
ÖPNV-Investitionen
Eine leistungsstarke Infrastruktur sowie moderne Betriebseinrichtungen und Fahrzeuge sind für einen attraktiven, sicheren und modernen Öffentlichen Personennahverkehr enorm wichtig. Als Zuwendungsgeber für ÖPNV-Investitionsvorhaben nach § 12 des ÖPNV-Gesetzes NRW und als Bewilligungsbehörde für Maßnahmen im besonderen Landesinteresse nach § 13 ÖPNVG NRW fördern wir Investitionen von Kreisen, Städten und Gemeinden, öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen, Eisenbahnverkehrsunternehmen oder anderen Nahverkehrsakteuren. Damit sichern wir eine bestmögliche Qualität und Zuverlässigkeit des ÖPNV und verbessern die Verkehrsverhältnisse in der Region.
Infografik
Wegweisende Projekte für einen nachhaltigen Nahverkehr
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) setzt sich mit Nachdruck für die kontinuierliche Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ein. Auf einer neugestalteten Website finden Sie Informationen zu entsprechenden Vorhaben und Maßnahmen im Bereich des VRR, zum Stand ihrer Umsetzung sowie zu ihrer Förderung durch den Bund und das Land Nordrhein-Westfalen.
Aktuelles
Verlängerung Sonderprogramm Mobilstationsstelen
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 07.12.2022 die Verlängerung des Sonderprogramms Mobilstationsstelen um zwei Jahre und eine Anhebung der Förderhöchstbeträge beschlossen.
Fehlt an einer möglichen Mobilstation nur noch die Mobilstationsstele oder zusätzlich noch die Beschilderung, ermöglicht das Sonderprogramm Mobilstationsstelen bis Ende 2026 die Stelen und zusätzlich die Beschilderung von Mobilstationen zu fördern. Förderanträge können hierzu bis Ende 2024 gestellt werden.
Daneben ist über die Weiterleitungsrichtlinie VRR AöR eine Investitionsförderung der weiteren ÖPNV-Ausstattungen von Mobilstationen (z. B. P+R-Anlage, B+R-Anlage, dynamische Fahrgastinformation) unverändert weiterhin möglich.
Die alleinige Förderung von Stelen und zusätzlich der Beschilderung von Mobilstationen ist nicht über die Weiterleitungsrichtlinie VRR AöR, sondern nur über das Sonderprogramm möglich. Die Fördervoraussetzungen, Förderhöhe und sonstige Regelungen entnehmen Sie bitte der „Richtlinie zur Förderung von Stelen an Mobilstationen – VRR AöR (126 KB - pdf)“.
Drei-Jahres-Programm Bushaltestellen
Um den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen zu beschleunigen, wird auf Antrag für alle eingeplanten und noch nicht bewilligten Vorhaben zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen die Förderung auf 100 % der zuwendungsfähigen Kosten aufgestockt. Zusätzlich gilt dies auch für zukünftige Vorhaben zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen aus den VRR-Förderkatalogen 2022, 2023 und 2024. Ansonsten gelten für diese Förderung die Regelungen der Weiterleitungsrichtlinie VRR AöR (insbesondere auch die Höchstbeträge der zuwendungsfähigen Kosten) in der aktuellen Fassung uneingeschränkt weiter.
Drei-Jahres-Programm P+R-Anlagen
Zur Stärkung der Verkehrswende wird auf Antrag für alle eingeplanten und noch nicht bewilligten Vorhaben (Neubau und Nachrüstung von P+R-Anlagen mit einer Belegerfassungstechnik) ein Fördersatz von 100 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Zusätzlich gilt dies auch für zukünftige Vorhaben aus den VRR-Förderkatalogen 2023 und 2024. Ansonsten gelten für diese Förderung die Regelungen der Weiterleitungsrichtlinie VRR AöR (insbesondere auch die Höchstbeträge der zuwendungsfähigen Kosten) in der aktuellen Fassung uneingeschränkt weiter.
Abfrage Barrierefreiheit 2021
Das Personenbeförderungsgesetz sieht den barrierefreien Umbau der Haltestellen bis 2022 vor. Die VRR AöR fördert diesen barrierefreien Umbau gemäß § 12 und § 13 des ÖPNVG. Nun soll zum dritten Mal eine Erhebung der bereits umgebauten Haltestellen erfolgen. Ein entsprechendes Schreiben ist an die Kommunen und Verkehrsunternehmen versandt worden, über die angefügte Excel-Tabelle können Sie Ihre Daten an die VRR AöR übermitteln:
Digitale Belegaufbewahrung
In der im Juni 2020 verabschiedeten Novelle der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung NRW wird in der ANBest-P Ziffer 6.8 die Aufbewahrungspflichten der Rechnungsbelege neu geregelt und lässt unter bestimmten Voraussetzungen eine digitale Belegaufbewahrung zu. Weitere Informationen hierzu nehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.
Sonderprogramm
Das Land NRW hat zur Bekämpfung der Corona-Krise ein 50 Millionen umfassendes Sonderprogramm beschlossen. Gefördert werden dabei Vorhaben der kommunalen öffentlichen Verkehrsinfrastruktur, die nicht bereits über § 13 ÖPNVG NRW gefördert werden. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie dem beigefügten Handout Sonderprogramm.
Förderung nach § 12 ÖPNVG NRW
Das ÖPNV-Gesetz NRW sieht nach § 12 die sogenannte „Pauschalierte Investitionsförderung“ vor. Das Land weist den Zweckverbänden pauschalierte Zuwendungen in Höhe von jährlich 150 Millionen Euro zu. Rund 80,02 Millionen Euro entfallen dabei auf den VRR, die wir insbesondere für Investitionen in die Nahverkehrsinfrastruktur nutzen. Potenzielle Fördermittelempfänger melden uns ihre geplanten Vorhaben. Und wir erstellen auf dieser Basis einmal jährlich einen ÖPNV-Förderkatalog, der von unserem Verwaltungsrat, unserem höchsten politischen Entscheidungsgremium, legitimiert wird. Gefördert werden Investitionsvorhaben, die verkehrlich besonders sinnvoll sind, den barrierefreien Zugang zum ÖPNV ausweiten und für den Fahrgast einen Mehrwert darstellen.
Mit einem Klick auf unser aktuelles ÖPNV-Jahresförderungsprogramm erfahren Sie, welche Vorhaben wir aktuell unterstützen.
Förderkatalog 2023 (163 KB - pdf)
Downloadbereich für Sie als Antragsteller:
Folgende Dokumente sind für Sie wichtig, wenn Sie Fördermittel nach § 12 ÖPNVG NRW beantragen möchten. Der VRR-Verwaltungsrat entscheidet über die zu fördernden Maßnahmen.
Downloadbereich für Sie als Antragsteller:
Downloads
- Anmeldung DOCX, 26.11 KB
- Vordruck Vorhaben-Bewertung XLSX, 16.38 KB
- Antrag DOCX, 29.06 KB
- Ermittlung zuwendungsfähiger Ausgaben XLSX, 17.70 KB
- Ausgabeblatt XLSX, 25.60 KB
- Antrag auf Auszahlung von Zuwendungen DOCX, 19.87 KB
- Mittelausgleich DOCX, 20.36 KB
- Verwendungsnachweis XLSX, 28.19 KB
- Weiterleitungsrichtlinie PDF, 206.71 KB
- Abgrenzungsrichtlinie PDF, 152.33 KB
- Haltestellenrichtlinie PDF, 284.81 KB
Downloads
- Richtlinien Sonderprogramm Mobilstationsstelen PDF, 118.02 KB
- SPNV-Betriebswerkstattförderrichtlinie PDF, 155.38 KB
- Anforderungen an stationäre Fahrkartenautomaten PDF, 146.12 KB
- Fördersätze PDF, 138.79 KB
- Besondere Fördervoraussetzungen PDF, 13.61 KB
- Broschüre Dein Radschloss PDF, 388.31 KB
- Technische und vertragliche Bedingungen Dein Radschloss PDF, 79.84 KB
- Anti-Graffiti-Richtlinie PDF, 380.24 KB
Förderung nach § 13 ÖPNVG NRW
Als Bewilligungsbehörde für Infrastrukturmaßnahmen in besonderem Landesinteresse nach § 13 ÖPNVG NRW fördern wir Maßnahmen, die von der Landesregierung im ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan (IFP) verabschiedet werden. Das sind vor allem Vorhaben, die wegen ihrer Größe oder ihrer landesweiten Bedeutung ausgewählt werden. Hierzu zählen beispielsweise SPNV-Infrastrukturvorhaben an Großbahnhöfen und Maßnahmen der Modernisierungsoffensiven (MOF), um kleinere und mittlere Bahnhöfe im Verbundgebiet barrierefrei auszubauen sowie attraktiver und kundenfreundlicher zu gestalten. Erfreulich ist, dass seit der letzten Gesetzesnovellierung nicht nur in Neu- und Ausbauvorhaben investiert werden kann, sondern auch in den Erhalt der Straßen- und Stadtbahninfrastruktur in NRW. Dies freut uns sehr, denn allein im VRR-Verbundraum gibt es 18 Verkehrsunternehmen mit sanierungsbedürftigen Straßen-, Stadt- und U-Bahn-Systemen, die aus eigener Kraft kaum in der Lage sind, die erforderlichen Investitionen zu stemmen. Auch die Elektrifizierung von SPNV-Strecken und die Beschaffung von batterieelektrischen und wasserstoffbetriebenen Linienbussen sowie der erforderlichen Werkstatteinrichtungen werden inzwischen durch das Land bezuschusst. Ein wichtiger Schritt, um im Nahverkehr unabhängiger von fossilen Brennstoffen zu werden und die Umwelt- und Klimabilanz des ÖPNV zu verbessern.
Downloadbereich für Sie als Antragsteller:
Folgende Dokumente sind für Sie wichtig, wenn Sie Fördermittel nach § 13 ÖPNVG NRW beantragen möchten. Damit Ihr Investitionsvorhaben für die Fortschreibung des ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplans ggf. berücksichtigt werden kann, legen Sie uns bitte die nötigen Unterlagen fristgerecht in elektronischer Form vor: und zwar die „Anmeldung“, das „Formblatt Maßnahmenanmeldung“ und das „Muster Maßnahmenkatalog“. Weiteren Informationen zur Förderung nach § 13 ÖPNVG NRW finden Sie in den Verwaltungsvorschriften des Ministeriums zum Gesetz.
Downloads
Förderung von Planungsleistungen zur Bildung eines Planungsvorrates (FöRi-Planungsvorrat)
Archiv
Archiv
- Förderkatalog 2008 PDF, 20.59 KB
- Förderkatalog 2009 PDF, 36.72 KB
- Förderkatalog 2010 PDF, 37.26 KB
- Förderkatalog 2011 PDF, 44.97 KB
- Förderkatalog 2012 PDF, 39.14 KB
- Förderkatalog 2013 PDF, 39.12 KB
- Förderkatalog 2014 PDF, 25.89 KB
- Förderkatalog 2015/16 PDF, 34.89 KB
- Förderkatalog 2017 PDF, 41.02 KB
- Förderkatalog 2018 PDF, 37.88 KB
- Förderkatalog 2019 PDF, 38.89 KB
- Förderkatalog 2020 PDF, 215.89 KB
- Förderkatalog 2021 PDF, 144.51 KB
- Förderkatalog 2022 PDF, 142.99 KB