Gelsenkirchen | 28. November 2023

VRR erweitert räumliche Gültigkeit des SozialTickets

Gemeinsam mit den anderen NRW-Verbünden und -Tarifgemeinschaften und mit dem NRW-Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) hat der VRR eine DeutschlandTicket-Lösung für alle SozialTicket-Kund*innen und Wohngeldempfänger*innen in NRW erarbeitet. Ab dem 1. Dezember können Anspruchsberechtigte im VRR mit dem Ticket bundesweit im Nahverkehr unterwegs sein. Sie können das DeutschlandTicket Sozial als digitale Variante mit der App fürs Smartphone kaufen oder als Chipkarte im KundenCenter Ihres Verkehrsunternehmens. Das Ticket wird als monatlich kündbares Abonnement ausgegeben und kostet 39 Euro.

Das DeutschlandTicketSozial kommt

„Im VRR haben wir uns sehr frühzeitig und proaktiv dem Thema angenommen und das VRR-SozialTicket seit August bereits für verbundweite Fahrten geöffnet. Mit der jetzigen landesweiten digitalen Lösung werden die bestehenden VRR-SozialTicket-Abonnements um ein SozialTicket-Angebot auf DeutschlandTicket-Basis ergänzt. Für uns ein logischer nächster Schritt im Sinne der Kundinnen und Kunden“, sagt José Luis Castrillo, VRR-Vorstand. Anspruchsberechtigte erhalten das Ticket gegen Vorlage eines Berechtigungsnachweises bei ihrem Verkehrsunternehmen vor Ort sowie über verschiedene Shops in der VRR-App. Der Betrag von 39 Euro wird ab dann monatlich automatisch vom Konto abgebucht. Mit dem DeutschlandTicketSozial können deutschlandweit alle Fahrzeuge des Nahverkehrs genutzt werden, also Busse, Straßen-​​, Stadt-​​ und U-​​Bahnen sowie S-​Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresse der 2. Klasse. Das Ticket gilt nicht im Fernverkehr (z. B. ICE, IC, EC), auch die Nutzung privater Anbieter wie z. B. FlixTrain, sind ausgeschlossen.

Das DeutschlandTicket Sozial

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Pressesprecher

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