Eine Illustration, die die Landmarken des Ruhrgebiets im Hintergrund zeigt. Im Vordergrund sind ein Bus und ein Zug zu sehen und Menschen, die auf diese warten.

Die Verbundaufgaben

Wir sorgen für einen integrierten Öffentlichen Personennahverkehr in den 16 kreisfreien Städten und sieben Kreisen des VRR. So profitieren unsere Fahrgäste beispielsweise von einem verbundweit einheitlichen Tarif und einem koordinierten Angebot im gesamten Verkehrsraum.

Tarif und Tarifentwicklung

Der Nahverkehrstarif im VRR ist ein Gemeinschaftstarif, der einheitlich von allen  Verkehrsunternehmen angewandt wird. Er ist einfach strukturiert und intuitiv nutzbar. Wir entwickeln unser Angebot stetig weiter, um Ihnen und Ihrem Mobilitätsbedarf besser gerecht zu werden und möglichst vielen Menschen den Zugang zum ÖPNV zu erleichtern. Dies betrifft zum einen den klassischen Flächenzonentarif mit seinen Tarifgebieten, Waben und Preisstufen. Zum anderen nutzen wir die Chancen digitaler Technologien, um verschiedene Verkehrsmittel noch effizienter zu vernetzen und auch tariflich neue Wege zu gehen. Diese Einfachheit ist es, mit der wir zukünftig mehr Menschen in der Region vom Öffentlichen Personennahverkehr überzeugen möchten.

Einnahmen und Fahrten

Eine animierte Info-Grafik, die die Einnahmen von circa 1,3 Milliarden Euro und Fahrten circa 1,1 Milliarden im Jahr 2019 zeigt.

Finanzierung des Öffentlichen Nahverkehrs

Damit Sie als unsere Fahrgäste jederzeit mit Bus und Bahn mobil sein können, sind die Städte und Kreise im VRR als sogenannte kommunale Aufgabenträger gesetzlich verpflichtet, für einen angemessenen Öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) zu sorgen. Hierzu werden gemeinsam kommunale und private Verkehrsunternehmen beauftragt, die dann mit Bussen, U- oder Straßenbahnen im Einsatz sind. Grundlage für diese Beauftragungen sind die EU-rechtlichen Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. In einem Ballungsraum wie dem VRR, in dem ein Stadtgebiet oftmals nahtlos in das nächste übergeht, sind die verkehrlichen Verflechtungen besonders eng: Denn die Verkehrsunternehmen fahren nicht nur in ihrem jeweiligen Stadt- oder Kreisgebiet, sondern oft auch in den Nachbarregionen. Deshalb finanzieren die Kommunen in der Regel nicht nur die Leistungen ihres eigenen kommunalen Verkehrsbetriebs, sondern aller Unternehmen, die bei ihnen fahren. Das Resultat ist ein komplexes System von Beziehungen zwischen den einzelnen kommunalen Aufgabenträgern, dem VRR und den Verkehrsunternehmen. Der VRR verantwortet darüber hinaus die Förderungen der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW und der Ausbildungsverkehr-Pauschale gem. § 11a ÖPNVG NRW sowie die Förderung des SozialTickets und des landesweiten AzubiTickets für das Verbundgebiet.

Einnahmenaufteilung

Eine Frau steigt in einen Bus ein und zeigt dem Fahrer ihr Young Ticket Plus.

Wenn Sie als Fahrgast ein Ticket kaufen und mit Bus und Bahn von A nach B fahren, dann stehen diese Fahrgeldeinnahmen genau dem Verkehrsunternehmen zu, das die Leistungen erbracht hat. Dabei ist es ganz unerheblich, ob Sie ein EinzelTicket oder Monatsticket erworben haben oder ob Sie beispielsweise eine Eintrittskarte zu einer Veranstaltung besitzen, in der der Fahrschein für den ÖPNV bereits enthalten ist. Wir kümmern uns darum, dass die Fahrgeldeinnahmen an alle kommunalen, privaten und Eisenbahnverkehrsunternehmen sachgerecht nach ihren jeweiligen Verkehrsleistungen verteilt werden. Diese Verteilung erfolgt auf Basis von Verkehrserhebungen bzw. Befragungen, die wir alle zwei Jahre in den Bussen und Bahnen durchführen. Das Verfahren, nach dem dies geschieht, ist nicht in Stein gemeißelt, sondern wird kontinuierlich angepasst und optimiert. Denn wenn sich Tarife, Ticketvertriebswege und das Mobilitätsverhalten unserer Kunden wandeln oder wenn neue Verkehrsunternehmen im Verbundraum im Einsatz sind, dann müssen sich diese Veränderungen auch in der Einnahmenaufteilung widerspiegeln.

Kommunikation und Information

Für uns ist der Öffentliche Nahverkehr weit mehr als nur die Fahrt mit Bus und Bahn. Wir möchten, dass Sie jederzeit gut informiert sind: über unsere Leistungen und Ihre Fahrtverbindungen. Und zwar nicht nur dann, wenn der Betrieb reibungslos läuft, sondern auch, wenn es zu Störungen kommt und der Verkehr nicht nach Plan läuft. Gemeinsam mit den kommunalen und den Eisenbahnverkehrsunternehmen bieten wir eine verbundweit einheitliche Fahrgastinformation. Sie berücksichtigt die Echtzeitdaten der öffentlichen Verkehrsmittel und stellt Ihnen diese zur Verfügung: in der Fahrplanauskunft im Internet, in den mobilen Auskunftssystemen und Apps von VRR und Verkehrsunternehmen sowie in den digitalen Informationssystemen an den Haltestellen, Bahnhöfen und in den Fahrzeugen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch jederzeit persönlich bei all Ihren Anliegen rund um den Öffentlichen Personennahverkehr zur Seite: über den telefonischen oder schriftlichen VRR-Kundendialog, den Facebook-Kanal des VRR und in den KundenCentern der Verkehrsunternehmen.

Der VRR übernimmt in enger Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen das verbundraumübergreifende Marketing. Wir erstellen Basisinformationen für Fahrgäste zu den Produkten und Tarifen des VRR. Wir realisieren Kommunikationskampagnen zu den Angeboten im ÖSPV und SPNV und sorgen für eine koordinierte Kundenbindung. In unserem Mediencenter finden Journalisten, Branchenexperten und interessierte Fahrgäste aktuelle Meldungen und interessante Hintergrundinformationen zu Themen aus dem VRR und der Mobilitätsbranche.

Sicherheit

Uns liegt Ihre Sicherheit am Herzen. Wir möchten, dass Sie sich in Bus und Bahn jederzeit wohlfühlen und gut Ihr Fahrtziel erreichen. Deshalb arbeiten wir eng mit allen relevanten Partnern wie der Bundes- und Landespolizei, den Sicherheitsexperten der kommunalen, privaten und Eisenbahnverkehrsunternehmen, den benachbarten SPNV-Aufgabenträgern und dem Land Nordrhein-Westfalen zusammen. Gemeinsam verbessern wir die Sicherheit im ÖPNV, beispielsweise durch zusätzliche Sicherheitsteams in Regionalverkehrslinien, Busschulen für Kinder und Senioren oder technische Projekte mit Verkehrsunternehmen. Auch bei europaweiten SPNV-Wettbewerbsverfahren bringen wir unser Know-how ein. Wir geben beispielsweise vor, wie viele Kundenbetreuer eine Linie begleiten sollen und wie die Videoüberwachung in den Fahrzeugen gestaltet sein muss. Mit dem Kompetenzcenter Sicherheit (KCS) ist zudem eine Einrichtung des Landes beim VRR angesiedelt, die NRW-weite Aufgaben rund um die Sicherheit im Öffentlichen Personennahverkehr übernimmt.

Wir positionieren uns klar dagegen, dass Fahrzeuge oder Haltestellen des ÖPNV zum Schauplatz von Übergriffen und kriminellen Handlungen werden. Wir schulen und bestärken Bürgerinnen und Bürger aktiv darin, Zivilcourage zu zeigen und Verantwortung für sich selbst und andere zu übernehmen. Dazu haben wir bereits im Jahr 2011 gemeinsam mit der KÖTTER Unternehmensgruppe die muTiger-Stiftung gegründet. In den muTiger-Kursen, die im ganzen Verbundraum stattfinden, zeigen wir, wie Sie in kritischen Situationen couragiert auftreten können, ohne sich und andere zu gefährden. Werden Sie muTiger und informieren Sie sich über die muTiger-Stiftung für mehr Zivilcourage.