
Informationen aus den Gremien
Im Bürgerinformationssystem des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) finden Interessierte vierteljährlich aktuelle und transparente Informationen, die den politischen Gremien des VRR zur Entscheidungsfindung dienen.
Über den Gremiennewsletter
Begleitend zur jeweiligen Sitzungsperiode werden in das öffentliche System Beschlussvorlagen und Sachstandsberichte zu wichtigen Themen rund um den Öffentlichen Personennahverkehr im Verbundraum eingestellt. Um die Mitglieder des NRW-Verkehrsausschusses über die aktuellen Entwicklungen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zu informieren, berichtet der VRR im Nachgang jeder Sitzungsperiode über die wichtigen politischen Entscheidungen der VRR-Gremien.
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Meldungen aus ...
VRR verbessert Zugverkehr zwischen Bergischem Land und Düsseldorf
Ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2023 wird die Transdev Rhein Ruhr GmbH (RheinRuhrBahn) die S-Bahn-Linie S 7 zwischen Wuppertal und Solingen betreiben – bereits im Dezember 2022 übernimmt die Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH (Regiobahn) die neue Linie RE 47. Die Vergabe der beiden Linien an die neuen Betreiber macht den Weg frei für ein verbessertes SPNV-Angebot zwischen dem Bergischen Land und Düsseldorf.
Mit dem neuen RE 47 bietet der VRR seinen Fahrgästen erstmals eine, stündliche, umsteigefreie Direktverbindung zwischen Remscheid undder Landeshauptstadt. Mit der Vergabe der S 7 an die RheinRuhrBahn konnte zudem für die erste ehemalige Abellio-Linie ein neuer Betreiber gefunden werden. Die S 7 ist wichtig für die Nahverkehrsnutzer*innen aus Remscheid und Solingen für Fahrten nach Düsseldorf und Köln. Zurzeit müssen Pendler*innen am Hauptbahnhof in Solingen umsteigen, um mit der S 1 weiter Richtung Düsseldorf zu fahren. Mittelfristig soll die S 7 auf einen elektrischen Betrieb umgestellt und als Direktverbindung bis nach Düsseldorf verlängert werden. Als ersten Schritt können Fahrgäste bereits ab Dezember 2022 einmal stündlich mit der neuen Linie RE 47 ohne Umstieg von Remscheid bis Düsseldorf fahren.
Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung.
VRR-Verbandsversammlung verabschiedet Resolution zur auskömmlichen und nach-haltigen Finanzierung des ÖPNV
In einer Resolution spricht die Verbandsversammlung des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) die Forderung nach einer nachhaltigen Finanzierung für einen zukunftsfähigen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aus. Vor dem Hintergrund rasant steigender Kosten, den Nachwirkungen der Corona-Pandemie und zur Erreichung der Klimaziele, müssen Bund und Land die Finanzierung zur Aufrechterhaltung der Nahverkehrsleistungen und für erforderliche Investitionen in Infrastruktur und Fahrzeuge auf ein verlässliches Fundament stellen.
Mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln ist die Finanzierung des Status quo des ÖPNV in NRW nicht mehr gesichert. Vielmehr drohen aufgrund der schon im Jahr 2022 vorliegenden Finanzierungslücke deutliche Einschnitte im Verkehrsangebot. Um die internationalen Klimaziele zu erreichen und den ÖPNV voranzubringen, müssen das Angebot gestärkt und deutlich mehr Fahrgäste für eine klima- und umweltfreundliche Mobilität mit Bus und Bahn gewonnen werden. Die massive Ausweitung des Leistungsangebotes führt zu einem sehr hohen zusätzlichen Mittelbedarf. Um weiterhin das Verkehrsangebot aufrechterhalten und in die Ausweitung des ÖPNV-Angebots investieren zu können, ist es nötig, die Gesamtfinanzierung des ÖPNV sicherzustellen. Noch fehlen nachhaltige Lösungsvorschläge für eine gesicherte und auskömmliche Finanzierung. Daher fordern die Fraktionen in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes VRR Bund und Land nun gemeinschaftlich auf, ihren finanziellen Beitrag zur Sicherung der Bestandsverkehre leisten.
Zur Pressemeldung und Resolution
Steigende Kosten machen erheblichen zusätzlichen Finanzierungbedarf im Nahverkehr notwendig
Der Verwaltungsrat des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) hat mehrheitlich einer Preisanpassung bei den Tickets um durchschnittlich 3,9 Prozent zum 1. Januar 2023 zugestimmt. Nachdem der VRR die Ticketpreise im Jahr 2021 stabil gehalten und in diesem Jahr moderat erhöht hat, machen die hohen und stetig steigenden, inflationsbedingten Betriebskosten bei den Verkehrsunternehmen eine Tarifanpassung in besagtem Umfang notwendig. Allein der zusätzliche, jährliche Finanzierungsbedarf zur Sicherung des Leistungsangebots im Verbundraum beträgt 500 Millionen Euro. Die für das kommende Jahr geplante Preisanpassung liegt deutlich unter der derzeitigen allgemeinen Inflationsrate.
Die jetzt beschlossene Preismaßnahme ist der sehr dynamischen wirtschaftlichen Situation geschuldet. Denn auch die Verkehrsunternehmen bekommen nach wie vor die aktuell angespannte Preisentwicklung mit einer Inflationsrate in Höhe von fast 8 Prozent zu spüren. Neben den allgemein steigenden Kosten für Personal sind es insbesondere die Kosten für Energie, die es zu finanzieren gilt. Nach aktuellen Hochrechnungen ergibt sich für 2023 ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf für den Nahverkehr im VRR von 500 Millionen Euro pro Jahr, der sich aus erwarteten Mehraufwendungen für Energie und Corona-Schäden zusammensetzt. Dieser ist durch die kommunalen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen allein nicht kompensierbar. Die derzeitigen Einnahmen reichen nicht mehr aus, um die Aufwandssteigerungen bei den Verkehrsunternehmen zu decken. Bleibt die Situation so, wie sie ist, wird es perspektivisch nicht möglich sein, den Status quo des derzeitigen Angebots zu halten. Der VRR sieht die Bestandsverkehre zunehmend gefährdet.
Das aktuelle ÖPNV-Angebot kann durch diese Tarifmaßnahme allerdings nur zum Teil finanziert werden. Weitere erhebliche finanzielle Mittel seitens des Bundes und des Landes sind erforderlich, um das Leistungsangebot des SPNV und des ÖSPV auch im kommenden Jahr stabil zu erhalten. Vor dem Hintergrund der prekären Finanzsituation im ÖPNV fordern die VRR-Gremien den Bund und das Land NRW deshalb erneut auf, sich im Hinblick auf die Energiekosten- und sonstigen Aufwandssteigerungen kurzfristig über zusätzliche Finanzmittel für den Nahverkehr zu einigen.
Presseinformation zur Tarifentscheidung.
Weitere Informationen und Beschlussvorlage zu Tarifangelegenheiten.
Drei Schienenfahrzeuge mit alternativen Antrieben
Mit drei weiteren lokal emissionsfreien, klimaschonenden Triebzügen geht der VRR weitere Schritte in Richtung Verkehrswende. Bereits im Juli 2021 hatten die politischen Gremien der beiden SPNV-Aufgabenträger Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) die Vergabeentscheidung für den Bau und die lang-fristige Instandhaltung von 63 batterie-elektrischen Fahrzeugen (BEMU) an die Firma CAF (Construcciones y Auxiliar de Ferrocarriles, S.A.) beschlossen. Die Fahrzeuge werden ab 2025 auf im Niederrhein-Münsterland-Netzes eingesetzt. Jetzt hat der VRR im Zuge der Dekarbonisierung des SPNV drei weitere BEMU-Fahrzeuge bei dem spanischen Hersteller nachbestellt.
Diese sollen ab Ende 2026 auf der Linie RB 46 eingesetzt werden. Auch wenn auf der komplett elektrifizierten Strecke der Linie RB 46 die Batterien nicht erforderlich sind, würde eine Nachbestellung von reinen Elektrofahrzeugen eine kostenintensive Neukonstruktion und Zulassung erfordern und wäre mit erheblichen Mehrkosten verbunden.
Mitte dieses Jahres hatte der NWL bereits zehn batterieelektrische Triebfahrzeuge für den künftigen Betrieb der Reaktivierungslinien RB 68 und RB 76 bei CAF nachbestellt.
Informationen zum Niederrhein-Münsterlandnetz und die Batterieelektrischen Fahrzeuge.
Betriebslage des SPNV im Verbundraum
Die Betriebslage im Verbundraum ist weiterhin von der aktuellen Pandemiesituation geprägt. Anders als in den vorangegangenen Monaten kam es in den Sommermonaten zu vielen Ausfällen in allen Netzen, insbesondere an Wochenenden. Hintergrund für die-se instabile Betriebslage waren insbesondere beständige Überfüllungen durch das 9-Euro-Ticket an Wochenenden und die Tatsache, dass Personal und Material dadurch durchgehend „am Anschlag“ sind. Insbesondere in der Ferienzeit bei ohnehin schon etwas knapperer Personalsituation durch vertraglichen Urlaub kam es so zu beständigen Problemen.
Alle EVU arbeiten derzeit an der Ausbildung zusätzlicher Personale für den Fahrdienst. Die Regiobahn bildet zusätzlich über den eigenen Bedarf hinaus aus, so dass mit dem Personal hier für eine Entlastung bei anderen EVU gesorgt werden kann. Weitere Informationen zur Betrieblichen Lage.
Online-Dialoge und neue VRR-Community für Austausch mit VRR
Seit 2014 fragt der VRR seine Fahrgäste über das Online-Beteiligungsportal „Einsteigen und Mitreden!“ nach ihrer Meinung zu den unterschiedlichsten Themen rund um den ÖPNV im Verbundraum. Auch zukünftig möchte der VRR interessierte Bürgerinnen und Bürger gezielt in Dialog- und Entscheidungsprozesse mit einbeziehen und verstärkt den Austausch mit ÖPNV Kund*innen. Dafür hat der Verbund „Einsteigen und Mitreden“ neugestaltet, um eine VRR-Community ergänzt und erhofft sich viele Hinweise, Anregungen und Ideen zu verschiedenen Themenschwerpunkten des ÖPNV.
Die neue Beteiligungsplattform unter www.einsteigenundmitreden.de umfasst zwei Bereiche: den bereits bekannten Online-Dialog und eine geschlossene VRR-Community.
Im offenen Online-Portal kommt der VRR mit Fahrgästen zu konkreten Fragestellungen ins Gespräch rund um das Thema Mobilität mit dem Fokus Öffentlicher Personennahverkehr. Im offenen Dialog zum Thema „Verkehrsmittelwahl heute und morgen“ hat der VRR erfahren, nach welchen Kriterien die Bürger*innen Verkehrsmittel für ihre tägliche Mobilität auswählen.
Die neue VRR-Community ist ein geschlossenes Forum, in dem sich engagierte ÖPNV-Kund*innen registrieren und bei der Verbesserung des Leistungs- und Serviceangebots helfen können. In der VRR-Community stand der VRR-Schnellverkehrsplan auf dem „Prüfstand“. Den VRR interessiert, wie der Plan genutzt wird und wie den Fahrgästen die wesentlichen Gestaltungsmerkmale gefallen.
Ergebnisse der beiden VRR-Dialogthemen unter Punkt 11 im Sachstandsbericht.
Sicherheitsbericht NRW 2021
Der Sicherheitsbericht NRW des Kompetenzcenters Sicherheit (KCS) und der Aufgabenträger (AT) Nahverkehr Rheinland (NVR), Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und VRR wird in enger Kooperation mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW jährlich wiederkehrend erstellt.
Im aktuellen Sicherheitsbericht werden neben der aktuellen Sicherheitslage in NRW, die
Sicherheitsberichte der Partner Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), kommunale Verkehrsunternehmen und BPol (BPol) und das Corona Krisenmanagement vorgestellt. Darüber hinaus berichtet die Publikation über aktuelle Sicherheitsprojekte, und das Netzwerk und Wissenstransfer.
Weitere Informationen zum Sicherheitsbericht NRW 2021.
ÖPNV-relevante Themen im Zukunftsvertrag NRW
Im Zusammenhang mit den Zielsetzungen des Landes zur Mobilität hat der VRR ÖPNV-relevante Themen des Zukunftsvertrags der Landesregierung NRW unter die Lupe genommen und erste Einschätzungen und Hinweise auf Aktivitäten des VRR vorgenommen. Viele der im Zukunftsvertrag formulierten Ziele und Aufgaben liegen im Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich der lokalen Aufgabenträger und der Verkehrsunternehmen. Größtenteils wird daran schon aktiv geplant und gearbeitet.
In Bezug auf die Aktivitäten zu den ÖPNV relevanten Themen des Zukunftsvertrags hat sich der VRR auf die Themen beschränkt, die in der Zuständigkeit des VRR liegen, vom VRR initiiert oder auch zusammen mit Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen umgesetzt werden.
Weitere Informationen zur Bewertung des Zukunftsvertrags der Landesregierung NRW.
Förderkatalog 2023
95 Investitionsvorhaben mit einem Zuwendungsvolumen von rund 92 Millionen Euro wurden vom Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) grundsätzlich als förderfähig erachtet. Wie auch in den Vorjahren hatte der VRR Anfang dieses Jahres alle Kommunen und Verkehrsunternehmen im Verbundraum aufgefordert, Investitionsvorhaben zur Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur anzumelden, die im kommenden Jahr begonnen werden können.
Insgesamt werden verbundweit 95 Investitionsmaßnahmen mit einem Fördervolumen in Höhe von circa 92 Millionen Euro in den Förderkatalog des VRR aufgenommen. Wie im Vorjahr lag der Fokus bei den Anmeldungen im Halltestellenausbau. Mit 48 Vorhaben für den Ausbau von insgesamt 770 Haltestellen entfällt damit gut die Hälfte der Förderanmeldungen auf die Herstellung der Barrierefreiheit von Bus- und Straßenbahnhaltestellen.
Informationen zur Beschlussvorlage und den Förderkatalog 2023.
Aktuelle Themen des Zukunftsnetzes Mobilität
Die Herausforderungen für Kommunen an eine zukunftsfähige und umweltfreundliche Mobilität sind vielfältig. Die beim VRR angesiedelte Koordinierungsstelle Rhein-Ruhr des Zukunftsnetz Mobilität NRW unterstützt Kommunen dabei, Mobilität in ihrem Gebiet nachhaltig zu gestalten. Zahlreiche Städte und Kreise aus dem VRR-Raum tauschen sich inzwischen über das vom Ministerium für Verkehr des Landes NRW geförderte Zukunftsnetz Mobilität NRW aus und verknüpfen ihre Aktivitäten. Das Netzwerk informiert regelmäßig über die zahlreichen Projekte und Angebote.
Am 28. September 2022 kommen die Mitgliedskommunen des Zukunftsnetz Mobilität im VRR Raum zu ihrem jährlichen Netzwerktreffen zusammen. Auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Ewald können die Gäste zukunftsfähige Mobilitätslösungen erfahren und über die Perspektiven nachhaltiger Mobilität mit Fachleuten diskutieren.
Regelmäßig informiert das ZNM in seinem Newsletter über Neuigkeiten und Veranstaltungstermine der Koordinierungsstelle. Darüber hinaus kommen mobilitätsbezogene Aktivitäten in den Mitgliedskommunen sowie Aktivitäten des VRR und weitere Themen aus dem Gebiet der nachhaltigen Mobilität zur Sprache. Anmeldung zum Newsletter sind über die Homepage des Zukunftsnetz Mobilität NRW möglich: https://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de
Der Landeswettbewerb „ways2work“ richtet sich an Städte, Gemeinden und Kreise sowie kommunale Zweckverbände in Nordrhein-Westfalen, die aufgerufen werden, sich in Kooperation mit örtlichen Betrieben und Unternehmen mit Projektbeiträgen zum betrieblichen Mobilitätsmangement zu beteiligen.
Mehr Informationen zu „ways2work“ finden Sie hier.
In eigener Sache: Unternehmensprofil des VRR auf LinkedIn!
Auf seinem LinkedIn Profil teilt der VRR Aktuelles rund um den ÖPNV, bietet Einblicke in Projekte und Aufgaben des VRR und informiert über Themen der Branche wie Mobilität und Digitalisierung.
Der VRR würde sich freuen, wenn Sie sich mit dem Verbund vernetzen.
Barrierefreier Ausbau von ÖPNV-Haltepunkten
Reisende mit Rollstuhl, Kinderwagen, Rollator, Fahrrad oder schwerem Gepäck wissen: Stufenlose Wege bis zum öffentlichen Verkehrsmittel sowie moderne Infrastruktureinrichtungen und Services sind wichtig, damit alle Menschen problemlos Bus und Bahn nutzen können. Der VRR fördert den barrierefreien Ausbau von ÖPNV-Haltepunkten sowie entsprechende Modernisierungen und berichtet jährlich zum Stand des Ausbaus im Verbundgebiet.
Unter Punkt 3 im Sachstandsbericht finden Sie eine aktuelle Übersicht über den Stand der Barrierefreiheit an ÖPNV-Haltestellen in alphabetischer Reihenfolge geordnet nach kreisfreien Städten und Kreisen.
Check-Ine-Out-System (CiBo-NRW)/B
Im Dezember 2021 sind die eezy-Tarife der Verbünde und des Landes NRW im Rahmen von CiBo-NRW gestartet. Das landesweite CheckIn- und CheckOut-System wird in verschiedenen Apps in NRW eingesetzt. Die Zahl der aktiven Nutzer*innen ist in den vergangenen Monaten kontinuierlich angestiegen. Über 80.000 eTarif-Fahrten sind mit dem System durchgeführt worden, auch die Registrierungen in den Ticketshops haben weiter zugenommen.
Es kommen sukzessive weitere Verkehrsunternehmen bzw. Kundenvertragspartner hinzu, die den elektronischen Tarif zusätzlich über deren digitale Vertriebskanäle anbieten. Auch die Landes-App mobil.nrw profitiert als Whitelabel-Lösung weiterhin von den Weiterentwicklungen an App und Ticketshop.
Weitergehende Informationen zum aktuellen Status des landesweiten Check-In/Be-Out-Systems und Landes-App mobil.nrw unter Punkt 10 im Sachstandsbericht.
Erweiterung Anspruchsberechtigte YoungTicketPLUS
Die Gremien des VRR haben beschlossen, die Gruppe der Beamtenanwärter*innen des gehobenen Dienstes in den Kreis der Berechtigten zur Nutzung des YoungTicketPLUS MonatsTicket und Abonnement aufzunehmen.
Zuvor war das Kompetenzcenter Marketing (KCM) in Köln auf Anfrage des Verkehrsministeriums NRW gebeten worden, die Aufnahme zu prüfen. Eine Abstimmungsrunde mit den Tarifräumen in NRW hat ergeben, dass ein gemeinsames Bestreben zur NRW-weiten Einbeziehung der Beamtenanwärter*Innen auch des gehobenen Dienstes in das Azubiticket besteht.
Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 5 der Beschlussvorlage Tarifangelegenheiten.
School&Fun-Ticket AVV und SchokoTicket
Der Aachener Verkehrsverbund (AVV) möchte sein pauschales Schülerticket School&Fun-Ticket AVV (ähnlich dem SchokoTicket) flächendeckend ausweiten. Die Verbundgesellschaften AVV und VRR sowie die betroffenen Verkehrsunternehmen haben tariflichen Regelungen im Übergangsbereich erarbeitet.
Die wesentlichen Eckpunkte dabei sind die gegenseitige Anerkennung von AVV-School&Fun-Ticket und VRR-SchokoTicket im Tarifkragen zwischen AVV und VRR und der gegenseitige Verkauf von Schüler-Ergänzungen für den jeweils anderen Verbund. Im VRR-Raum profitieren z.B. Schüler*innen in Mönchengladbach davon.
Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 3 der Beschlussvorlage Tarifangelegenheiten.
Weiterentwicklung SozialTicket
In den letzten zwei Jahren hatte die Corona-Krise enorme Auswirkungen auf das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben. Insbesondere Menschen, die zu den einkommensschwachen Haushalten gehören, sind immer häufiger auf Sozialleistungen angewiesen. Umso bedeutender ist es, dass SozialTicket weiterzuentwickeln und im Sinne der Daseinsvorsorge einkommensschwachen Menschen im Verbundgebiet den Zugang zu den öffentlichen Mobilitätsangeboten zu ermöglichen.
Gemeinsam mit den VRR-Verkehrsunternehmen (VRR-VU) hat die VRR-Verwaltung konkrete Umsetzungsvorschläge erarbeitet. Nun wurde entschieden, dass das SozialTicket ab dem 01.01.2023 auch als Abonnement angeboten wird. In einem nächsten Schritt soll ein Angebot im Bereich der Gelegenheitskund*innen über alle Preisstufen entwickelt werden.
Weitere Informationen zur Weiterentwicklung des SozialTickets finden Sie unter Punkt 2 der Beschlussvorlage Tarifangelegenheiten.
Konzepte für den Regionalverkehr der Zukunft
Damit Nahverkehrskund*innen gerne S-Bahn, Regionalexpress und Regionalbahn für ihre täglichen Wege nutzen, ist ein attraktives und überzeugendes SPNV-Angebot nötig – nicht nur in den Ballungsräumen, sondern auch in ländlichen Regionen Nordrhein-Westfalens. Der VRR hat hierzu eine Zielnetzplanung 2032/2040 für den SPNV im gesamten VRR erarbeitet. Die Fraktion der Grünen im Ruhrparlament hat unter dem Titel S-Bahn 2.0 ihre Vorstellungen für ein S-Bahn-Netz im Ruhrgebiet dargelegt, um die Bedeutung und Rolle des SPNV und hierbei insbesondere der S-Bahn im Rahmen der an-gestrebten Verkehrswende deutlich zu stärken.
Eckpfeiler des Zielkonzeptes 2032/2040 des VRR sind beispielsweise metropolengerechte S-Bahn-Verkehre, dichtere Takte, Direktverbindungen zu Hauptverkehrszielen, kurze Umstiege, schnelle Verbindungen, ausreichend Kapazitäten und hohe Qualitätsmaßstäbe. Die Zielnetzplanung 2032/2040 des VRR ist eine gemeinsam mit den SPNV-Aufgabenträgern und dem Verkehrsministerium in NRW abgestimmte Angebotsplanung für den gesamten SPNV und mit den Planungen des Bundes zum Deutschlandtakt kompatibel.
Viele dieser Planungen sind in die Überlegungen der Fraktion der Grünen für ein S-Bahn-Netz 2.0 übernommen worden. Wo Gemeinsamkeiten und Unterschiede liegen, können Sie unter nachfolgendem Link nachlesen.
Betriebslage SPNV
Die Betriebslage im SPNV ist weiterhin von der aktuellen Pandemiesituation geprägt. Durch kurzfristige Personalausfälle kommt es in allen Netzen immer mal wieder zu kurzfristigen Ausfällen, die aber insgesamt in einem unauffälligen Rahmen sind. Die Netze der Notvergaben laufen überwiegend stabil. Lediglich im Ruhr-Sieg-Netz kommt es durch Fahrzeugprobleme auf der Linie RE16 zu leicht gehäuften Fahrtausfällen.
Negativ auffällig sind ansonsten im VRR derzeit die Netze Haard-Achse (RE2/RE42) und Maas-Rhein-Lippe-Netz (RE3/RE13). Auf der Haard-Achse kommt es auf beiden Linien in den vergangenen Wochen und anhaltend zu zahlreichen Zugausfällen aufgrund von kurzfristen Krankmeldungen und zahlreichen Fahrzeugstörungen. Im Maas-Rhein-Lippe-Netz kam es bis Ende April zu zahlreichen Fahrten mit reduzierter Sitzplatzanzahl durch Fahrzeugmangel. Dieses Problem ist mittlerweile behoben, wird aber durch viele personalbedingte Ausfälle zwischen Mönchengladbach und Venlo auf der Linie RE13 überlagert. Hier arbeiten VRR und Eurobahn derzeit an Lösungen, bei Ausfällen von Triebfahrzeugführer*innen mit NL-Berechtigung, den Verkehr zukünftig zumindest bis Kaldenkirchen auf der Schiene durchzuführen.
VRR-Qualitätsbericht 2021
Bereits zum 16. Mal dokumentiert der VRR-Qualitätsbericht die verbundweite Qualität im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Verbundgebiet. Er gibt Aufschluss dar-über, wie sich die Linien im Vergleich zum Vorjahr entwickelt haben und zeigt auf, an welchen Stellen Handlungsbedarf besteht. Die Qualität im SPNV spiegelte auch im Jahr 2021 die Einflüsse wie Unwetter, Brücken- und Infrastrukturmängel sowie die Auswirkungen der Corona-Pandemie wider.
Die Regionalverkehrszüge waren teilweise deutlich unpünktlicher als im Jahr 2020, wobei insbesondere die langlaufenden Regionalbahnlinien am unpünktlichsten waren.
Die Gründe hierfür sind die zahlreichen Überholungen durch den Fernverkehr sowie Infrastrukturstörungen durch belegte Gleise und zahlreiche Baumaßnahmen. Der Anteil an vorhersehbaren Zugausfällen ist gestiegen. Die Züge im VRR sind 2021 deutlich häufiger als im Vorjahr ausgefallen. Unvorhersehbar fielen Züge durch die Unwetter im Frühjahr und im Sommer letzten Jahres aus, aber auch durch Fahrzeugschäden auf der S 7 und Personalausfälle bedingt durch die Corona-Pandemie.
Detaillierte Informationen zur Qualität des SPNV im VRR erhalten sie im VRR-Qualitätsbericht.
Personalentscheidungen beim VRR
Der Verwaltungsrat des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) sowie die VRR-Verbandsversammlung haben in ihren gestrigen Sitzungen und nach langer Beratung in der Mercatorhalle in Duisburg mehrheitlich darüber entschieden, wer künftig die Ge-schicke in der VRR-Verwaltung leiten wird. Ronald R. F. Lünser verlässt vorzeitig und auf eigenen Wunsch zum 30. Juni 2022 den VRR, um sich neuen Aufgaben in der ÖPNV-Branche zuwenden zu können.
Übergangsweise, für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2023 ist Gabriele Matz für die Position als Vorstandssprecherin durch den Verwaltungsrat bestellt worden. Für den Zeitraum ab 01.01.2024 wird gegenwärtig und mit externer Unterstützung ein Verfahren zur Neubesetzung aufgelegt. Für fünf weitere Jahre als Vorstand beim VRR bestätigten die Gremien José Luis Castrillo.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemeldung.
Walsum-Bahn
Mit der Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Eisenbahnstrecke von Voerde über Walsum nach Oberhausen, der sogenannten „Walsumbahn“ ist die grundsätzliche Wirtschaftlichkeit des Vorhabens dargelegt. für die weiteren Planungen sind zwei Linienführungen als Vorzugsvarianten festgelegt worden. Eine Variante (Variante 4) erfordert ergänzend eine verkehrliche Untersuchung, da das vorliegende Ergebnis nicht eindeutig eine Wirtschaftlichkeit ausweist.
Die im ersten Entwurf ermittelten Infrastrukturkosten sind konkretisiert und plausibilisiert worden und weisen Kostensteigerungen auf, die für die Variante 4 erhebliche Risiken bedeuten, einen positiven Nutzen/Kosten-Faktor im Rahmen der standardisierten Bewertung zu erreichen. Weitere Informationen finden Sie hier.
VRR-Schnellbusnetz
Bereits seit einigen Jahren beschäftigt sich der VRR mit der Entwicklung eines Schnellbuskonzepts, um ländliche Gebiete im Verbundraum besser mit dem SPNV an Mittel- und Oberzentren anzubinden. Eine Auswahl von zunächst sieben sogenannten „X-Bus“- Linien sind in umfangreichen Abstimmungen und Untersuchungen mit allen kommunalen Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen ermittelt worden. Nachdem im Juni 2021 der Beschluss zur Co-Finanzierung und Umsetzung der sieben XBus-Linien des Start-Netzes getroffen wurde, haben die kommunalen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen entsprechende Schritte zur Umsetzung unternommen.
Innerhalb der Umsetzungsphase gibt es derzeit weitere Abstimmungen zu Themen der verkehrlichen Umsetzung, vergaberechtliche Prüfungen, Fahrzeugdesign und -ausstattung.
Weitere Informationen unter Punkt 10 im Sachstandsbericht.
Mehrleistungen für den SPNV
Das Land NRW stellt dem VRR im Rahmen der ÖPNV-Offensive zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 568 Millionen Euro für die Mehrbestellung von SPNV-Leistungen in NRW bis einschließlich 2031 zur Verfügung. Durch die Finanzierungszusage ist es dem Verbund möglich, Planungssicherheit für mehrere SPNV-Vorhaben zur Finanzierung der Betriebsmehrleistung zu schaffen.
Die Zusage des Landes beinhaltet folgende VRR-Projekte:
- Reaktivierung der Ratinger Weststrecke zwischen Duisburg und Düsseldorf
- S11 – Taktverdichtung auf 15‘-Takt und Führung nach W-Vohwinkel (statt D-Flughafen Terminal)
- S28 Mettmann – Wuppertal
- S28 - Taktverdichtung auf 15‘-Takt
- S28 Reaktivierung Kaarster See - Viersen
Somit wurden vom Land die ersten verbindlichen Grundlagen zur Finanzierung der S-Bahn-
Taktumstellung auf einen 15‘/30‘-Takt im Knoten Düsseldorf geschaffen.
Fahrzeugwende der Linie RE14 in Steele
Mit Umstellung des Taktgefüges der S-Bahn Rhein-Ruhr im Dezember 2019 wurde die mit Dieseltriebwagen betriebene Linie RE14 (Borken – Dorsten – Essen) nach Essen-Steele verlängert. Aufgrund der Wendeposition der Linie östlich des Bahnhofs Essen-Steele Ost kam es zu Anliegerbeschwerden wegen Lärmbelästigung. In Abstimmung mit der Stadt Essen und den beteiligten EVU erfolgte im Oktober 2021 über zwei Wochen ein Betriebsversuch, bei dem die Endpunkte der Linien RB33 und RE14 getauscht wurden, mit positivem Effekt.
Entsprechend wird der Linientausch ab dem kleinen Fahrplanwechsel im Juni 2022 zunächst dauerhaft umgesetzt. Die Linie RE14 wendet dann in Essen Hbf, die Linie RB33 in Essen- Steele Ost. Mit Umstellung der Linie RE14 auf BEMU-Fahrzeuge im Dezember 2026 soll der Linientausch wieder rückgängig gemacht werden.
Weitere Informationen unter Punkt 5 im Sachstand.
Investitionsförderung
Der VRR fördert als Zuwendungsgeber und Bewilligungsbehörde ÖPNV-Vorhaben, die dem Ausbau des Nahverkehrs und der dafür erforderlichen Infrastruktur dienen. Mit dem Ziel, die Qualität und Zuverlässigkeit des ÖPNV für die Fahrgäste weiter zu erhöhen. Die finanzielle Voraussetzung dafür schaffen die von Bund und Land NRW gemäß entsprechenden Gesetzen und aus verschiedenen Förderprogrammen bereitgestellten Mittel.
Informationen über Investitionsförderungen nach § 12 und § 13 ÖPNVG NRW und Beispielprojekte aus dem Jahr 2021 erhalten Sie unter Punkt 2 im Sachstand.
eTarif im VRR
Seit 1. Dezember 2021 steht den Menschen in Nordrhein-Westfalen mit eezy ein neuer elektronischer Tarif zur Verfügung. Realisiert wurde das neue Angebot als digitales Gemeinschaftsprojekt der NRW-Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften, der Verkehrsunternehmen und des Ministeriums für Verkehr des Landes NRW, um möglichst vielen Menschen den Zugang zum ÖPNV zu erleichtern. Die Funktionalität ist in den vergangenen Wochen sukzessive in den Apps der Verkehrsunternehmen zur Verfügung gestellt worden. Perspektivisch wir der Tarif technisch und tariflich weiterentwickelt.
Im ersten Schritt wurde mit eezy der eTarif für Gelegenheitskund*innen umgesetzt. Perspektivisch sollen ergänzende eTarif-Produkte entwickelt werden, die weitere Zielgruppen bedienen. Hier steht insbesondere die Gruppe der Flex-Fahrer im Fokus, mit einer Mobilitätsnachfrage zwischen Gelegenheits- und Häufignutzer*innen. Ebenfalls werden mögliche Formen der Geltungsraumerweiterung im eTarif in Kombination mit heutigen Zeitkarten, inkl. dem Abo- und Stammkundensegment betrachtet. Neben den tariflichen Themen findet eine kontinuierliche Prozess- und Systemoptimierung statt.
Weitere Informationen zum eTarif im VRR.
Informationen zum aktuellen Status des landesweiten Check-In/Be-Out-System und Landes-App mobil.nrw erhalten Sie unter Punkt 18 im Sachstand.
VRR-Stationsbericht: Rund die Hälfte aller Stationen in gutem Zustand
Mit seinem aktuellen Stationsbericht 2021 dokumentiert der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) den Zustand der 295 Bahnhöfe und SPNV-Haltepunkte in seinem Verkehrs-gebiet. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Gesamtsituation verbessert: Rund die Hälfte aller Stationen war 2021 in einem guten Zustand. Allerdings wies die andere Hälfte teils deutliche Schwachstellen auf. Entsprechend hoch ist nach wie vor der Handlungsbedarf, um die Verhältnisse an den Stationen im Interesse der Fahrgäste zu verbessern.
Die VRR-Profitester*innen bewerteten wie bereits 2020 die Aufenthaltsqualität, die Fahrgastinformation und die Barrierefreiheit an den Stationen. 24 Stationen bescheinigten sie einen „ausgezeichneten“ Zustand, was einem Plus von 0,34 Prozent entspricht. Weitere 123 Bahnhöfe erzielten eine „ordentliche“ Gesamtbewertung, 2020 waren es nur 97. 141 SPNV-Haltepunkte waren im vergangenen Jahr „entwicklungsbedürftig“, nur sieben „nicht tolerierbar“. Entsprechend war die Hälfte aller Stationen in einem guten Zustand, 2020 war dies nur bei rund 40 Prozent der Fall.
Den vollständen Bericht als Download finden Sie im Online-Magazin auf der VRR-Website.
Corona Lage im VRR
Ein weiteres Jahr unter dem Eindruck von Corona neigt sich dem Ende entgegen mit einem sich wandelnden Mobilitätsbewusstsein und einer nach wie vor angespannten Marktsituation. Seite Mitte letzten Jahres berichtet der VRR regelmäßig zur Corona Lage im Verbundraum.
Die Themeninhalte reichen von der allgemeinen Betriebslage im ÖSPV und SPNV über die Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV und Sicherheitsthemen bis hin zur Vertriebsentwicklung im SPNV und Unterstützung der Bundes- und Landesregierung im Rahmen des Corona-Rettungsschirms.
Wie sich die Lage in den zurückliegenden Monaten entwickelt hat, zeigt der aktuelle Bericht zur Corona-Lage im VRR.
Neuer landesweiter eTarif macht Bus- und Bahnfahren leichter
Am 1. Dezember 2021 ist der neue eTarif „eezy.nrw“ im öffentlichen Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen flächendeckend gestartet. Damit gibt es erstmalig einen verbund-übergreifenden elektronischen Tarif für Bus und Bahn, bei dem Fahrten nur per App gebucht und per Luftlinienkilometer abgerechnet werden. Tarifgrenzen spielen bei „eezy.nrw“ keine Rolle mehr. Der neue eTarif ergänzt das bekannte und bewährte Ticket- und Tarifangebot der Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften.
Wer den eTarif bucht, muss nur unmittelbar vor dem Einstieg in Bus und Bahn auf dem Smartphone die mobil.nrw-App oder eine App der Verkehrsverbünde und einiger Verkehrsunternehmen öffnen und dort auf einen „Check In“-Button tippen. Unterwegs wird ein QR-Code dem Bildschirm für die Ticketkontrolle angezeigt. Bei der Ankunft am Ziel checken Fahrgäste einfach per Fingertipp wieder aus der App aus.
Abgerechnet wird nach dem finalen Halt per App. Der Ticketpreis für die zurückgelegte Strecke berechnet sich aus einem Grundpreis plus den gefahrenen Luftlinienkilometern zwischen Start und Ziel. Verläuft die Luftlinie durch mehrere Tarif- oder Verbundräume, werden die Preise für die Luftlinienkilometer je Verbundraum einfach addiert.
Der Grundpreis für verbundübergreifende Fahrten liegt bei 1,60 Euro. Der Luftlinienkilometerpreis liegt bei etwa 24 Cent. Im Verbundgebiet des VRR beläuft sich der Grundpreis auf 1,50 Euro und der angefangene Luftkilometerpreis beträgt hier 0,25 Euro. Innerhalb von 24 Stunden sind die Fahrtkosten im eTarif auf 30 Euro gedeckelt. Da alle bekannten, klassischen Tarife bestehen bleiben, haben Kunden stets die Wahl.
In den nächsten Wochen wird der neue eTarif ebenfalls in die verschiedenen Apps der Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen integriert. Gleichzeit wird der Tarif technisch und tariflich weiterentwickelt. So wird eezy künftig in die Check-in /Be-out-Funktionalität eingebunden. Das Land fördert den eTarif mit 100 Millionen Euro im Rahmen der Digitalisierungsoffensive des ÖPNV zur Weiterentwicklung.
Über nachfolgenden Link gelangen Sie zur Landingpage von eezy.vrr mit Infos zu Tarifen und FAQ´s: eezy VRR | Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Ticketangebote für eine flexible ÖPNV-Nutzung und moderat steigende Preise
Ab 1. Januar 2022 schafft der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) neue Tarifangebote, damit Fahrgäste Bus und Bahn zukünftig noch flexibler nutzen können. Darüber hinaus werden die Preise für Nahverkehrstickets leicht angehoben, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie ein wenig abzumildern. Denn nach wie vor belasten das geänderte Mobilitätsverhalten und stetig steigende Betriebskosten die Verkehrsunternehmen im VRR.
Tarifmodelle für eine flexiblere Fahrt mit Bus und Bahn
Mit dem FlexTicket trägt der VRR dem Wunsch vieler Fahrgäste nach Ticketmodellen für eine flexiblere Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs Rechnung. Das neue Angebot startet im Laufe des Januars in den Varianten Flex25 und Flex35. In Kombination mit einem festen Grundbetrag haben Ticketinhaber*innen an 30 aufeinander folgenden Tagen Zugriff auf rabattierte EinzelTickets. Kund*innen, die eine der beiden Ticket-Varianten nutzen möchten, benötigen ein FlexTicket-Abonnement mit einem VRR-Verkehrsunternehmen. Weitere Informationen hier.
MieterTicket als zweijähriges Pilot-Angebot
Ebenfalls zum Jahresbeginn startet im Rahmen eines zweijährigen Pilotvorhabens das sogenannte MieterTicket, ein vergünstigtes ÖPNV-Ticket, das Wohnungsbaugesellschaften ihren Mieter*innen anbieten können. Das MieterTicket ist eine Variante des bestehenden Großkundenprogramms im VRR, das zunächst bei der Bogestra pilothaft erprobt wird. In den nächsten zwei Jahren wird das zunächst befristete Angebot kontinuierlich evaluiert, um es nach dem Pilotzeitraum eventuell in das reguläre Großkundenangebot zu überführen.
Neuerungen bei verbund- bzw. grenzüberschreitenden Verkehren
Auch für Pendler*innen zwischen der benachbarten niederländischen Provinz Gelderland und der Stadt Emmerich gibt es ab Jahresbeginn 2022 Neuigkeiten. Bislang können sie für ihre grenzüberschreitenden Fahrten den Rhein-IJssel-Express (RE 19) mit dem kompletten Sortiment des VRR-Tarifs nutzen. Auf dem Streckenabschnitt Arnhem – Zevenaar gilt zusätzlich das gesamte niederländische Ticketsortiment inklusive OV-Chipkaart. Ab 1. Januar 2022 wird die Gültigkeit der OV-Chipkaart nun auf die Stationen Elten, Emmerich am Rhein und Praest ausgeweitet.
Ab April 2022, wird der VRR-Tarif für verbundübergreifende Fahrten mit den Linien RE 2 und RE 42 um das Tarifgebiet Dülmen des Westfalentarifs erweitert. Ab Dülmen und Buldern sind dann Direktverbindungen Richtung Süden nach Recklinghausen, Essen, Düsseldorf und Mönchengladbach zum VRR-Tarif möglich. Auch VRR-Kund*innen kommt die Tariferweiterung zugute, da sich der Gültigkeitsbereich einiger Tickets somit automatisch erweitert.
Weiterhin Finanzierungslücke im ÖPNV
Die finanzielle Situation der Verkehrsunternehmen bleibt auch im kommenden Jahr 2022 angespannt. Die moderate Preisanpassung um durchschnittlich 1,7 Prozent zum 1. Januar leistet einen wertvollen Beitrag, um die Kostensteigerungen z. B. durch Personalkosten zumindest teilweise kompensieren zu können. Um jedoch auch zukünftig Menschen in der Region ein attraktives Nahverkehrsangebot bieten zu können, benötigt die Branche zusätzlich die finanzielle Unterstützung von Bund und Land.
Aufbauend auf der allgemeinen VRR-Preismaßnahme gibt es eine Preisanpassung zu Ergänzungsaufpreisen von Firmen-/ JobTickets und Großkundenangeboten für Fahrten im verbundübergreifenden Verkehr zwischen den Verbünden AVV und VRR sowie VRS und VRR.
Weitere Tarifinformationen.
RE 14 verbindet Ruhrgebiet mit Münsterland und RE 6 (RRX) ab Februar 2022 wieder linksrheinisch bis Köln
In den nächsten Monaten kommt es im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und den benachbarten Verkehrsräumen zu einigen Neuerungen im Schienenpersonennahverkehr. Seit dem Fahrplanwechsel am Sonntag, 12. Dezember 2021, verbindet der RE 14 als Flügelzug das Ruhrgebiet direkt mit Borken bzw. Coesfeld im Münsterland. Der RE 6 (RRX) ist voraussichtlich ab Februar 2022 weitestgehend wieder auf dem regulären linksrheinischen Linienweg unterwegs.
RE 14 (Emscher-Münsterland-Express) verbindet Ruhrgebiet mit Münsterland
Die aktuellen Linien RE 14 (Der Borkener) und RB 45 (Der Coesfelder) werden zu einer Linie RE 14 zusammengeführt. Mit dem neuen von der NordWestBahn betriebenen Emscher-Münsterland-Express schafft der VRR eine neue „Flügelverbindung“ vom Ruhrgebiet bis nach Borken und nach Coesfeld. Der RE 14 wird in Dorsten geteilt. Reisende in Richtung Borken fahren im vorderen Zugteil über Deuten, Rhade und Marbeck-Heiden an ihr Ziel. Der hintere Zugteil fährt ab Dorsten weiter über Wulfen, Lembeck, Klein-Reken, Reken und Maria-Veen bis nach Coesfeld. Zwischen Dorsten und Borken bietet der RE 14 in den Hauptverkehrszeiten zwischen 5.00 und 7.00 Uhr sowie nachmittags bzw. abends zwischen 16.00 und 18.00 Uhr einen Halbstundentakt. Zusätzlich werden von montags bis freitags drei schnellere Direktverbindungen ohne Zugteilung von Essen nach Borken eingetaktet, die nicht in Hervest-Dorsten und Deuten halten. Diese Direktverbindungen starten jeweils um 06:01 Uhr, 16:01 Uhr und 17:01 Uhr in Essen.
RE 6 (RRX) weitestgehend auf regulärer, linksrheinischer Strecke unterwegs
Aktuelle Planungen sehen vor, dass die Linie RE 6 (RRX) ab Februar 2022 wieder über die laut Verkehrsvertrag vorgesehene Strecke von Düsseldorf bis nach Köln fahren wird. Die Züge verkehren dann wieder linksrheinisch über Neuss und Dormagen. Aufgrund von Bauarbeiten kommt es seit dem Start der von National Express betriebenen Linie Ende 2019 immer wieder über längere Zeiträume zu einer geänderten Linienführung, bei der die Halte in Neuss Hbf, Dormagen und Köln Hbf entfallen. Aufgrund weiterer Bauarbeiten an den Eisenbahnbrücken in Köln-Deutz enden und beginnen die überwiegenden Fahrten des RE 6 (RRX) jedoch in Köln Hbf. Lediglich in den frühen Morgenstunden stehen Fahrgästen zwei Verbindungen bis Köln/Bonn Flughafen zur Verfügung – Ankunft vor Ort um 04:11 und 05:11 Uhr. Die für das Rheinland und das Ruhrgebiet wichtige Anbindung an den Flughafen Köln/Bonn ist ab dem Kölner Hauptbahnhof durch die S-Bahn-Linie S 19 gesichert.
Weitere Informationen unter Punkt 3 im Sachstandsbericht und hier.
Schnellbusse im VRR können 2022 in Betrieb gehen
Bereits seit dem Jahr 2019 beschäftigt sich der VRR mit der Entwicklung eines Schnellbuskonzepts, um ländliche Gebiete im Verbundraum besser mit dem SPNV an Mittel- und Oberzentren anzubinden. Eine Auswahl von zunächst sieben sogenannten „X-Bus“- oder „Express-Bus“-Linien, die in umfangreichen Abstimmungen und Untersuchungen mit allen kommunalen Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen ermittelt wurden, können voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahres in Betrieb gehen.
Alle betroffenen kommunalen Aufgabenträger haben in ihren zuständigen Gremien bereits Beschlüsse zur Umsetzung getroffen bzw. bereiten diese zeitnah vor, so dass eine vollständige Finanzierung der Linien gewährleistet wird.
Seit Anfang 2019 haben Abstimmungen zu Planungen und Umsetzungsmöglichkeiten sowohl in politischen Gremien des VRR, als auch in den Arbeitskreisen der kommunalen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen zur Einführung von Schnellbus-Linien stattgefunden. Ziel ist es, schienenferne Orte regional an den SPNV oder größere Nachbarstädte anzuschließen beziehungsweise Lücken zwischen Städten, großen Stadtteilen oder städteübergreifend zu schließen.
Sieben Linien sind zunächst für die eine kurzfristige Inbetriebnahme ausgewählt worden:
- X05 Wesel – Schermbeck – Dorsten
- Ersetzt SB21, SB18 bleibt erhalten.
- X13 Datteln – Waltrop – DO-Mengede – DO-Huckarde – DO-Dorstfeld – Do Technologiezentrum
- Neue Linie, SB24 bleibt erhalten.
- X27 Kleve – Kalkar – Xanten – Wesel
- Ersetzt Linie 44 und SB6
- X28 Goch – Uedem – Xanten – Wesel
- Neue Linie, Linie 74 bleibt erhalten, ersetzt SB6-HVZ-Fahrten
- X32 Kleve – Kalkar – Rees – Empel-Rees
- Neue Linie, Verlängerung nach Bocholt angestrebt.
- X42 Oberhausen – OB-Sterkrade – Kirchhellen – Dorsten / Feldhausen – MPG
- Neue Linie, je stündlich nach Dorsten und Feldhausen/MoviePark
- X49 Kempen – Vorst – Anrath – Willich – Meerbusch-Osterath – Haus Meer
- Stündliche Linie, ersetzt SB82, wird durch Linien 71 und SB87 nördlich und östlich von Anrath je auf ca. 30‘-Takt ergänzt.
Informationen dazu hier.
Reaktivierung der Bahnstrecke zwischen Voerde und Oberhausen
Bereits seit einiger Zeit besteht ein großes Interesse an einer Reaktivierung der Eisenbahnstrecke von Voerde über Walsum nach Oberhausen, der sogenannten „Walsum-bahn“. Die beteiligten Städte Duisburg, Oberhausen sowie des Kreis Wesel und der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) haben dazu eine Machbarkeitsstudie auf den Weg gebracht. Mit der Machbarkeitsstudie wird zunächst eine Grundlage geschaffen und die grundsätzliche Wirtschaftlichkeit des Vorhabens dargelegt. Nun wurden zwei Linienführungen als Vorzugsvarianten für die weiteren Planungen ab dem kommenden Jahr fest-gelegt.
Untersucht wurde, welche Linienführung sich verkehrliche in das bestehende VRR-Liniennetz integrieren lässt und welche infrastrukturellen Anforderungen an die Strecken bestehen. In Absprache mit den beteiligten Kommunen kommen dafür zwei Varianten infrage:
- 30‘-Takt Wesel - Walsumbahn – Essen (S3)
Führung der S3 im 30‘-Takt auf die Walsumbahn. Der Halt Oberhausen-Alstaden kann halbstündlich durch die S3 bedient werden.
- 30‘-Takt Wesel - Walsumbahn – Oberhausen – Essen (S3) + 30‘-Takt DU-Overbruch – Oberhausen Hbf – Duisburg Hbf – Moers/Xanten (RB31). Ergänzung der S3 durch eine RB31 von/nach Duisburg Hbf im 30‘-Takt. Die beiden Linien bilden auf der Walsumbahn etwa einen 15‘-Takt.
Für beide Varianten wurde zudem festgelegt, den Streckenverlauf der Walsumbahn in einzelne Ausbau-Abschnitte zu gliedern, um Aussagen über die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Ausbaustufen ableiten zu können.
Informationen zum Reaktivierungsvorhaben „Walsumbahn“.
VRR erweitert Tarifgrenze nach Dülmen
Der VRR wird zum 1. April 2022 seinen Tarif für verbundübergreifende Fahrten mit den Linien RE2 und RE42 um das Tarifgebiet Dülmen des Westfalentarifs erweitern. Neben den verkehrlichen Verbesserungen der vergangenen Jahre auf der sogenannten Haard-Achse erfährt die Stadt Dülmen und der Kreis Coesfeld eine deutliche Attraktivitätssteigerung bei ihrem Nahverkehrsangebot.
Somit sind ab Dülmen und Buldern Direktverbindungen Richtung Süden nach Recklinghausen, Essen, Düsseldorf und Mönchengladbach im kommenden Jahr zum VRR-Tarif möglich.
Um das Bahnfahren aus dem südlichen Münsterland in den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) attraktiver zu machen, hatten die Stadt Dülmen und der Kreis Coesfeld den Wunsch an den Verbund herangetragen, die Bahnhöfe in Dülmen und Buldern auch tariflich in den VRR einzubinden. Die VRR-Tarifausdehnung nach Dülmen wird anteilig von der Stadt Dülmen und dem Kreis Coesfeld finanziert.
Weitergehende Informationen zur Tarifintegration von Dülmen erhalten Sie hier.
VRR-FlexTicket bringt mehr Flexibilität für Fahrgäste
Der VRR beobachtet schon seit einiger Zeit ein sich veränderndes Konsumentenverhalten der Fahrgäste mit dem Wunsch der Nutzer*innen, Tickets variabler einsetzen zu können. Auf diese Marktentwicklung reagiert der VRR mit dem flexiblen Ticket Modell „FlexTicket“, das Anfang des Jahres eingeführt wird.
FlexTicket besteht aus zwei flexiblen Tarif-Modellen, „Flex25“ und „Flex35“, die zum einen in Kombination mit einem festen Grundbetrag um 25 Prozent ermäßigte Preise auf EinzelTickets jeder Preisstufe und FahrradTickets gewähren. Beim anderen Modell ergibt sich durch einen höheren Grundbetrag ein Rabatt von 35 Prozent. Die Fahrradmitnahme ist darin dann enthalten. Das FlexTicket, das nur digital über die Apps verfügbar sein wird, ist 30 Tage gültig und kann monatlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden.
Weitergehende Informationen zum FlexTicket erhalten Sie hier.
Situation im VRR nach Tiefdruckgebiet „Bernd“
Das Unwetter Bernd erreichte am 14. Juli 2021 das Land NRW mit schwerwiegenden Folgen, auch für Verkehrsunternehmen und Verkehrsinfrastrukturen im Verbundraum VRR. Als Folge der Zerstörungen und Beschädigungen durch das Unwetter “Bernd“ ergeben sich kurz-, mittel- und langfristige Auswirkungen auf den gesamthaften ÖPNV im Verbundraum VRR. Derzeit lassen sich die Schäden durch das Unwetter nur überschlägig ermitteln.
Im Raum Velbert-Langenberg (RE49, S9) kommt es für Kund*innen des VRR voraussichtlich noch bis Ende September zu erheblichen Einschränkungen.
Der VRR hat kurzfristig und regelmäßig über die aktuelle Situation kommuniziert und die Fahrgäste zur Betriebs- und Verkehrslage im Verbundraum über seine verschiedenen Kommunikationskanäle (SocialMedia, VRR Webseite, Kundendialog) informiert.
Weitergehende Informationen zu den Auswirkungen aus Sicht des VRR erhalten Sie hier.
Fortschreibung VRR-Nahverkehrsplan
Eine der wesentlichen Aufgaben des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr ist die Planung, Organisation und Ausgestaltung des SPNV und ggf. der regionalen Schnellbusverkehre sowie für die Koordination des ÖPNV im Verbundraum mit 16 kreisfreien Städten und sieben Kreisen. In diesem Zusammenhang dient der VRR-Nahverkehrsplan als Planungsgrundlage für den Öffentlichen Personennahverkehr im Verbundgebiet und ist ein wichtiges Instrument zur politischen und betrieblichen Steuerung des ÖPNV in der Region. Nach § 9 (5) ÖPNVG NRW sind Nahverkehrspläne in regelmäßigen Ab-ständen zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.
In den vergangenen Jahren haben sich die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen an Rhein, Ruhr und Wupper und auch die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und technischen Rahmenbedingungen des ÖPNV grundlegend verändert. Entsprechend sind die Anforderungen an den Nahverkehr in unserer Region gestiegen.
Der zurzeit geltende VRR-Nahverkehrsplan 2017 basiert auf Daten und Zielvorstellungen bzw. Strategien des VRR aus den Jahren 2015/2016, auf Hinweisen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Formalen Beteiligungsverfahrens und von Bürger*innen im Jahr 2016 und wurde im Sitzungsblock im März 2017 beschlossen.
Welche Mobilitätsthemen für die Zukunft des Öffentlichen Personennahverkehrs essenziell sind und im Nahverkehrsplan abgebildet werden müssen, werden im Sachstand zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans kurz erläutert.
Machbarkeitsstudie zur „Walsumbahn“
Bereits seit einiger Zeit gibt es Bestrebungen, die Eisenbahnstrecke der sogenannten „Walsumbahn“ von Voerde über Walsum nach Oberhausen für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu reaktivieren. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde bis Ende August 2021 die verkehrliche Integration der Strecke ins VRR-Liniennetz und somit in den ITF-NRW (integraler Taktfahrplan), sowie deren grobe infrastrukturelle Anforderungen untersucht.
Mit einer Machbarkeitsstudie wird zunächst eine solide Grundlage geschaffen und die grundsätzliche Wirtschaftlichkeit des Vorhabens dargelegt. Als Vorzugsvarianten für die weitere Bearbeitung der Machbarkeitsstudie (Abschätzung der Infrastrukturkosten, Ermittlung der Nachfrageeffekte) wurden zwei Linienführungen festgelegt:
‒Variante 2: Führung der S3 im 30‘-Takt auf die Walsumbahn
‒Variante 4: Ergänzung der S3 durch eine RB31 von/nach Duisburg Hbf im 30‘-Takt (zusammen ca. im 15‘-Takt)
Eine Gesamtbewertung unter Kosten-Nutzen-Aspekten einschließlich einer Empfehlungsvariante erfolgt bis zum Ende des Jahres.
Weitere Informationen zur Walsumbahn erhalten Sie im Sachstandsbericht.
VRR, NWL und NVR schaffen mit Abellio Basis für Sicherstellung des Betriebes
Die Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Nordrhein-Westfalen, der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und der Nahverkehr Rheinland (NVR), haben eine gute Basis für eine Fortsetzung des Betriebes und eine Sicherstellung der Verkehrsleistungen durch die Abellio Rail GmbH geschaffen. Nach intensiven Gesprächen mit den Verantwortlichen des Bahnunternehmens haben VRR, NWL und NVR mit Abellio eine Fortführungsvereinbarung verhandeln können, auf deren Basis die Zuverlässigkeit und Qualität, der von Abellio betriebenen Linien in Nordrhein-Westfalen gesichert werden kann. Die politischen Gremien der drei Aufgabenträger haben dieser Vereinbarung zugestimmt.
Das Unternehmen, das sich derzeit in einem Schutzschirmverfahren befindet, wird voraussichtlich ab dem 1. Oktober in ein sogenanntes reguläres Schutzschirmhauptverfahren in Eigenverwaltung zur Sanierung übergehen. Die Fortführungsvereinbarung schafft somit einen Zeitrahmen, in dem neben der Sicherstellung des Betriebes insbesondere eine langfristige Perspektive über die Möglichkeit von Anpassungen der Verträge (Verkehrsvertrag 2.0) zwischen den Aufgabenträgern und Abellio erarbeitet werden kann.
Fortführung der Zusammenarbeit mit Keolis Deutschland
Die SPNV Aufgabenträger Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) haben eine Einigung über eine langfristige Weiterführung der Zusammenarbeit mit Keolis Deutschland beschlossen. Damit sichern die Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Nordrhein-Westfalen Zuverlässigkeit und Qualität des SPNV weiter ab und schaffen gleichzeitig eine langfristige Perspektive für die Mitarbeiter*innen von Keolis Deutschland.
NWL, VRR und Keolis haben sich auf eine gesonderte Regelung zur Fortführung der Zusammenarbeit geeinigt. Auf Basis der vereinbarten Eckpunkte werden zunächst bis Ende dieses Jahres vertragliche Anpassungen im Rahmen des Projekts „Verkehrsvertrag 2.0“ ausgestaltet. Die bis zum Ende dieses Jahres aus den nun abgestimmten Eckpunkten zu entwickelnden konkreten Verträge werden Keolis Deutschland eine verbesserte Grundlage zur verlässlichen Erbringung der Verkehre über die gesamte Laufzeit bieten.
„Dankeschön“ für alle Ticket-Abonnenten
Während der gesamten NRW-Sommerferien 2021 können alle Besitzer*innen eines Abo-Tickets aus den Gebieten von Aachener Verkehrsverbund (AVV), Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und WestfalenTarif täglich kostenfrei und in Begleitung durch ganz Nordrhein-Westfalen reisen. Mit dieser Abo-Aktion bedanken sich die Verkehrsverbünde und die in ihnen zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen auch in diesem Jahr für die Treue der Fahrgäste während der Corona-Pandemie.
Für alle Abo-Tickets aus dem AVV, dem VRR, dem VRS und dem WestfalenTarif wird der Geltungsbereich vom 03. Juli bis einschließlich 17. August 2021 auf ganz NRW erweitert. Demnach sind Abo-Kund*innen im Aktionszeitraum ganztägig von Montag bis Sonntag im gesamten NRW-Nahverkehr grenzenlos mobil. Während des Aktionszeitraums gelten alle Abo-Tickets für unbegrenzte Fahrten mit allen Nahverkehrsmitteln in NRW. „Mit dieser Aktion bedanken sich die Verkehrsverbünde und -unternehmen in Nordrhein-Westfalen für die Treue der Abonnentinnen und Abonnenten Das Verkehrsministerium unterstützt die landesweit Vermarktung der Aktion.
Verkehr und Mobilität im VRR 2030/2050
Ende 2019 wurden vom VRR erste Überlegungen zu einem Verkehrskonzept Verkehr und Mobilität im VRR 2030/2050 auf Grundlage eines vom Beratungsunternehmen KCW erarbeiteten Gutachtens vorgestellt. Hintergrund des Gutachtens war, die Auswirkungen des Klimaschutzgesetzes des Bundes auf den VRR Raum zu ermitteln, mit dem Ergebnis einer deutlichen Erhöhung des ÖPNV–Angebotes zur Zielerreichung. Nicht zuletzt auf Grund der Corona Pandemie und der daraus resultierenden Folgen ist eine Überarbeitung des Gutachtens notwendig.
Zwischenzeitlich hat auch das Land NRW sein Klimaschutzgesetz überarbeitet und die Zielsetzung des Bundes übernommen, d.h. eine Reduzierung der Treibhausgase bis 2030 um 55 % und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Weiterhin befindet sich auf Landesebene ein Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz in der Abstimmung und auf Bundesebene sind verschiedene Programme zur Verbesserung der nachhaltigen Mobilität aufgelegt, aktuell der Nationale Radverkehrsplan. Auch unter diesen Aspekten ist es notwendig zu prüfen, ob sich daraus Auswirkungen auf das bestehende Gutachten ergeben. Im Vergleich zu anderen CO2-Emmittenten ist der Verkehrssektor bisher bei der Reduktion von CO2 wenig erfolgreich. Hier gibt es großen Nachholbedarf. Auch, wenn durch die Corona bedingten Folgen die Herausforderungen an die Verkehrswende nochmal anspruchsvoller geworden sind, ist eine konsequente Weiterführung der Thematik weiterhin unabdingbar, wenn die Klimaziele erreicht werden sollen. Inhaltlich sind u.a. folgende Aufgabenpakete in Bearbeitung bzw. stehen auf der Agenda:
- Harmonisierung der kommunalen Nahverkehrspläne in Zusammenarbeit mit dem RVR,
- Neufassung VRR Nahverkehrsplan bis 2023
- Ermittlung der Auswirkungen der Corona Pandemie auf die Nachfrageentwicklung im ÖPNV, bezogen auf den VRR – Raum
- Ermittlung von ergänzenden Finanzierungsquellen für den ÖPNV
- Erarbeitung eines SPNV Zielnetzes 2040 einschl. möglicher Streckenreaktivierungen
- Digitaler Tarif
Zudem werden VRR seitig verstärkt konkrete, umsetzungsfähige Maßnahmen unterstützt, wie z.B. die Einrichtung von Mobilstationen mit dem Ziel, ein entsprechend VRR–weites Netz zu schaffen. Als weiteres Beispiel ist der Ausbau von P+R und B+R Anlagen an ÖPNV Haltepunkten zu nennen, welche digitale Ausstattungselemente beinhalten, um einfache Zugänge zu den Umstiegsbeziehungen zum ÖPNV zu ermöglichen.
Moderate Preiserhöhung und flexiblere Tarife im VRR
Der Verwaltungsrat des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) hat eine Preisanpassung bei den Tickets um durchschnittlich 1,7 Prozent zum 1. Januar 2022 beschlossen. Nachdem der VRR die Ticketpreise im vergangenen Jahr nicht erhöht und entsprechend der allgemeinen Anpassung des Mehrwertsteuer-Satzes bis zum Ende des Jahres abgesenkt hatte, reagiert der Verbund jetzt auf die aktuelle, angespannte Marktsituation, hervorgerufen durch die Corona-Pandemie.
Neben den Einnahmeausfällen belasten die stetig steigenden Betriebskosten die Verkehrsunternehmen und sorgen für deutlich höhere Aufwendungen. Dennoch war es den VRR-Gremien wichtig, die Preise im Sinne eines sich ändernden Mobilitätsbewusstseins und auch der verkehrspolitischen Ziele zur Verkehrswende und zum Klimaschutz moderat zu halten. So bleibt das KinderTicket preisstabil und im Abonnenten-Segment sowie für das SozialTicket wird es nur eine unterdurchschnittliche Anhebung geben. Gleichzeitig reagiert der VRR auf die geänderte Arbeitssituation mit der teilweise bereits umgesetzten (für Großkunden) und noch geplanten (für Einzelkunden) Inmarktbringung von neuen FlexTickets, die mehr Flexibilität ins aktuelle Tarifangebot bringen.
Weitere Informationen zu den Tarifmaßnahmen.
NRW-Kundenbarometer 2020
Alle zwei Jahre wird unter der Federführung des Kompetenzcenters Marketing (KCM) in Köln das NRW-Kundenbarometer durchgeführt. Das NRW-Kundenbarometer unter-sucht die Globalzufriedenheit und Zufriedenheiten der ÖPNV-Nutzer*innen zu 30 Bewertungspunkten aus den Kategorien Angebot, Tarif & Vertrieb, Verkehrsmittel, Sicherheit, Haltestellen /Stationen. Um für den VRR Raum regionale Aussagen treffen zu können, hat der VRR die Basisstichprobe des Landes NRW im VRR (1.500 Interviews) für den VRR-Raum wie in den Vorjahren um weitere 2.800 Interviews aufgestockt.
Die Befragungsergebnisse kurz zusammengefasst:
- Die Globalzufriedenheit mit dem ÖPNV im VRR verbesserte sich im schwierigen Corona-Jahr 2020 im Vergleich zu 2018 signifikant von 2,96 auf 2,88
- Die Verbesserung ist sowohl im ÖSPV (2,93 auf 2,84), als auch im SPNV (3,09 auf 2,98) eingetreten. Ebenso ist die Verbesserung in allen drei VRR-Regionstypen (große Großstädte, mittlere Großstädte und Kreise) zu verzeichnen.
- Signifikante Verbesserungen auf ihren jeweiligen Niveaus in der Kundenzufriedenheit verzeichnen wir bei den Punkten Fahrpersonal, Freundlichkeit, dem Zugang für Mobilitätseingeschränkte, Platzangebot im Fahrzeug, Informationen im Fahrzeug, Komfort und Bequemlichkeit des Fahrzeugs, Sicherheit abends, genutzte Nahverkehrs-App und auch beim Preis-Leistungs-Verhältnis.
Einen Überblick über Ergebnisse der Befragung erhalten Sie im Sachstand.
Baustelle RE10
Im Rahmen des Modernisierungsprojektes „Schnellläuferprogramm“ vom Bund haben bereits die ersten Arbeiten begonnen. Dabei soll die Bahnstrecke zwischen Kleve und Kempen mit einer modernen Stellwerks- und Signaltechnik ausgerüstet werden. Die insgesamt elf Stellwerke an der Strecke sollen dabei in kürzester Zeit durch eine moderne digitale Stellwerkstechnik ersetzt werden.
Ab Herbst 2022 soll die Bedienung aus sechs technisch aufgerüsteten Stellwerkenin Kleve, Bedburg – Hau, Goch, Kevelaer, Nieukerk und Kempen heraus erfolgen. Der VRR hatte 2,42 Millionen Euro vorab für die ersten beiden Planungsphasen zur Umsetzung dieser infrastrukturellen Verbesserungen bereitgestellt. Somit konnten notwendigen Leistungsphasen frühzeitig umgesetzt werden. Dieser Finanzierung ist es auch zu verdanken, dass die Maßnahme in die Bundesförderung (Schnellläuferprogramm) zur Umsetzung aufgenommen wurde. Die Modernisierung und Erneuerung der Leit- und Sicherungstechnik werden zu einer wesentlichen Verbesserung der aktuellen betrieblichen Verhältnisse auf der Strecke beitragen. Die ersten Bauarbeiten haben bereits begonnen.
Dies hat Auswirkungen auf die Fahrten der Linie RE10 (Niers-Express). Im Zeitraum 16. August bis zum 04. Dezember 2021 wird die Strecke zwischen Kleve und Geldern (exklusive Geldern) voll gesperrt. Die Fahrgäste werden rechtzeitig im Vorfeld über Einzelheiten informiert.
Weitere Informationen zu alternativen Antrieben unter Punkt 7 Sachstandsbericht.
Anti Graffiti Richtlinie
Nach den Ergebnissen der jährlichen Stationsberichte ist die Verschmutzung mit Graf-fiti mitunter eine der entscheidenden Ursachen für die schlechte Bewertung von SPNV-Stationen. Der VRR beabsichtigt, die Beseitigung der Graffitis finanziell zu unterstützen.
Die Gesamtbewertung einer Station umfasst dabei neben dem eigentlichen Bahnsteig auch den Zugangsbereich zur Station und zu den Bahnsteigen. Der VRR-Stationsbericht differenziert bei den Zugangsbereichen zu den Stationen auch zwischen den zuständigen Baulastträgern. Für Verschmutzungen und Graffiti tragen an vielen SPNV-Stationen auch Kommunen eine Verantwortung. Sie haben häufig auf Grundlage vertraglicher Vereinbarungen eine Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht und sind dementsprechend im Zugangsbereich zum Bahnsteig für die Wartung und Instandhaltung mitverantwortlich.
Auf der Grundlage einer neuen Richtlinie, leistet der VRR künftig einen finanziellen Beitrag für eine langfristige Verbesserung dieser SPNV-Zugangsbereiche. Dabei fördert der VRR die einmalige Grundreinigung und das Aufbringen eines Schutzanstrichs.
Die Empfänger der Zuwendungen verpflichten sich, für mindestens 5 Jahre erneut aufgebrachtes Graffiti kurzfristig – binnen 1 Woche nach Kenntniserlangung - zu beseitigen. Aufgrund der begrenzten Mittel soll eine Förderung nur für Antragsteller in Betracht kommen, die aus der Bereitstellung der Stationen und Zuwegungen keine Einnahmen erwirtschaften, dies sind i.d.R. Kommunen oder kommunale Einrichtungen Somit scheiden insbesondere Infrastrukturunternehmen, die für die Nutzung der Station oder ihrer Zuwegungen Entgelte von Dritten – z.B. von Eisenbahnverkehrsunternehmen – erhalten, als Zuwendungsempfänger aus.
Weitere Informationen zu alternativen Antrieben unter Punkt 5 Sachstandsbericht.
Kapazitätsoffensive Bahnhöfe
Im Rahmen der sogenannten Kapazitätsoffensive Bahnhöfe (ehemals DB-Stationsoffensive) werden NRW-weit durch den Neubau von insgesamt 10 Stationen bisher unerschlossene Siedlungsflächen an den SPNV angebunden. Die Auswahl der Stationen erfolgte anhand einer Vielzahl von Kriterien, wie z. B. bauliche Machbarkeit und fahrplantechnische Berücksichtigung. Auch sechs Stationen im Verbundraum des VRR werden in den kommenden Jahren umgesetzt.
Die Stationen werden in Teilprojekten umgesetzt. So werden zunächst die beiden Stationen in Dortmund-Barop (Verlegung) und Witten-Pferdebachstraße errichtet. Die Planungen für die Stationen haben bereits begonnen. Die bauliche Umsetzung wird nach 2025 erfolgen, konkrete Zeitpunkte für Baubeginn und Inbetriebnahme stehen zum gegenwärtigen frühen Planungsstand noch nicht fest. In einem zweiten Projektschritt werden die Stationen in Krefeld-Obergplatz, Dortmund-Kronprinzenstraße, Solingen-Meigen und Remscheid-Honsberg errichtet. Ein Planungsbeginn für diese vier Stationen ist noch in diesem Jahr vorgesehen, die bauliche Umsetzung soll ebenfalls nach dem Jahr 2025 erfolgen. Finanziert werden die Stationsbauten aus Mitteln der zwischen Bund und DB vereinbarten Leistungs- und Finanzierungsoffensive III
Weitere Informationen erhalten Sie unter Punkt 3 Sachstandsbericht.
Batterie-elektrische Fahrzeuge für das Niederrhein-Münsterland Netz
Die politischen Gremien des VRR und des Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) haben in ihren Sitzungen die Vergabeentscheidung für den Bau und die langfristige Instandhaltung von mehr als 60 batterie-elektrischen Fahrzeugen an die Firma CAF (Construcciones y Auxiliar de Ferrocarriles, S.A.) beschlossen. Nach einer 10-tägigen Einspruchsfrist soll das spanische Unternehmen den Zuschlag für die Lieferung der Fahrzeuge und einen gut 30 Jahre laufenden Instandhaltungs- und Verfügbarkeitsvertrag erhalten. CAF gab im europaweiten Ausschreibungsverfahren das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf die Lieferung, die Instandhaltung und den Energieverbrauch über den Lebenszyklus ab.
Die Lieferung der Fahrzeuge von Typ „Civity BEMU“ erfolgt in zwei Größen mit einem Sitzplatzangebot von je 120 beziehungsweise 160 Sitzplätzen, was deutliche Kapazitätssteigerungen auf vielen Linien des Niederrhein-Münsterland-Netzes ermöglicht. Es handelt sich bei den Fahrzeugen um batterie-elektrische Fahrzeuge. Dies sind klassische elektrische Fahrzeuge, die zusätzlich mit Batterien ausgestattet sind, um die nicht elektrifizierten Streckenabschnitte zu überbrücken und unter der Oberleitung die Batterien wieder aufzuladen zu können.
Mit dem Einsatz der elektrischen Fahrzeuge sinkt der Anteil an Dieselkilometern im Schienenpersonennahverkehr im VRR-Gebiet auf unter 10 Prozent. Würden auf den Linien des Netzes erneut Dieselfahrzeuge eingesetzt würden diese rund 24.000 Tonnen CO2 pro Jahr emittieren. Die neuen elektrischen Fahrzeuge sind nicht nur geräuschärmer, sie emittieren auch keinen Feinstaub und keine Stickstoffoxide.
Hintergründe zum Projekt Niederrhein-Münsterland-Netz:
Das Niederrhein-Münsterland-Netz umfasst sieben Linien mit über sechs Millionen Zugkilometern Verkehrsleistung pro Jahr:
- RE 10 Kleve – Geldern – Krefeld – Düsseldorf
- RE 14 Essen – Bottrop – Dorsten – Borken / Coesfeld
- RE 44 Kamp-Lintfort – Moers – Duisburg – Oberhausen – Bottrop
- RB 31 Xanten – Moers – Duisburg
- RB 36 Oberhausen – Duisburg-Ruhrort
- RB 41 Geldern – Krefeld – Neuss
- RB 43 Dortmund – Herne – Dorsten
Die Betriebsaufnahme auf den Linien RE 44, RB 31 und RB 36 erfolgt im Dezember 2025, die übrigen Linien folgen sukzessive bis Dezember 2028.
Weitere Informationen zu alternativen Antrieben unter Punkt 13 Sachstandsbericht.
Schnell, transparent und informativ: der VRR-Newsletter
Seit mittlerweile zwei Jahren informieren wir Sie in diesem Online-Magazin über aktu-elle Themen rund um den Öffentlichen Personennahverkehr im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und halten Sie über unsere Services und Projekte sowie Neuigkeiten und Hintergrundinformationen aus der Mobilitätsbranche auf dem Laufenden. Damit unse-re Beiträge Sie immer aktuell und gezielt nach Ihren Interessen erreichen, bieten wir mit dem VRR-Newsletter einen weiteren Informationskanal an, der Ihnen die Inhalte unseres Online-Magazins bequem in Ihr E-Mail-Postfach liefert. So verpassen Sie kei-ne Neuigkeiten mehr!
Informationen erhalten, sobald sie verfügbar sind
Mit dem VRR-Newsletter richten wir uns an alle Personen, die an Themen rund um den Öffentlichen Personennahverkehr und den VRR interessiert sind und regelmäßig aus erster Hand über die Nahverkehrsentwicklungen im Verbundraum informiert sein möchten – sei es beruflich als Nahverkehrsexpert*innen oder Branchenakteur*innen oder privat als ÖPNV-Kund*innen. Der VRR-Newsletter greift die Themen unseres Online-Magazins auf und versorgt Sie immer mit den neuesten Beiträgen, sobald diese im Magazin erscheinen. Egal ob Sie sich vollumfänglich informieren möchten oder nur an spezifischen Teilthemen interessiert sind: Beim Abonnieren des Newsletters können Sie die Rubriken auswählen, die für Sie besonders relevant sind. Natürlich können Sie Ihre Auswahl jederzeit ohne großen Aufwand anpassen.
Die Rubriken des VRR-Newsletters:
VRR
In der Rubrik „VRR“ behandeln wir Themen aus dem Verbund und berichten über aktuelle Entwicklungen und Projekte aus dem VRR.
Wissenswertes
Die Rubrik „Wissenswertes“ beschäftigt sich mit Servicethemen, die für Nahverkehrskund*innen besonders interessant sind: Informationen zu Tickets und Tarifen sind hier ebenso zu finden wie erläuternde Berichte zu erklärungsbedürftigen Nahverkehrsthemen.
Mobilität der Zukunft
Der Bereich „Mobilität der Zukunft“ beschäftigt sich mit Zukunftsthemen: von der Verkehrswende über neue und innovative Mobilitätsformen und -angebote bis hin zu verkehrspolitischen Entwicklungen.
Verbundgeschichten
In der Rubrik „Verbundgeschichten“ erzählen wir bunte Geschichten rund um den Öffentlichen Personennahverkehr in der Region, werfen einen Blick hinter die Kulissen und greifen Themen rund um eine aktive Freizeit mit Bus und Bahn auf.
Standpunkt
Im Bereich „Standpunkt“ beziehen wir Stellung zu Branchen- und Gesellschaftsthemen und veröffentlichen Meinungsbeiträge von VRR-Expert*innen.
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Klimaschutzprogramm 2030
Die international vereinbarten und nach europäischer und nationaler Gesetzgebung zu erreichenden Klimaziele stellen den Verkehrssektor vor besondere Herausforderungen. Daher unterstützt die Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV, die dazu geeignet sind, einen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Klimaschutzprogramms zu leisten. Gemeinsam mit den weiteren nordrhein-westfälischen Aufgabenträgern, dem Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und dem Nahverkehr Rheinland (NVR) beteiligt sich der VRR am Förderaufruf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Klimaschutz hört nicht an Stadtgrenzen oder Verbundgrenzen auf, sondern ist regional zu denken. Vor dem Hintergrund ist es eine gemeinsame Aufgabe aller ÖPNV-Akteure in NRW.
Die Tarifkooperationsräume VRR, VRS, AVV und WestfalenTarif erarbeiten dazu derzeit ein eTarif-Konzept für eine einfache, transparente und verbundübergreifende nachhaltige Lösung, die den Schwerpunkt insbesondere auf Berufspendler*innen legt. Ziel der Attraktivitätssteigerung ist es dabei, einen dauerhaften und maßgeblichen Umstieg vom MIV auf den ÖPNV zu erreichen, um so die Umweltbelastung durch die Gewinnung neuer Stammkund*innen nachhaltig zu verringern.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Punkt 7 im Sachstandsbericht.
VRR-Bilanz: Corona-Pandemie trifft den VRR
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zieht im Rückblick auf das vergangene Jahr 2020 eine differenzierte Bilanz. Was zu Beginn des Jahres zunächst nach einer positiven Entwicklung aussah, wurde durch den ersten Corona-Lockdown im März jäh gestoppt. Entgegen dem Trend der zurückliegenden Jahre mit Steigerungen bei den Einnahmen, endet das Jahr 2020 mit finanziellen Ausfällen. Die Ticketumsätze fielen im zurückliegenden Jahr um 233,5 Millionen* Euro auf insgesamt 1,097 Milliarden* Euro. Das bedeutet ein Minus von 17,5 Prozent* im Vergleich zum Vorjahr. (*) noch kein endgültiges Ergebnis, leichte Abweichungen sind noch möglich
Um die Mobilität der Menschen zu sichern, erbringen die Verkehrsunternehmen im VRR 100 Prozent des Verkehrsangebotes und gewährleisten eine stabile Grundversorgung bei allerdings niedrigen Fahrgastzahlen. Im März 2020 gingen die Fahrgastzahlen um 70 bis 80 Prozent im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit zurück. Ab Mai erholte sich die Situation langsam, bevor die Zahlen ab dem neuerlichen Teillockdown im Oktober und beim späteren harten Lockdown erneut sanken.
ÖPNV-Rettungsschirm fängt Einnahmeausfälle auf
Die Einnahmeausfälle von 233,5 Millionen Euro, bei ursprünglich erwarteten Verkehrserträgen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro, konnten durch die von Bund und Land zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel im Rahmen des Corona-Rettungsschirms aufgefangen werden. Dadurch war die Finanzierung des ÖPNV im VRR für das Jahr 2020 gesichert. Ein deutlicher Vertrauensbeweis in den ÖPNV ist, dass gut 94 Prozent der Abonnent*innen in der schwierigen Zeit treu geblieben sind. Der Einnahmeanteil bei den Stammkund*innen liegt bei 84 Prozent. Die Tarifangebote für Vielfahrer*innen sind nach wie vor die wesentliche Ertragssäule im ÖPNV. Mit dem erneuten Lockdown rechnet der VRR allerdings auch für das Jahr 2021 mit weiteren Einnahmeausfällen. Es ist wichtig, dass der Finanzierungsbedarf ausgeglichen wird, damit die Partner im VRR weiterhin ihr volles Verkehrsangebot aufrechterhalten können und somit eine zukunftsfähige Mobilität sichern, die klima- und umweltfreundlich ist.
Informationen zu Tarifangelegenheiten.
VRR untersucht regelmäßig Auswirkungen der Pandemie auf den ÖPNV
Welche wesentlichen Einflüsse Corona auf die Mobilität, die Nachfrage und ÖPNV-Nutzung hat, haben der VRR und auch der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) seit Ausbruch der Pandemie regelmäßig untersucht. So ist zu erkennen, dass die Wahl des Verkehrsmittels zu Ungunsten des ÖPNV mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch im Jahr 2021 fortwirkt. Zudem deuten sich nachhaltige Veränderungen für die gesamte Arbeitsplatz-Mobilität – bedingt durch eine veränderte Präsenzkultur, Homeoffice und berufliche Reisen – an. Außerdem hat sich gezeigt, dass Corona ein Treiber für die Digitalisierung ist. Das macht der VRR vor allem an der gestiegenen Nutzung der VRR App fest.
Informationen zur allgemeinen Lage im ÖPNV während Corona.
Neues Tarifmodell greift das Thema „neue Arbeitsmodelle“ auf
Rund 40 Prozent der Arbeitnehmer*innen arbeiten mittlerweile mehrere Tage pro Woche von daheim. Dadurch unterliegt der berufliche Pendelverkehr in den nächsten Jahren Veränderungen. Der VRR arbeitet aktuell an einfachen Tarifen, die das Thema „neue Arbeitsmodelle“ aufgreifen.
Angesichts steigender Homeoffice-Tätigkeiten vieler Arbeitnehmer*innen zeigten sich verschiedene VRR-Verkehrsunternehmen interessiert an einem Pilotprojekt, in dem ein Homeoffice-Tarif für Großkunden getestet wird. Der VRR hat ein Tarifmodell entwickelt, welches zunächst Großkunden im Rahmen eines zeitlich begrenzten Angebots offeriert wird und im zweiten Quartal 2021 unter dem Namen „FlexTicket“ an den Start gehen soll.
Informationen zu Tarifangelegenheiten.
Leistungsgerechterer eTarif und Wegfall der Tarifsprünge
Das federführend von den Stadtwerken Neuss in Kooperation mit der Rheinbahn Düsseldorf und dem VRR entwickelte „nextTicket 2.0“ stellt ein wegweisendes Projekt für einen zeitgemäßen und kundenfreundlichen ÖPNV-Zugang dar und ist Teil eines Prozesses hin zu einem gemeinsamen und landesweiten eTarif. Zukünftig machen elektronische Tarife verbundübergreifende Fahrten mit Bus und Bahn deutlich einfacher.
Informationen zum eTarif.
Mit Check-in/Be-out (CiBo) schaffen die drei nordrhein-westfälischen Zweckverbände derzeit die technischen Voraussetzungen für ein flächendeckendes und NRW-weites Ticketing-System, das voraussichtlich im Laufe der zweiten Jahreshälfte eingeführt wird. Beim Check-in wird den Fahrgästen eine Fahrtberechtigung ausgestellt und beim automatischen Check-out am Ende der Fahrt im ÖPNV wird der entsprechende Fahrpreis ermittelt. In einem ersten Schritt wird auf den automatischen Be-out bei Einführung des Systems zunächst verzichtet. Stattdessen wird im System ein „assisted Check-out“ durchgeführt, der den Fahrgästen zunächst als Hilfestellung dient und nach einer Zeit zu einem richtigen Be-out umgestellt wird. Das CiBo-NRW-Projekt wird vom Bundesverkehrsministerium gefördert.
Walsumbahn
Im Jahr 2020 haben sich die Städte Oberhausen, Duisburg, Dinslaken, Voerde und Wesel sowie der Kreis Wesel zusammen auf Basis einer Absichtserklärung mit dem VRR vereinbart, eine Machbarkeitsstudie (MbS) zur Einrichtung eines Schienenpersonenverkehrs auf der Strecke zwischen Oberhausen und Wesel in Auftrag zu geben (Walsumbahn). Eine Aufnahme des Personenzugverkehrs auf dieser Strecke würde den Duisburger Norden wieder direkt an das SPNV-Netz anbinden.
In einem ersten Schritt wurden bereits mehrere Planfälle einschließlich möglicher Integrationen der Walsumbahn in das weitere VRR-Netz definiert. Die Planfälle werden in den nächsten Wochen auf Durchführbarkeit und infrastrukturelle und fahrplantechnische Konsequenzen hin untersucht. Parallel erfolgt eine Abschätzung der Nachfragewirkungen. Danach schließt sich der Teil der Abschätzung der Infrastrukturvolumina mit einer Kostenabschätzung sowie die Gesamtbewertung unter Kosten-Nutzen-Aspekten einschließlich einer Empfehlungsvariante an. Vorgesehen ist die Fertigstellung der Studie zum Sommer 2021.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Punkt 6 im Sachstandsbericht.
Corona, Personalmangel und Baustellen beeinflussen SPNV-Qualität im VRR
Mit dem SPNV-Qualitätsbericht 2020 dokumentiert der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) jährlich die Leistungsfähigkeit des Regionalverkehrs. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Situation 2020 in einigen Bereichen stabilisiert oder sogar verbessert. Der Anteil an vorhersehbaren Zugausfällen ist stark gestiegen – einerseits durch eine Viel-zahl an Bauarbeiten an der Eisenbahninfrastruktur, andererseits durch den mit dem Land NRW abgesprochenen „Corona-Fahrplan“.
Wie in den Vorjahren beleuchtet der SPNV-Qualitätsbericht, wie pünktlich die Regionalverkehrszüge im Jahr 2020 waren. Die durchschnittliche Verspätung blieb mit einer Minute und 30 Sekunden konstant zum Vorjahr. Allerdings zeigten sich im Jahresverlauf und auch abhängig von den betroffenen Linien deutliche Unterschiede. Vor allem externe Faktoren, die die EVU nicht direkt beeinflussen können, beeinträchtigen einen verlässlichen SPNV-Betrieb. So bremsten beispielsweise ein Sturm im Februar 2020 und die Auswirkungen eines LKW-Brandes auf der A40 unter Eisenbahnbrücken in Mülheim an der Ruhr den Regionalverkehr aus.. Die Regionalexpress-Linien haben sich gegenüber dem Vorjahr mit einer durchschnittlichen Pünktlichkeitsquote von 87,8 % um 4,8 Prozentpunkt verbessert. Und auch bei den Regionalbahnen verlaufen 89,4 % aller Fahrten planmäßig. Dies entspricht einer Verbesserung um 0,5 Prozentpunkten. Mit einer durchschnittlichen Pünktlichkeitsquote von 91,6 % sind die S-Bahnen weiterhin die pünktlichsten Linien im VRR.
Zugausfälle durch Baustellen, Corona-Fahrplan und Personalmangel
Stark gestiegen ist 2020 die Anzahl der vorhersehbaren Zugausfälle. Zahlreiche Baustellen an der Eisenbahninfrastruktur und der mit dem Land Nordrhein-Westfalen abgestimmte Corona-Fahrplan beeinträchtigten den SPNV im Verbundgebiet. Dies führte dazu, dass statistisch betrachtet jede zehnte Fahrt nicht stattfand. Auch der oben schon erwähnte Sturm im Februar und der Personalmangel beim Betreiber Abellio Rail NRW GmbH führten zu zahlreichen Ausfällen. All dies beeinträchtigte die Quoten von RE, RB und S-Bahn im Jahresverlauf aber sehr deutlich.
„Zubildung“ entwickelt sich positiv
Positiv entwickelte sich die Situation bei der sogenannten Zugbildung. Bewertet wird hier, ob Züge die Sitzplatzkapazitäten bieten, die laut Verkehrsvertrag vorgeschrieben sind. Die Anzahl an nicht wie bestellt verkehrenden Zügen ist im Jahr 2020 vor allem bei den S-Bahnen deutlich gesunken.
Fahrgäste bewerten SPNV ein wenig besser als im Vorjahr
Reisende waren 2020 ein wenig zufriedener mit dem Regionalverkehr im VRR als im vorangegangenen Jahr. Über alle Linien ergab sich eine Durchschnittsnote von 2,2, angelehnt an das gängige Schulnotensystem. Insgesamt sprachen die Fahrgäste den Eisenbahnverkehrsunternehmen somit gute Zeugnisse aus. In der Gunst der Fahrgäste lag Abellio vorne. Der Betreiber NordWestBahn belegt den letzten Platz. Die Spanne zwischen den beiden Betreibern beträgt allerdings nur 0,18 Notenpunkte.
Nähere Informationen zu den einzelnen Qualitätsstandards finden Interessierte im SPNV-Qualitätsbericht 2020. Er steht im Bürgerinformationssystem des VRR unter dem folgenden Link zum Download bereit.
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlicht 14. Stationsbericht
Bereits zum 14. Mal dokumentiert der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) in seinem Stationsbericht den Zustand der Bahnhöfe und SPNV-Haltepunkte in seinem Verbundgebiet. Die Ergebnisse basieren dabei erstmals auf einem völlig neuen Bewertungssystem, das sich stärker als bisher am Bedarf der Nahverkehrskund*innen orientiert: Betrachtet wurden die Aufenthaltsqualität, die Fahrgastinformation und die Barrierefreiheit an den 294 Stationen im VRR. Bei rund 60 Prozent aller Haltepunkte fielen die Bewertungen eher negativ aus: Die VRR-Profitester stuften sie als „entwicklungs-bedürftig“ bzw. „nicht tolerierbar“ ein.
Die neue Bewertungssystematik orientiert sich stärker als in den Vorjahren am Bedarf der Nahverkehrskund*innen. Entsprechend bewerteten die VRR-Profitester die SPNV-Haltepunkte im Jahr 2020 in den Kategorien „Aufenthaltsqualität“, „Fahrgastinformation“ und „Barrierefreiheit“.
23 Bahnhöfe und Haltepunkte beurteilten die VRR-Profitester mit dem Prädikat „ausgezeichnet“, weitere 97 erzielten eine „ordentliche“ Gesamtbewertung. Dies entspricht rund 40 Prozent aller Stationen im VRR. Etwa 60 Prozent der SPNV-Haltepunkte schnitten negativ ab: 159 Stationen stuften die Profitester als „entwicklungsbedürftig“ ein, 15 waren aus Sicht der Prüfer „nicht tolerierbar“. Gesamtbetrachtet ist die Mehrheit der Stationen somit in einem unbefriedigenden Zustand – wobei die Gründe hierfür von Station zu Station variieren.
Vor allem die Aufenthaltsqualität führte an zahlreichen Bahnhöfen zu schlechten Bewertungen. 192 Stationen waren in einem „verbesserungswürdigen“ Zustand, weitere 29 stuften die Profitester als „unzureichend“ ein. Insbesondere Müll, Graffiti und anderweitige Verschmutzungen sowie bauliche Mängel führten zu den schlechten Ergebnissen. Die Fahrgastinformation bewerteten die Profitester überwiegend gut: Nahezu 95 Prozent der Stationen erreichten zufriedenstellende bis hervorragende Bewertungen. Hinsichtlich der Barrierefreiheit ergibt sich ein differenziertes Bild: Zwar gelangen Nahverkehrskund*innen an 60 Prozent aller Stationen stufenfrei über Aufzüge oder Rampen zu den Bahnsteigen und in die Fahrzeuge. Dennoch besteht bei den verbleibenden 40 Prozent der SPNV-Haltepunkte ein erhöhter bzw. sogar sehr hoher Handlungsbedarf.
Nähere Informationen zum VRR-Stationsbericht 2020 und der Bericht zum Download.