Eine Illustration, die die Landmarken des Ruhrgebiets im Hintergrund zeigt. Im Vordergrund sind ein Bus und ein Zug zu sehen und Menschen, die auf diese warten.

ÖPNV-Investitionen

Eine leistungsstarke Infrastruktur sowie moderne Betriebseinrichtungen und Fahrzeuge sind für einen attraktiven, sicheren und modernen Öffentlichen Personennahverkehr enorm wichtig. Als Zuwendungsgeber für ÖPNV-Investitionsvorhaben nach § 12 des ÖPNV-Gesetzes NRW und als Bewilligungsbehörde für Maßnahmen im besonderen Landesinteresse nach § 13 ÖPNVG NRW fördern wir Investitionen von Kreisen, Städten und Gemeinden, öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen, Eisenbahnverkehrsunternehmen oder anderen Nahverkehrsakteuren. Damit sichern wir eine bestmögliche Qualität und Zuverlässigkeit des ÖPNV und verbessern die Verkehrsverhältnisse in der Region.

Infografik

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) setzt sich mit Nachdruck für die kontinuierliche Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ein. Auf einer neugestalteten Website finden Sie Informationen zu entsprechenden Vorhaben und Maßnahmen im Bereich des VRR, zum Stand ihrer Umsetzung sowie zu ihrer Förderung durch den Bund und das Land Nordrhein-Westfalen.

Jetzt klicken und Website aufrufen!

Aktuelles

Verlängerung Sonderprogramm Mobilstationsstelen

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 07.12.2022 die Verlängerung des Sonderprogramms Mobilstationsstelen um zwei Jahre und eine Anhebung der Förderhöchstbeträge beschlossen.

Fehlt an einer möglichen Mobilstation nur noch die Mobilstationsstele oder zusätzlich noch die Beschilderung, ermöglicht das Sonderprogramm Mobilstationsstelen bis Ende 2026 die Stelen und zusätzlich die Beschilderung von Mobilstationen zu fördern. Förderanträge können hierzu bis Ende 2024 gestellt werden.

Daneben ist über die Weiterleitungsrichtlinie VRR AöR eine Investitionsförderung der weiteren ÖPNV-Ausstattungen von Mobilstationen (z. B. P+R-Anlage, B+R-Anlage, dynamische Fahrgastinformation) unverändert weiterhin möglich.

Die alleinige Förderung von Stelen und zusätzlich der Beschilderung von Mobilstationen ist nicht über die Weiterleitungsrichtlinie VRR AöR, sondern nur über das Sonderprogramm möglich. Die Fördervoraussetzungen, Förderhöhe und sonstige Regelungen entnehmen Sie bitte der „Richtlinie zur Förderung von Stelen an Mobilstationen – VRR AöR (126 KB - pdf)“.

Drei-Jahres-Programm Bushaltestellen

Um den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen zu beschleunigen, wird auf Antrag für alle eingeplanten und noch nicht bewilligten Vorhaben zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen die Förderung auf 100 % der zuwendungsfähigen Kosten aufgestockt. Zusätzlich gilt dies auch für zukünftige Vorhaben zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen aus den VRR-Förderkatalogen 2022, 2023 und 2024. Ansonsten gelten für diese Förderung die Regelungen der Weiterleitungsrichtlinie VRR AöR (insbesondere auch die Höchstbeträge der zuwendungsfähigen Kosten) in der aktuellen Fassung uneingeschränkt weiter.

Drei-Jahres-Programm P+R-Anlagen

Zur Stärkung der Verkehrswende wird auf Antrag für alle eingeplanten und noch nicht bewilligten Vorhaben (Neubau und Nachrüstung von P+R-Anlagen mit einer Belegerfassungstechnik) ein Fördersatz von 100 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Zusätzlich gilt dies auch für zukünftige Vorhaben aus den VRR-Förderkatalogen 2023 und 2024. Ansonsten gelten für diese Förderung die Regelungen der Weiterleitungsrichtlinie VRR AöR (insbesondere auch die Höchstbeträge der zuwendungsfähigen Kosten) in der aktuellen Fassung uneingeschränkt weiter.

Digitale Belegaufbewahrung

In der im Juni 2020 verabschiedeten Novelle der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung NRW wird in der ANBest-P Ziffer 6.8 die Aufbewahrungspflichten der Rechnungsbelege neu geregelt und lässt unter bestimmten Voraussetzungen eine digitale Belegaufbewahrung zu. Weitere Informationen hierzu nehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.

Antrag auf Zulassung der digitalen Belegaufbewahrung im Geltungsbereich der ANBest-P (21.26 KB - docx)

Digitale Belegaufbewahrung (21.31 KB - pdf)

Förderung nach § 12 ÖPNVG NRW

Das ÖPNV-Gesetz NRW sieht nach § 12 die sogenannte „Pauschalierte Investitionsförderung“ vor. Das Land weist den Zweckverbänden pauschalierte Zuwendungen in Höhe von jährlich 150 Millionen Euro zu. Rund 80,02 Millionen Euro entfallen dabei auf den VRR, die wir insbesondere für Investitionen in die Nahverkehrsinfrastruktur nutzen. Potenzielle Fördermittelempfänger melden uns ihre geplanten Vorhaben. Und wir erstellen auf dieser Basis einmal jährlich einen ÖPNV-Förderkatalog, der von unserem Verwaltungsrat, unserem höchsten politischen Entscheidungsgremium, legitimiert wird. Gefördert werden Investitionsvorhaben, die verkehrlich besonders sinnvoll sind, den barrierefreien Zugang zum ÖPNV ausweiten und für den Fahrgast einen Mehrwert darstellen.

Mit einem Klick auf unser aktuelles ÖPNV-Jahresförderungsprogramm erfahren Sie, welche Vorhaben wir aktuell unterstützen.

Förderkatalog 2024 (100 KB - pdf)

 

 

Downloadbereich für Sie als Antragsteller:

Folgende Dokumente sind für Sie wichtig, wenn Sie Fördermittel nach § 12 ÖPNVG NRW beantragen möchten. Der VRR-Verwaltungsrat entscheidet über die zu fördernden Maßnahmen.

Downloadbereich für Sie als Antragsteller:

Förderung nach § 13 ÖPNVG NRW

Als Bewilligungsbehörde für Infrastrukturmaßnahmen in besonderem Landesinteresse nach § 13 ÖPNVG NRW fördern wir Maßnahmen, die von der Landesregierung im ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan (IFP) verabschiedet werden. Das sind vor allem Vorhaben, die wegen ihrer Größe oder ihrer landesweiten Bedeutung ausgewählt werden. Hierzu zählen beispielsweise SPNV-Infrastrukturvorhaben an Großbahnhöfen und Maßnahmen der Modernisierungsoffensiven (MOF), um kleinere und mittlere Bahnhöfe im Verbundgebiet barrierefrei auszubauen sowie attraktiver und kundenfreundlicher zu gestalten. Erfreulich ist, dass seit der letzten Gesetzesnovellierung nicht nur in Neu- und Ausbauvorhaben investiert werden kann, sondern auch in den Erhalt der Straßen- und Stadtbahninfrastruktur in NRW. Dies freut uns sehr, denn allein im VRR-Verbundraum gibt es 18 Verkehrsunternehmen mit sanierungsbedürftigen Straßen-, Stadt- und U-Bahn-Systemen, die aus eigener Kraft kaum in der Lage sind, die erforderlichen Investitionen zu stemmen. Auch die Elektrifizierung von SPNV-Strecken und die Beschaffung von batterieelektrischen und wasserstoffbetriebenen Linienbussen sowie der erforderlichen Werkstatteinrichtungen werden inzwischen durch das Land bezuschusst. Ein wichtiger Schritt, um im Nahverkehr unabhängiger von fossilen Brennstoffen zu werden und die Umwelt- und Klimabilanz des ÖPNV zu verbessern.

 

Downloadbereich für Sie als Antragsteller:

Folgende Dokumente sind für Sie wichtig, wenn Sie Fördermittel nach § 13 ÖPNVG NRW beantragen möchten. Damit Ihr Investitionsvorhaben für die Fortschreibung des ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplans ggf. berücksichtigt werden kann, legen Sie uns bitte die nötigen Unterlagen fristgerecht in elektronischer Form vor: und zwar die „Anmeldung“, das „Formblatt Maßnahmenanmeldung“ und das „Muster Maßnahmenkatalog“. Weiteren Informationen zur Förderung nach § 13 ÖPNVG NRW finden Sie in den Verwaltungsvorschriften des Ministeriums zum Gesetz.