Eine Illustration, die die Landmarken des Ruhrgebiets im Hintergrund zeigt. Im Vordergrund sind ein Bus und ein Zug zu sehen und Menschen, die auf diese warten.

Der Verbund

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr ist eine Nahverkehrsorganisation, die nach dem sogenannten Drei-Ebenen-Modell organisiert ist.

Das Drei-Ebenen-Modell

Die politische Ebene
Städte und Kreise

Laut ÖPNV-Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen müssen Städte und Kreise den Öffentlichen Personennahverkehr in ihrem Gebiet organisieren. Um den ÖPNV bestmöglich und einheitlich zu gestalten, haben sich die Kommunen im Kooperationsraum A zu zwei Zweckverbänden zusammengeschlossen: Der Zweckverband VRR besteht aus 16 Städten und fünf Kreisen, der Nahverkehrszweckverband Niederrhein (NVN) besteht aus zwei Kreisen. Die beiden Zweckverbände erledigen ihre ÖPNV-Aufgaben jedoch nicht selbst, sondern haben diese auf die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Anstalt öffentlichen Rechts (VRR AöR) übertragen. Die Kommunen haben aber trotzdem Einfluss auf die Entscheidungsfindung im Verbund. Denn sie entsenden Politikerinnen und Politiker in die Verbandsversammlungen der beiden Zweckverbände. Die Mitglieder der Verbandsversammlung wiederum besetzen die höchsten Entscheidungsgremien des VRR: den Verwaltungsrat der VRR AöR, den Vergabeausschuss sowie die vorberatenden Ausschüsse. Der Verwaltungsrat wiederum bestellt den Vorstand der VRR AöR.

Die Management-Ebene
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR

In der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR sind alle Aufgaben und Kompetenzen des Verbundes organisatorisch gebündelt. Sie ist über ihre einzelnen Organe eng mit der politischen und der operativen Ebene verknüpft. Der Vorstand führt die Geschäfte und leitet eigenverantwortlich die AöR. Im Verwaltungsrat sitzen Politikerinnen und Politiker aus den Verbandsversammlungen der Zweckverbände, also aus den Kommunen, und vier Leiter von im VRR tätigen Verkehrsunternehmen. Der Verwaltungsrat entscheidet über fast alle Angelegenheiten rund um den Nahverkehr in der Region. Außerdem überwacht er die Geschäftsführung des Vorstands der VRR AöR. Die Verbandsversammlungen der Zweckverbände entsenden auch Mitglieder in die Ausschüsse der AöR. Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse des Verwaltungsrates fachlich vor. Nur der Vergabeausschuss trifft eigene Entscheidung, beispielsweise zu Wettbewerbsverfahren im SPNV und bestehenden Verkehrsverträgen. Der Unternehmensbeirat verbindet die Management- mit der operativen Ebene. Über ihn werden die kommunalen und privaten Verkehrsunternehmen sowie die Eisenbahnverkehrsunternehmen in die Verbundstruktur eingebunden und an der politischen Willensbildung beteiligt.

Die operative Ebene
Verkehrsunternehmen

Die kommunalen und privaten Verkehrsbetriebe sowie die Eisenbahnverkehrsunternehmen bilden die operative Ebene des VRR. Sie sind über unterschiedliche Verträge in den VRR eingebunden. Außerdem vertreten sie als „Konzessionierte Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr“ (KViV) ihre Interessen bei der Gestaltung des ÖPNV im Verbundraum. Sie arbeiten mit der VRR AöR in fünf Arbeitskreisen zusammen – und zwar in den Bereichen „rechtliche Angelegenheiten“, „wirtschaftliche Angelegenheiten“, „Marketing, Tarif und Vertrieb“, „Technik, Informationstechnologie und Sicherheit“ und „Nahverkehrsmanagement“. Die VRR AöR stimmt sich bei allen für die Verkehrsunternehmen bedeutsamen Entscheidungen mit den KViV ab.

ZV VRR Eigenbetrieb Fahrzeuge und Infrastruktur

Der VRR ist Eigentümer zahlreicher Schienenfahrzeuge – teilweise gemeinsam mit anderen Aufgabenträgern –, die er Eisenbahnverkehrsunternehmen für den Betrieb von SPNV-Linien oder -Netzen zur Verfügung stellt. Dies ist beispielsweise beim RRX und der neuen S-Bahn Rhein-Ruhr der Fall. Die Züge sind beim VRR im sogenannten „ZV VRR Eigenbetrieb Fahrzeuge und Infrastruktur“ (ZV VRR FaIn-EB) untergebracht, einem Eigenbetrieb des Zweckverbandes VRR. Er gibt der Beschaffung, Finanzierung und dem operativen Geschäft rund um die Züge einen verlässlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen.

Der Vorstand

Oliver Wittke

VRR-Vorstandssprecher Oliver Wittke

Oliver Wittke ist seit dem 1. Februar 2024 Vorstandssprecher der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR. Zu seinen Ressorts gehören die Abteilungen ÖPNV-Management / Einnahmen­aufteilung, SPNV Wettbewerb / Vertrags­management / Planung, Betriebsorganisation / IT / Personal / Service, Finanzen / Controlling / Gremien, Recht / Vergaben, Justitiariat und die Bewilligungsbehörde für Investitions­förderung im ÖPNV. 

Der studierte Diplom-Geograf war von 1999 bis 2004 Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen. Seine Schwer­punkte lagen in den Verkehrsausschüssen des NRW-Landtages und des Bundestages. Von 2005 bis 2009 war er Minister für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und zudem langjähriges Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen. Von 2010 bis 2012 war Oliver Wittke Generalsekretär des CDU-Landesverbands Nordrhein-Westfalen, bevor er ab 2013 bis 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages wurde. In der Zeit von 2018 bis 2019 war er Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie. Außerdem gehörte er mehrere Jahre dem Aufsichtsrat der Deutschen Bahn an. Oliver Wittke war zuletzt als Hauptgeschäftsführer des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) tätig.

Organigramm VRR

Wie ist der VRR als Verwaltungsorgan personell und strukturell aufgebaut? Das Organigramm gibt einen Überblick:

Das Organigramm des VRR (75.13 KB - pdf)

Zahlen und Daten

Hier finden Sie den jährlich erscheinenden Geschäftsbericht des VRR - den Verbundbericht - sowie den Jahresabschluss und die Gesamtberichte nach der VO (EG) Nr. 1370/2007.

Satzungen, Richtlinien und wichtige Dokumente

Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente wie Satzungen, Geschäftsordnungen und Richtlinien des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) und des Nahverkehrs-Zweckverbands Niederrhein (NVN) zum Download. 

Die Rechtsverhältnisse des VRR können in den unten stehenden PDF-Dokumenten nachgelesen werden.

Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung der VRR AöR, Stand 01. Januar 2015, finden Sie unter: recht.nrw.de

Satzungen, Richtlinien und wichtige Dokumente


Der Einnahmenaufteilungsvertrag und die Richtlinie „Vertrieb“ sind in den Räumlichkeiten der VRR AöR einsehbar.

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) gewährt nach Maßgabe des europäischen Beihilferechts Finanzierungsmittel. Mit Mitteln nach §§11 (2) und 11a ÖPNVG NRW werden Vorhaben zur Verbesserung des ÖSPV finanziert.