzt.
Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Es ist ein Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, dass alle eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. So schaffen wir Vertrauen, dass Bus und Bahn sichere Verkehrsmittel sind.“
Neben den regionalen und landesweiten Schwerpunktkontrollen laufen gerade die Abstimmungen zwischen der Verkehrsministerkonferenz, dem BMVI und der Bundespolizei für einen bundesweiten Kontrolltag noch in diesem Jahr.
Bereits seit 27. April 2020 schreibt die Coronaschutzverordnung vor, dass im ÖPNV eine Mund-und-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Das gilt nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern ebenso in den Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen. Wer keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss seit dem 12. August mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.

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