Hilfe & Kontakt – unser Service für Ihre Fragen
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FAQ
Abonnement
Bitte beachten Sie: Für Abo-Bestellungen ist nicht der VRR selbst zuständig, sondern eines der 33 Verkehrsunternehmen im Verbund oder der Vertriebsdienstleister Transdev. Wenn Sie ein Ticketabo abschließen möchten, wenden Sie sich daher direkt an ein Verkehrsunternehmen Ihrer Wahl. Eine Übersicht aller Unternehmen im Verbund finden Sie auf unserer Website.
Ihr Vertrag / Ihr Ticketabo läuft über ein Verkehrsunternehmen im VRR-Gebiet oder über den Vertriebsdienstleister Transdev. Wenn Sie Änderungen vornehmen oder Ihr Abo kündigen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Vertragspartner.
Welches Verkehrsunternehmen für Sie zuständig ist, erkennen Sie ganz einfach am Logo auf Ihrem Abo-Ticket oder auf Ihrem Kontoauszug. Die passenden Kontaktdaten finden Sie übersichtlich auf unserer Internetseite.
Die meisten Abo-Tickets im VRR-Gebiet werden als Chipkarten ausgegeben. Kundendaten wie z. B. Geltungsbereich, Preisstufe, oder Gültigkeit werden auf der Chipkarte gespeichert und können mit einem Lesegerät vom Fahrausweisprüfer oder Fahrer auf Gültigkeit geprüft werden.
Wenn Ihre VRR-Chipkarte verloren geht oder beschädigt wird, sollten Sie schnell handeln, um einen Missbrauch zu verhindern: Melden Sie den Verlust sofort Ihrem Verkehrsunternehmen, bei dem Sie Ihr Abo abgeschlossen haben.
Bei Verlust oder Beschädigung Ihrer Chipkarte übernimmt das Verkehrsunternehmen keine Haftung für zusätzliche Funktionen oder Vorteile, wie z. B.:
- gespeichertes Guthaben (z. B. elektronische Geldbörse)
- weitere Zusatzleistungen außerhalb der Fahrtberechtigung.
Eine Ersatzkarte erhalten Sie ausschließlich bei Ihrem Verkehrsunternehmen, dem Vertragspartner oder im entsprechenden KundenCenter.
- Erste Ersatzkarte: 10 Euro Gebühr
- Jede weitere innerhalb von 12 Monaten: 20 Euro
Ihr zuständiges Verkehrsunternehmen finden Sie:
- auf Ihrem Kontoauszug
- oder in der Übersicht der Verkehrsunternehmen auf der VRR-Website
Für alle Fragen rund um Ihre Chipkarte ist immer das Verkehrsunternehmen verantwortlich, bei dem Sie Ihr Abo abgeschlossen haben – nicht der VRR direkt.
Ja. Wenn Sie Ihr Abo kündigen, müssen Sie die Chipkarte an Ihr Verkehrsunternehmen zurückgeben.
Erfolgt keine Rückgabe, wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben.
Tickets kaufen
Im VRR haben Sie mehrere Möglichkeiten, Tickets zu kaufen – online, am Automaten, im KundenCenter oder bei Verkaufsstellen vor Ort.
Online in App oder Webshop:
- VRR App (AppStore | Google Play)
- Der VRR-/DB-TicketShop (TicketShop)
- BOGESTRA (TicketShop | AppStore | Google Play)
- BVR Busverkehr Rheinland GmbH (WebShop)
- DB Navigator (AppStore | Google Play)
- myDVG Bus & Bahn (TicketShop | AppStore | Google Play)
- DSW21 (HandyTicketDeutschland)
- Hagener Straßenbahn AG (HandyTicketDeutschland)
- HandyTicket Deutschland (AppStore | Google Play)
- HST (AppStore | Google Play)
- mobil.nrw (TicketShop | AppStore | Google Play)
- myDVG-App (AppStore | Google Play)
- NEW MöBus-Mönchengladbach (HandyTicketDeutschland)
- NEW Viersen (HandyTicketDeutschland)
- NIAG - Niederrheinische Verkehrsbetriebe AG (HandyTicketDeutschland)
- Rheinbahn ( AppStore | Google Play)
- Ruhrbahn ZÄPP - Essen und Mülheim an der Ruhr (TicketShop | AppStore | Google Play)
- Stadtwerke Remscheid (AppStore | Google Play)
- Stadtwerke Solingen (SOBUS) (HandyTicketDeutschland)
- STOAG - Stadtwerke Oberhausen GmbH (AppStore | Google Play)
- SWK unterwegs (AppStore | Google Play)
- SWN (AppStore | Google Play)
- Vestische (TicketShop | AppStore | Google Play)
WSW mobil GmbH (HandyTicketDeutschland)
Ticketkauf am Automaten
Sie können Ihr Ticket rund um die Uhr an Ticketautomaten kaufen.
Das sollten Sie wissen:
- Automaten stehen meist an größeren Haltestellen, Bahnhöfen und Umsteigepunkten
- In einigen Fahrzeugen (z.B. einige Busse, sowie Stadt- und Straßenbahnen einiger Verkehrsunternehmen) gibt es mobile Automaten
Wichtige Hinweise:
- Manche Automaten geben bereits entwertete Tickets aus. In diesem Fall ist kein Vorratskauf möglich.
- Nicht alle Tickets sind an jedem Automaten verfügbar
- Bedienung und Sortiment können je nach Automat unterschiedlich sein
- Bei Störungen oder Erstattungen ist immer das Verkehrsunternehmen zuständig, das den Automaten betreibt (siehe Logo am Automaten).
Ticketkauf im KundenCenter
In den KundenCentern der Verkehrsunternehmen im VRR können Sie:
- Tickets kaufen
- Abonnements abschließen oder ändern
- sich persönlich beraten lassen (z. B. zu Verbindungen oder Tarifen).
Ticketkauf bei Verkaufsstellen
Ein Teil des Ticketsortiments ist auch bei lokalen Verkaufsstellen erhältlich, z. B.:
- Kioske
- Lotto-Annahmestellen
Für eine ausführliche Beratung oder Abos wenden Sie sich bitte an ein KundenCenter.
Tarif
Der VRR-Tarif basiert auf Tarifgebieten.
- Ein Tarifgebiet = eine Stadt oder mehrere kleinere Gemeinden
- Jede Verbindung im VRR ist einer Preisstufe (A, B oder C) zugeordnet.
Für Einzeltickets:
- Gilt für eine einfache Fahrt innerhalb eines Tarifgebiets
- Die Strecke wird ab der Einstiegshaltestelle berechnet
- Keine Rück- oder Rundfahrten möglich → neues Ticket erforderlich.
Tipp: Den genauen Preis für Ihre Verbindung finden Sie in der Fahrplanauskunft.
Für Zeittickets (z. B. Monatskarten):
- Sie wählen ein festes Tarifgebiet als Geltungsbereich
Innerhalb dieses Gebiets können Sie beliebig oft fahren.
Eine Übersicht über das Tarifsystem und die Geltungsbereiche erhalten Sie in der Broschüre Tarif im Überblick (8,35 MB - PDF).
Für Einzeltickets:
- Gilt für Fahrten über das eigene Tarifgebiet hinaus
- Meist können Sie damit eine Nachbarstadt erreichen
- Ticket gilt nur für eine einfache Fahrt
- Keine Rück- oder Rundfahrt enthalten → neues Ticket nötig.
Tipp: Den genauen Preis für Ihre Verbindung finden Sie in der Fahrplanauskunft.
Für Zeittickets (z.B. Monatskarten):
- Sie wählen ein zentrales Tarifgebiet (Startgebiet)
- Zusätzlich können Sie in den angrenzenden Tarifgebieten fahren, sofern diese verkehrlich miteinander verbinden sind
- Fahrten sind dort unbegrenzt möglich.
Eine Übersicht der Geltungsbereiche der Preisstufe B erhalten Sie in der Broschüre Tarif im Überblick (8,35 MB - PDF).
Für Einzeltickets:
- Für längere Strecken über mehrere Tarifgebiete
- Gilt für eine einfache Fahrt
- Keine Rück- oder Rundfahrt enthalten → neues Ticket nötig
Tipp: Den genauen Preis für Ihre Verbindung finden Sie in der Fahrplanauskunft.
Für bei Zeittickets (z.B. Monatskarten):
- Gilt im gesamten VRR-Verbundraum
- Sie können beliebig oft fahren, auch:
- Hin- und Rückfahrten
- Rundfahrten
- Ideal für Vielfahrer im gesamten VRR-Gebiet.
Eine Übersicht über das Tarifsystem und die Geltungsbereiche erhalten Sie in der Broschüre Tarif im Überblick (8,35 MB - PDF).
Eine vollständige Übersicht zu Preisstufen, Tarifgebieten und Geltungsbereichen finden Sie in der Broschüre zum Tarif (8,35 MB - PDF) oder unter Tarifgebiete, Regionen und Preisstufen.
Ja. Wenn Sie ein Monatsticket oder ein Aboticket der Preisstufen A oder B besitzen, dann können Sie den Geltungsbereich Ihres Tickets mit einem ZusatzTicket auf den gesamten VRR-Verbundraum (Preisstufe C) ausweiten.
- Pro Fahrt: 1 ZusatzTicket
- Hin- und Rückfahrt: 2 ZusatzTickets
Ja, mit einem VRR-Ticket sind grenzüberschreitende Fahrten in die Niederlande auf ausgewählten Linien möglich.
Welche Ziele in den Niederlanden kann ich mit VRR-Tickets erreichen?
Mit dem VRR-Tarif können Sie in folgende niederländischen Städte fahren:
- Venlo
- Nijmegen
- Arnhem
- Zevenaar
- ’s-Heerenberg
- Millingen
Es gelten die regulären VRR-Preisstufen (A, B oder C) – je nach Strecke.
Auf welchen Linien gilt der VRR-Tarif in die Niederlande?
Der VRR-Tarif gilt nur auf bestimmten Verbindungen, z. B.:
- RE 13, 929, SB 42 → Richtung Venlo
- RE 19 → Richtung Zevenaar und Arnhem
- SB 46, SB 58 → Richtung Nijmegen
- Bus 60 → Richtung Millingen
- Bus 91 → Richtung ’s-Heerenberg
Wichtig: Der VRR-Tarif gilt nur in Fahrzeugen von VRR-Verkehrsunternehmen.
Kann ich mit einem VRR-Ticket auch niederländische Verkehrsmittel nutzen?
Nein. VRR-Tickets gelten nicht in niederländischen Verkehrsmitteln. Für Fahrten innerhalb der Niederlande (z. B. Stadtverkehr in Venlo) gilt der niederländische Tarif. Ausnahme: Busse des Verkehrsunternehmens Arriva in Venlo können im Vor- und Nachlauf mit VRR-Tickets genutzt werden.
Brauche ich ein ZusatzTicket für Fahrten in die Niederlande?
Bei Zeittickets (z. B. Monatskarten) benötigen Sie ein ZusatzTicket,
wenn Ihr Ticket nicht bis in die Niederlande gültig ist.
Regelung für Schwerbehinderte
- Der Schwerbehindertenausweis gilt nur innerhalb Deutschlands, allerdings können auch die SPNV-Linien nach Arnhem und Venlo genutzt werden.
- Zusätzlich kann mit dem Ausweis auch der Vor- und Nachlauf zu den Bahnhöfen in den Niederlanden genutzt werden, wenn dort der VRR-Tarif gilt. Ausnahmen bilden die Linien des Verkehrsunternehmens Arriva.
Besonderheit in Arnhem
Am Bahnhof Arnhem gibt es Zugangssperren (OV-Chipkaart-Gates).
Diese regeln den Ein- und Ausgang des Bahnhofs. Sie können diese mit Ihrem Chipkarten-Ticket durchqueren; bei Ticketkäufen über die App sind diese per QR-Code zu öffnen. Bei Automatentickets müssen Sie ggf. das Personal vor Ort um eine Öffnung der Schranke bitten.
Tipp für Ihre Reiseplanung
Alle Verbindungen und Preisstufen für Ihre Fahrt in die Niederlande finden Sie in der VRR-Fahrplanauskunft.
Für Fahrten über den Geltungsbereich Ihres VRR-Tickets hinaus in ganz Nordrhein-Westfalen können Sie das EinfachWeiterTicket NRW (EWT) nutzen.
Damit erweitern Sie Ihr bestehendes Zeitticket (z. B. Monats- oder JobTicket) unkompliziert auf weitere Strecken in NRW. Der Preis ist immer gleich, egal wie weit Sie in NRW fahren (z. B. von Aachen nach Münster oder Köln nach Paderborn).
Abfahrregelung
Tickets werden in der Regel bis 31.12. eines Jahres nach altem Tarifstand verkauft. Sofern sie auf Vorrat benutzt wurden, können Sie bis zum Betriebsschluss des 31.03. des Folgejahres zur Fahrt benutzt werden.
Als Betriebsschluss gilt:
- im Schienenverkehr der DB AG und bei sonstigen Eisenbahnverkehrsunternehmen 3:00 Uhr des Folgetages,
- ansonsten der Beginn der nächtlichen Betriebsruhe oder der Abschluss der NachtExpress-Fahrten am Folgetag.
Umtauschregelung
Ein Umtausch für auf Vorrat gekaufte, jedoch nicht benutzte (auch teilweise benutzte Mehrfahrtenausweise), 4erTickets nach Tarifstand 01.03.2025 gegen neue Tickets nach dem aktuellen Tarifstand ist gegen Zuzahlung des Differenzbetrages in Euro bis zum 31.12.2028 beim verkaufenden Verkehrsunternehmen möglich. Der Differenzbetrag bei Umtausch wird kaufmännisch auf einen vollen 5-Cent-Betrag gerundet. Ein Bearbeitungsentgelt entfällt.
Fahrgastrechte
Die Mobilitätsgarantie sichert Ihnen Erstattung oder Entschädigung, wenn eine Fahrt im VRR-Tarif nicht planmäßig durchgeführt werden konnte – zum Beispiel bei Verspätungen oder Ausfällen.
Wer ist für die Bearbeitung zuständig?
Für Erstattungsanträge ist immer das betroffene Verkehrsunternehmen verantwortlich, das die Fahrt durchführt.
Wie reiche ich einen Antrag ein?
Sie haben mehrere Möglichkeiten:
- Online über das Online-Portal/-Tool
→ bequem von zu Hause einreichen
- Per PDF
→ Erstattungsantrag (658 KB - PDF) ausfüllen und innerhalb von 14 Tagen beim zuständigen Verkehrsunternehmen einreichen
- Persönlich im KundenCenter
→ Mitarbeiter unterstützen bei der Antragstellung
Detaillierte Hinweise zur Mobilitätsgarantie finden Sie auf der offiziellen Webseite von mobil.nrw
Das Pünktlichkeitsversprechen ist ein freiwilliger Service einiger Verkehrsunternehmen im VRR.
Wenn Sie mit Bussen oder Bahnen mehr als 10 Minuten verspätet an Ihrem Ziel ankommen, können Sie den Preis eines VRR-EinzelTickets der Preisstufe A erstattet bekommen.
Das Pünktlichkeitsversprechen gilt für alle VRR-Tickets: wie z.B. EinzelTickets, 4erTickets oder auch Zeittickets.
Wichtig: Keine Erstattung für Tickets anderer Verbünde oder Ferntickets der Deutschen Bahn.
Wie melde ich eine verspätete Fahrt?
Wenn Ihr Fahrzeug mehr als 10 Minuten verspätet ankommt, melden Sie dies innerhalb von drei Werktagen:
- Online über das offizielle Internetportal
- Telefonisch über die Schlaue Nummer für Bus & Bahn: 0800 6 / 50 40 30 (gebührenfrei)
- Persönlich im KundenCenter des jeweiligen Verkehrsunternehmens
Wie erhalte ich die Erstattung?
Sie haben drei Monate ab Meldedatum Zeit, die Erstattung abzuholen. Für eine Erstattung benötigen Sie das für die Fahrt genutzte VRR-Ticket und ggf. einen amtlichen Lichtbildausweis. (Personalausweis, Reisepass, Führerschein). Die Auszahlung erfolgt im KundenCenter des Verkehrsunternehmens.
Folgende Unternehmen im VRR bieten derzeit das Pünktlichkeitsversprechen an:
- Bahnen der Stadt Monheim GmbH (BSM)
- Bochum -Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA)
- Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH (HCR)
- Vestische Straßenbahnen GmbH
- STOAG Stadtwerke Oberhausen AG
- Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH
- Regiobahn
- Stadtwerke Remscheid
- Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21)
- Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG)
Die Anschlussgarantie ist ein freiwilliger Service einiger Verkehrsunternehmen im VRR, der sicherstellt, dass im Fahrplan angegebene Umstiege zwischen Linien eingehalten werden.
Wenn der Anschluss verpasst wird, bieten die Verkehrsunternehmen je nach Regelung unterschiedliche Garantieansprüche, zum Beispiel:
- Kostenlose Bereitstellung und Durchführung einer Taxifahrt
- Alternativ andere Serviceleistungen, die das Unternehmen individuell festlegt.
Wichtige Hinweise
- Die Anschlussgarantie wird nicht flächendeckend im gesamten VRR angeboten
- Betroffene Anschlüsse sind oft mit einem Symbol im Fahrplan gekennzeichnet
- Jedes Verkehrsunternehmen gestaltet den Service nach eigenem Ermessen
- Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, ohne Rechtsanspruch.
Beim VRR gelten die bundesweit einheitlichen Fahrgastrechte (852 KB - PDF) bei Ausfall, Verspätung und versäumten Anschlüssen gegenüber dem befördernden Eisenbahnunternehmen. Diese Regelungen gelten neben den sonst üblichen gesetzlichen Bestimmungen und ergänzen diese.
Entschädigung
Kunden mit einem Ticket für einzelne Fahrten (sowohl im Nah-, als auch im Fernverkehr), wie zum Beispiel EinzelTicket und 4erTicket, wird der Fahrpreis jeder Fahrt in Höhe von 25 Prozent erstattet (für eine Verspätung von 60 bis 119 Minuten) beziehungsweise 50 Prozent des Preises (für eine Verspätung ab 120 Minuten).
Mit einem Zeitticket, wie zum Beispiel Wochen- und Monatstickets des Nah- und Fernverkehrs wird als Entschädigung für eine Verspätung ab 60 Minuten eine Pauschale gezahlt: für eine Fahrt in der 2. Klasse 1,50 Euro; für eine Fahrt in der 1. Klasse 2,25 Euro. Bei Zeittickets werden insgesamt höchstens 25 Prozent des tatsächlich gezahlten Preises entschädigt. Entschädigungszahlungen unter einem Betrag von 4,00 Euro werden nicht ausgezahlt.
Fristen
Bei Zeittickets sollte der Antrag gesammelt nach Ablauf des Monats eingereicht werden. Bei Bartickets können Sie Anträge sofort einreichen.
Anspruchsmeldung
Grundsätzlich sind die Ansprüche aus den gesetzlich geregelten Fahrgastrechten gegenüber dem jeweils verursachenden Verkehrsunternehmen geltend zu machen.
Formular und weitere Informationen
Das Fahrgastrechte-Formular (117 KB - PDF), mit dem Sie Ihre Ansprüche geltend machen können, erhalten Sie auch in den Geschäftsstellen bzw. den Verkaufsstellen der Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren Entschädigungsanspruch online über Ihr Kundenkonto auf bahn.de und im DB-Navigator geltend zu machen.
Rund um die Fahrt
Das erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) ist eine Strafgebühr, die Sie zahlen müssen, wenn Sie bei einer Kontrolle ohne gültiges Ticket im VRR unterwegs sind. Die Höhe beträgt in der Regel 60 Euro.
Wichtig: Jeder Fahrgast ist verpflichtet, während der gesamten Fahrt ein gültiges Ticket mitzuführen und vorzuzeigen. Wenn Sie ein persönliches und gültiges Ticket besitzen, es aber bei der Kontrolle nicht dabei haben können Sie es nachträglich im KundenCenter vorzeigen. In diesem Fall zahlen Sie nur eine reduzierte Bearbeitungsgebühr statt der 60 Euro.
Was kann ich tun, wenn ich das EBE für ungerechtfertigt halte?
Wenn Sie der Meinung sind, dass das EBE zu Unrecht erhoben wurde:
- wenden Sie sich direkt an das Verkehrsunternehmen, das die Forderung ausgestellt hat
- die Kontaktdaten finden Sie auf der Quittung (inkl. Logo des Unternehmens).
Nur dieses Unternehmen kann über Ihren Fall entscheiden.
Warum gibt es das erhöhte Beförderungsentgelt?
Fahrten ohne Ticket verursachen im öffentlichen Nahverkehr hohe Einnahmeverluste.
Das EBE dient dazu, Schwarzfahren zu verhindern und den Betrieb von Bussen und Bahnen zu sichern.
Einige Verkehrsunternehmen schreiben bei der Benutzung ihrer Linienbusse den kontrollierten Vordereinstieg – ggf. auch nur in bestimmten Zeiträumen – vor. Das bedeutet:
- Alle Fahrgäste steigen vorne ein (Ausnahme für mobilitätseingeschränkte Personen)
- Ticket vorzeigen / scannen oder beim Fahrer kaufen
- Elektronische Tickets (Chipkarte, HandyTicket) werden am Lesegerät gescannt
- Bei persönlichen Tickets ist ein Lichtbildausweis erforderlich.
Durch das System kann das Verkehrsunternehmen gesperrte Tickets beim Einstieg direkt erkennen und aus dem Umlauf nehmen. Verlorene oder gestohlene Chipkarten können so nicht missbräuchlich verwendet werden.
Schwerpunktkontrollen sind intensive Ticketkontrollen im VRR, bei denen besonders viele Fahrscheinkontrolleure gleichzeitig eingesetzt werden, häufig in Begleitung der Polizei. Ziel ist es, alle Fahrgäste möglichst vollständig zu kontrollieren und Fahrten ohne gültigen Fahrausweis zu reduzieren.
Diese Kontrollen ergänzen die regulären Prüfungen im Alltag und tragen dazu bei, Einnahmeverluste durch Schwarzfahren zu vermeiden. Denn diese Kosten müssten sonst von den zahlenden Fahrgästen mitgetragen werden.
Teilweise informieren Verkehrsunternehmen vorab auf ihren Webseiten über geplante Schwerpunktkontrollen.
Als Betriebsschluss gilt grundsätzlich 3 Uhr des Folgetages.
Wenn Sie im VRR etwas verloren haben (z. B. Geldbörse, Handy oder Kleidung), wenden Sie sich direkt an das Verkehrsunternehmen, mit dem Sie unterwegs waren. Der VRR selbst betreibt kein eigenes Fundbüro.
- Fundsachen aus Bussen oder Bahnen werden in der Regel im Fundbüro des jeweiligen Verkehrsunternehmens abgegeben
- Nutzen Sie die Übersicht auf der VRR-Website, um den richtigen Ansprechpartner zu finden.
Wichtige Angaben für Ihre Anfrage:
- Welches Verkehrsunternehmen?
- Welche Linie?
- Welche Haltestelle?
Besonderheit:
Wenn Sie etwas in einem Zug oder auf einem Bahnhof der Deutschen Bahn verloren haben, wenden Sie sich an das Fundbüro der DB (inkl. Online-Formular).
Tipp: Melden Sie den Verlust möglichst schnell – das erhöht die Chancen, Ihren Gegenstand wiederzufinden.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den öffentlichen Nahverkehr im VRR und in ganz Deutschland kostenlos nutzen. Voraussetzung ist ein gültiger Schwerbehindertenausweis mit entsprechendem Merkzeichen sowie ein Beiblatt mit Wertmarke.
Anspruch haben in der Regel Personen mit:
- einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50
- und einem der Merkzeichen: G, aG, H, Bl oder Gl
Wo gilt die kostenlose Nutzung?
- Gültig in Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen und Nahverkehrszügen (RE, RB, S-Bahn, 2. Klasse)
- Gilt nur innerhalb Deutschlands und überall dort, wo der VRR-Tarif gilt.
Was kostet die Wertmarke in 2026?
- 6 Monate: 53 Euro
- 12 Monate: 104 Euro
Kostenlos ist die Wertmarke u. a. für Personen mit Merkzeichen Bl und H oder Empfänger:innen bestimmter Sozialleistungen.
Die Beantragung erfolgt über das zuständige Versorgungsamt.
Welche Zusatzleistungen gibt es?
- Begleitperson fährt kostenlos mit, wenn Merkzeichen „B“ eingetragen ist
- Nutzung der Mobilitätsgarantie (z. B. Erstattung bei Verspätung)
- Fahrradmitnahme und 1. Klasse Nutzung mit zusätzlichem Ticket möglich
Für detaillierte Informationen lohnt sich ein Blick auf spezialisierte Informationsseiten zum barrierefreien ÖPNV.
Mitnahme
Wer im VRR mit dem Fahrrad unterwegs ist, findet hier alle wichtigen Informationen zur Mitnahme in Bus, Bahn und Nahverkehrszügen:
Welche Fahrräder sind erlaubt?
- Muskelkraftbetriebene Fahrräder
- Pedelecs und E‑Bikes mit Tretunterstützung
- Nicht erlaubt: Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.
In Zügen (SPNV)
- Mitnahme nur in gekennzeichneten Abstellbereichen
- Fehlen diese, gelten die Regeln für Bus und Straßenbahn.
In Bus und Straßenbahn (ÖSPV)
- Erlaubt: einspurige Fahrräder ohne Motor
- Ausgeschlossen: Tandems, Liegeräder, Dreiräder, Verbrennungsmotoren
- Ausnahme für schwerbehinderte Menschen mit Ausweis (§ 69 SGB IX), sofern Platz vorhanden ist.
Kapazität und Vorrang
- Mitnahme nur bei ausreichendem Platz
- Vorrang für Rollstühle und Kinderwagen
- Entscheidung durch das Fahrpersonal
- Kein Anspruch auf Beförderung.
Weitere Hinweise
- Pro Person ein Fahrrad
- Kinder bis 6 Jahre nur mit Begleitung
- Falt- und Klappräder gelten zusammengeklappt als Handgepäck
- Kinderanhänger werden wie Kinderwagen behandelt
- Mitnahme nur mit einem gültigen FahrradTicket.
Regionale Unterschiede
- Mitnahmezeiten können je nach Verkehrsunternehmen variieren
- Genaue Informationen stehen in den Aushängen vor Ort.
Weitere Informationen zu Fahrradabstellmöglichkeiten an Bahnhöfen: Bike + Ride-Anlagen im VRR
Ja. Mit jedem gültigen VRR‑Ticket können Sie Ihren Hund – auch mehrere Hunde – innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs kostenlos mitnehmen.
Die Mitnahme ist erlaubt, solange Sicherheit und Ordnung im Fahrzeug gewährleistet bleiben und andere Fahrgäste nicht belästigt werden. Hunde müssen:
- unter Aufsicht einer geeigneten Person stehen
- kurz angeleint sein
- bei potenzieller Gefährdung anderer Fahrgäste einen Maulkorb tragen
- auf dem Boden bleiben (keine Sitzplätze)
Darüber hinaus sind Blindenführhunde jederzeit zur Beförderung zugelassen.
Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Transportbehältern mitgenommen werden, die keine Sitzplätze blockieren.
Die Möglichkeit, weitere Personen mitzunehmen, hängt von Ihrem Ticket ab:
- DeutschlandTicket / DeutschlandTicket Schule / Deutschlandsemesterticket / DeutschlandTicket Sozial / DeutschlandTicket Job: Keine Personenmitnahme möglich.
- SchokoTicket: Keine Personenmitnahme möglich.
- Ticket2000: Ja. Bis zu fünf Personen im gesamten VRR‑Verbundraum: Mo–Fr ab 19 Uhr, am Wochenende, an Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig. Maximal zwei Personen über 14 Jahren (inkl. Inhaber:in).
- VRR‑Semesterticket: Ja. Eine Person kostenlos: Mo–Fr ab 19 Uhr, am Wochenende, an Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig. Der eigene Geltungsbereich bleibt auf Region Nord oder Süd beschränkt.
- SozialTicket: Ja. Bis zu drei Kinder unter 15 Jahren: Mo–Fr ab 19 Uhr, am Wochenende, an Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig – jeweils im eingetragenen Geltungsbereich.
- eezy.nrw: Eine Mitnahme von weiteren Personen ist nicht kostenlos möglich, aber über Zubuchung in der App vor dem Check-In.
Die Mitnahme eines Kinderwagens im VRR ist jederzeit kostenlos. Informieren Sie sich vorab über die Fahrplanauskunft, ob es Einschränkungen bei der Barrierefreiheit Ihrer Station oder Haltestelle gibt.
Das hängt vom Alter des Kindes ab:
- Kinder unter sechs Jahren fahren kostenlos.
- Kinder unter 7 Jahren, die noch keine Schule besuchen, werden bis zum Zeitpunkt der Einschulung (in Nordrhein-Westfalen beginnt das Schuljahr immer zum 01.08. eines jeden Jahres) ebenfalls unentgeltlich befördert.
- Für Kinder von sechs bis 14 Jahren gelten ermäßigte Ticketpreise.
- Kinder ab 15 Jahren zahlen den vollen Ticketpreis.
Ja, die Mitnahme von E‑Scootern in Linienbussen ist unter bestimmten Kriterien möglich. Grundlage ist ein bundesweiter Erlass vom 15. März 2017, der die Beförderung von E‑Scootern im öffentlichen Nahverkehr regelt.
Die Mitnahme ist nur erlaubt, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt werden – sowohl an:
- den E‑Scooter,
- den Linienbus,
- und die Nutzerin bzw. den Nutzer.
Ein wichtiger Punkt: Für die Mitnahme ist in der Regel ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ erforderlich.
Weitere, verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei Ihrem Verkehrsunternehmen vor Ort.
Ja, das Mitführen eines Rollstuhls im VRR-Raum ist kostenfrei. Informieren Sie sich vorab in der Fahrplanauskunft, ob Ihre Haltestelle oder Bahnhof Einschränkungen in der barrierefreien Zugänglichkeit aufweist.
Sie dürfen Gegenstände mitführen, solange Sicherheit und Ordnung im Fahrzeug nicht beeinträchtigt werden. Andere Fahrgäste dürfen weder gefährdet noch belästigt werden. Gegenstände müssen so verstaut und beaufsichtigt werden, dass sie:
- niemanden behindern,
- keine Sitzplätze blockieren,
- und keine Schäden verursachen. Für Schäden haftet der Fahrgast.
Nicht erlaubt sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände, insbesondere:
- explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe
- unverpackte oder ungeschützte Gegenstände, die Verletzungen verursachen können
- Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung hinausragen.
Das Fahrpersonal entscheidet im Einzelfall, ob ein Gegenstand zugelassen wird und wo er unterzubringen ist. Besteht der Verdacht, dass ein Gepäckstück gefährliche Stoffe enthält, kann das Personal Auskunft verlangen. Wird diese verweigert, wird das Gepäckstück nicht befördert.
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf die Beförderung von Gegenständen.
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit erleichtert mobilitätseingeschränkten Menschen – etwa Personen mit Körper‑ oder Sehbehinderungen, älteren Fahrgästen oder Reisenden mit schwerem Gepäck – die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs. Damit Barrierefreiheit funktioniert, müssen Fahrgastinformation,Infrastruktur und Fahrzeuge aufeinander abgestimmt sein.
Informationen zur Barrierefreiheit von RE‑, RB‑ und S‑Bahn‑Haltestellen im VRR finden Sie in den Linienbändern der jeweiligen Linien. Diese zeigen, welche Bahnsteige über Aufzüge oder Rampen erreichbar sind.
Zusätzlich können Sie:
- Haltestellenumgebungspläne aufrufen
- die Haltestelleninfo der Deutschen Bahn nutzen.
Dort sind u. a. die genauen Standorte der Aufzüge verzeichnet. Störungen von Aufzügen und Fahrtreppen werden zudem als Textmeldung in der Fahrplanauskunft angezeigt.
Im VRR laufen aktuell verschiedene Förderprojekte, um die barrierefreie Infrastruktur weiter auszubauen. Dazu gehören. Maßnahmen mit der barrierefreien Ausstattung von Haltestellen und Stationen mit u.a.:
- Aufzügen
- Fahrtreppen
- Rampen
- Niveaugleiche Einstiegen, bei denen Bahnsteighöhe und Fahrzeugeinstieg zusammenpassen
- Blindenleitsystemen.
Auf vielen Bahnlinien im VRR fahren Fahrzeuge mit:
- ebenerdigem Einstieg oder Einstiegshilfen
- Mehrzweckabteilen für Rollstühle, Kinderwagen oder Gepäck
- visueller und akustischer Fahrgastinformation
- behindertengerechten Toiletten im Regionalverkehr.
Für Busse und Straßenbahnen gilt: Da der ÖSPV von den örtlichen Verkehrsunternehmen organisiert wird, erhalten Sie konkrete Informationen zur Barrierefreiheit direkt beim jeweiligen Verkehrsunternehmen.
Sicherheit
In Gefahrensituationen gilt im ÖPNV dieselbe Regel, wie in anderen Situationen des täglichen Lebens: Ruhe bewahren, Hilfe holen, andere schützen. Wählen Sie im Notfall die Nummer der Polizei (110) und geben Sie die wichtigsten Informationen klar an:
- Was ist passiert?
- Wo ist es passiert?
- Wann ist es passiert?
- Wie viele Beteiligte?
- Wie viele Verletzte?
Danach warten und antworten Sie auf Rückfragen.
Nach einem sicherheitsrelevanten Ereignis können Sie folgende Schritte einleiten:
- Videomaterial sichern: Wenden Sie sich schnellstmöglich an das zuständige Verkehrsunternehmen. Aufzeichnungen werden aus Datenschutzgründen meist nur max. 72 Stunden gespeichert.
- Opferschutz nutzen: Opfer haben besondere Rechte im Strafverfahren, z. B. Anwesenheits‑ und Informationsrechte. Die Landesregierung NRW informiert auf einer speziellen Website über Hilfsangebote.
- Elektronische Strafanzeige stellen: Eine Anzeige kann bei Polizei, Staatsanwaltschaft, Amtsgericht oder online eingereicht werden.
Weitere Informationen bietet die Landesregierung NRW unter Opferschutz in Nordrhein-Westfalen | NRW-Justiz.
Die MuTiger‑Stiftung, gegründet vom VRR und der Unternehmensgruppe Kötter, fördert Zivilcourage und bietet kostenfreie Kurse für Menschen ab 16 Jahren. Die Trainings umfassen:
- Grundlagen in Notfallsituationen
- Verhalten in kritischen Situationen besonders im Kontext ÖPNV
- Richtiges Absetzen eines Notrufs
- Schutz anderer ohne Selbstgefährdung
Weitere Informationen und Anmeldung für die kostenlosen muTiger-Trainings unter www.mutiger.de
Um das Sicherheitsgefühl zu stärken, sind an vielen Haltestellen und Bahnhöfen verstärkt Mitarbeitende präsent. Sie unterstützen bei Fragen, sorgen für Präsenz und helfen in Notlagen.
Zur Erhöhung der Sicherheit in den Zügen setzten die Akteure im ÖPNV verschiedene Teams ein:
- Zugbegleitpersonal (z. B. Kontrolleure)
- Speziell geschultes Sicherheitspersonal
- Verfügungsteams, die flexibel auf Situationen reagieren können
Eine 100‑prozentige Zugbegleitquote wird bereits auf vielen Linien erreicht und soll künftig im gesamten Netz gelten.
Darüber hinaus sorgen die Infrastrukturbetreiber an vielen Bahnhöfen und Stationen für
- Videokameras
- Notrufeinrichtungen, über die Fahrgäste schnell Hilfe anfordern können.
Seit Februar 2017 ergänzen Verfügungsdienste Sicherheit im Rahmen eines Pilotprojekts das reguläre Personal auf ausgewählten Strecken. Sie sind erkennbar an gelb leuchtenden Westen und können:
- schnell eingreifen, wenn Fahrgäste oder Personal Unterstützung benötigen
- das Hausrecht effektiv durchsetzen
- flexibel auf brenzlige Situationen reagieren
Ja, in Bahnhöfen, Stationen und Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs werden Videosysteme eingesetzt, um das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste zu stärken und zur Vorbeugung von Straftaten beizutragen. Darüber hinaus sollen sie die Polizei bei der strafrechtlichen Verfolgung von Dieben und Gewalttätern unterstützen.
Neben dem sehr wichtigen Einsatz von Personal in Bahnhöfen, Stationen und Fahrzeugen ist die Nutzung von Videokameras ein weiterer unersetzbarer Baustein zur Erhöhung der Sicherheit im ÖPNV und wird deshalb immer weiter ausgebaut.
Beispielsweise sind bereits seit 2006 im VRR-Gebiet alle im SPNV neu eingesetzten Fahrzeuge mit Videokameras ausgestattet.
Der VRR unterstützt Kinder seit vielen Jahren mit verkehrspädagogischen Angeboten, die ihnen helfen, sich sicher und selbstständig im öffentlichen Raum zu bewegen. Hintergrund ist das steigende Verkehrsaufkommen – besonders in Städten – und die damit verbundenen Herausforderungen für junge Fahrgäste.
Der VRR stellt eine Vielzahl an Informations- und Lernmaterialien für Kinder, Eltern, Lehrkräfte und Erzieher sowie Kommunen bereit, darunter:
- Filme
- Broschüren
- Unterrichts- und Informationsmaterialien zum Download
Ziel ist es, Orientierung zu geben und über mögliche Gefahrenim Alltag zu informieren.
Verkehrsmittel
Bei einem RegionalExpress (RE) handelt es sich um einen Nahverkehrszug, der schnelle Verbindungen zwischen den Stadtzentren von Großstädten ermöglichen soll und Regionen an das Fernverkehrsnetz anbindet.
Der RE in Deutschland ist aus dem früheren Eilzug sowie der RegionalSchnellBahn hervorgegangen, verkehrt mit größeren Haltestellenabständen als die RegionalBahn (RB), besitzt auch eine höhere Transportkapazität und fährt über längere Entfernungen. Zudem fährt er schneller, die durchschnittliche Reisegeschwindigkeit der Züge beträgt 70 bis 90 km/h.
Für die Abfrage von Fahrtverbindungen sowie aktuellen Abfahrtszeiten können Sie unsere Fahrplanauskunft nutzen.
Die RegionalBahn (RB) ist, wie auch der RegionalExpress (RE), ein Nahverkehrszug, der im Vergleich weitaus häufiger hält. Der RB bedient auf den meisten Strecken alle Bahnhöfe und Haltepunkte. Fährt in Ballungszentren z. B. eine S-Bahn parallel, bedient die RB oft nur die Haltepunkte mit hohem Fahrgastaufkommen.
Für die Abfrage von Fahrtverbindungen sowie aktuellen Abfahrtszeiten können Sie unsere Fahrplanauskunft nutzen.
Die S-Bahn ist eine Stadtschnellbahn, die technisch und rechtlich zu den Eisenbahnen zählt. S-Bahnen fahren im Rahmen des Schienenpersonennahverkehrs und bieten innerstädtische Verbindungen an.
Für die Abfrage von Fahrtverbindungen sowie aktuellen Abfahrtszeiten können Sie unsere Fahrplanauskunft nutzen.
Folgende Verbundverkehrsmittel dürfen mit einem VRR-Ticket im jeweiligen Geltungsbereich innerhalb des VRR-Gebietes genutzt werden:
Kommunale Verkehrsmittel
- Busse
- Straßenbahnen
- U-Bahnen / Stadtbahnen
- Schwebebahn in Wuppertal
- SkyTrain in Düsseldorf
- H-Bahn in Dortmund
- TaxiBus
- StädteSchnellBusse
- CityExpress
- StadtLinie
- XBus
Schienenverkehrsmittel (2. Wagenklasse)
- Zuschlagfreie Züge
- S-Bahnen (S)
- RegionalBahnen (RB)
- RegionalExpress (RE)
Das AnrufSammelTaxi (AST) fährt in den ländlichen Gegenden und städtischen Vororten zu festgelegten Fahrtzeiten an einer speziellen Haltestelle ab. Das Fahrtziel ist innerhalb eines Bedienungsbereiches frei wählbar. Sie können sich also bis vor die Haustür fahren lassen. Das Taxi tritt die Fahrt jedoch nur an, wenn ein Bedarf gemeldet wird, d. h. Sie müssen Ihr Fahrtziel spätestens 30 Minuten vor Fahrtbeginn der AST-Zentrale telefonisch mitteilen. Der Preis liegt lediglich geringfügig über dem eines Bustickets. AST-Tickets gelten nur für AST-Fahrten.
Wichtiger Hinweis für Ihre Fahrt
In der Fahrplanauskunft sind Fahrten mit dem AnrufSammelTaxi gekennzeichnet. Dort finden Sie auch die Telefonnummer, um das AnrufSammelTaxi zu bestellen.
Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr örtliches Verkehrsunternehmen zur Verfügung oder Sie wenden sich an ein KundenCenter.
Ein ermäßigter Fahrpreis für AnrufSammelTaxis gilt für
- Schwerbehinderte mit Berechtigung zur unentgeltlichen Beförderung im VRR sowie deren Begleitpersonen
- Inhaber von gültigen VRR-Zeitfahrausweisen einschließlich Semesterticket
- Inhaber von Ferienkarten
- Kinder zwischen 6 und unter 15 Jahren
- Gepäckstücke, die einen Sitzplatz einnehmen.
Zusätzlich zum Nahverkehr verkehren im VRR-Gebiet auch Fernverkehrszüge (IC/EC, ICE), die durch die Deutsche Bahn AG betrieben werden. Mit ihrem regulären Ticket können Sie keine Fernverkehrszüge im VRR nutzen.
Kontaktformular
Ihr Kontakt zum VRR-Kundenmanagement
Sehr geehrter Fahrgast,
aufgrund der aktuellen Situation nimmt die Bearbeitung von Briefen und E-Mails mehr Zeit als gewöhnlich in Anspruch. Bitte richten Sie nach Möglichkeit Ihre Anfragen und Anträge zum Thema Abonnement oder der Mobilitätsgarantie NRW möglichst direkt an Ihr Vertrags-Verkehrsunternehmen (betriebsführendes Verkehrsunternehmen, bei Abo-Tickets siehe Ticketrückseite oder Kontoauszug).
Hier finden Sie eine Übersicht aller Verkehrsunternehmen.
Viele Grüße,
Ihr VRR-Team
*Bitte nutzen Sie während der Eingabe in das Kontaktformular nicht die "Zurücktaste" Ihres Browsers. Ihre Eingaben werden anderenfalls nicht gespeichert. Wenn Sie Ihre Eingaben ändern möchten, nutzen Sie bitte die Reiter oberhalb des Formulars.