Gelsenkirchen | 01. Oktober 2024

VRR beschließt Förderkatalog 2025 mit 71 Investitionsvorhaben Information aus den VRR-Gremien

71 Investitionsvorhaben mit einem Zuwendungsvolumen von rund 60 Millionen Euro wurden vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) grundsätzlich als förderfähig erachtet: Der VRR-Verwaltungsrat hat in seiner heutigen Sitzung den jährlichen Förderkatalog mit Maßnahmen zur Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur nach § 12 ÖPNV-Gesetz NRW einstimmig beschlossen. Wie auch in den Vorjahren hatte der VRR Anfang dieses Jahres alle Kommunen und Verkehrsunternehmen im Verbundraum aufgefordert, Investitionsvorhaben zur Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur anzumelden, die im kommenden Jahr begonnen werden können.

Wesentlicher Fokus der Maßnahmen des Förderkatalogs

Wesentlicher Fokus der Maßnahmen des Förderkatalogs sind erneut Vorhaben zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen. „Ein attraktiver ÖPNV ist maßgeblich für die Verkehrswende und der barrierefreie Zugang erleichtert allen die Nutzung von Bus und Bahn“, so Oliver Wittke, Vorstandssprecher beim VRR. „Mit unseren Förderprogrammen für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen und Stationen möchten wir, dass alle Menschen, die auf eine leistungsstarke öffentliche Mobilität angewiesen sind, problemlos den ÖPNV nutzen können. Der VRR investiert aus diesem Grund seit vielen Jahren in den Neu- und Ausbau der Nahverkehrsinfrastruktur für eine zukunftsfähige und klimaschonende öffentliche Mobilität“, so Wittke weiter.

Nun sind die Kommunen und Verkehrsunternehmen aufgefordert, prüffähige Finanzierungsanträge anzufertigen und Baurecht herzustellen, um eine zügige bauliche Umsetzung der Projekte zu gewährleisten. Die Bewilligung an die antragstellende Gemeinde oder das Verkehrsunternehmen erfolgt nach Festsetzung der endgültigen Zuwendungshöhe. Diese wird durch die zuwendungstechnische Prüfung der konkreten Finanzierungsanträge ermittelt. Danach können die Bauvorhaben vor Ort beginnen.

Von den 71 angemeldeten Vorhaben sind die beiden SPNV-Stationsmaßnahmen Rheydt-Odenkirchen und Haan-Gruiten hervorzuheben, die im Rahmen der Modernisierungsoffensive 3 (MOF 3) umgesetzt werden. Im Zuge dieses Programms werden Stationen modernisiert und barrierefrei ausgebaut. VRR und DB InfraGO AG (Personenbahnhöfe) beteiligen sich zu jeweils 50 Prozent an den anfallenden Kosten.

Die Station Rheydt-Odenkirchen steht mit einem Fördervolumen von rd. 2,7 Millionen Euro im Förderkatalog 2025 und Haan-Gruiten mit einem Fördervolumen von rd. 5,9 Millionen Euro. 

Unter dem folgenden Link finden Sie den Förderkatalog 2025 (PDF - 103 KB).

 

Zum Hintergrund

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr kann nach § 12 ÖPNV-Gesetz NRW Fördergelder für verkehrliche Verbesserungen im ÖPNV zweckgebunden an Kreise, Städte und Gemeinden sowie öffentliche Verkehrsunternehmen weiterleiten. Maßnahmen zur verkehrlichen Verbesserung werden im sogenannten Förderkatalog gesammelt, der jährlich vom Verwaltungsrat des VRR beschlossen wird. Dazu werden zu Beginn eines Kalenderjahres alle Kommunen und Verkehrsunternehmen im Verbundraum angeschrieben, ihre Investitionsvorhaben anzumelden. Gefördert werden insbesondere kommunale Bauvorhaben, die einen wesentlichen verkehrlichen Nutzen aufweisen und den barrierefreien Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr ausweiten.

 

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Sabine Tkatzik