Gelsenkirchen | 22. Juni 2020

VRR unterstützt Städte und Gemeinden beim P+R

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) fördert als Zuwendungsgeber und Bewilligungsbehörde den Neu- und Ausbau von P+R-Anlagen im Verbundgebiet. Jetzt hat der VRR über diese kontinuierliche Förderung hinaus, ein Drei-Jahres-Sonderprogramm mit einer verbesserten Förderung aufgelegt. Über das Sonderprogramm können P+R-Anlagen mit Belegerfassung mit einem Fördersatz von 100 Prozent gefördert werden. Dies gilt auch für P+R-Anlagen, die schon in den Förderprogrammen 2020 und 2021 enthalten aber noch nicht bewilligt sind.

P+R und „Smartes Parken“ im VRR

Durch die Erhöhung des Fördersatz von 90% auf 100% soll zur Stärkung der Verkehrswende der Eigenmitteleinsatz der Antragsteller am Verkehrsquellort deutlich minimiert werden, um Anreize zum Bau und Ausbau von P+R-Anlagen mit Belegerfassung zu schaffen. Ziel ist es, bereits dort den motorisierten Individualverkehr auf den ÖPNV/SPNV zu verlagern und damit einen effektiven Beitrag leisten, um in den (Innen-) Städten den Autoverkehr und die daraus resultierenden Verkehrsprobleme zu reduzieren. Dieses Ziel korrespondiert mit dem Leitbild zur Nachhaltigkeit sowie der Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung.

Zur Verfügung steht für dieses Sonderprogramm ein Investitionsvolumen i. H. v. 30 Millionen Euro. Antragsberechtigt sind insbesondere Gemeinden, Gemeindeverbänden, Eisenbahnunternehmen, öffentliche und private Verkehrsunternehmen sowie juristische Personen des privaten Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen.

Als Koordinator für den ÖPNV unterstützt der Verbund Städte und Gemeinden als Aufgabenträger für P+R und bietet seine fachliche Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen in dem Bereich an.

Aktuelle Fördersätze, Höchstbeträge, Informationen zum Verfahrensablauf sowie weitere Förderbedingungen hält der VRR in der Weiterleitungsrichtlinie VRR AöR bereit. Weitere Informationen:https://www.vrr.de/de/der-vrr/oepnv-investitionen/

 

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