Das SozialTicket

SozialTicket

Mit den Varianten des SozialTickets im VRR sind Sie zum kleinen Preis in Ihrem Wohnort oder in den Städten ihres Kreises mobil. Nutzen Sie für Ihre täglichen Erledigungen rund um die Uhr alle Linienbusse, S-Bahnen, RB- und RE-Linien sowie Straßen- und U-Bahnen im Geltungsbereich.

Für wen es ist

Sie erhalten die persönlichen Tickets für Bus und Bahn, wenn Sie beispielsweise

  • Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
  • Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII)
  • Empfänger von Wohngeld
  • Leistungsberechtigt nach SGB VIII
  • Leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungsberechtigt nach dem Bundesversorgungsgesetz sind.

Ob auch Sie zum Kreis der Berechtigten gehören, erfahren Sie bei den zuständigen Behörden in Ihrer Stadt. Dort erhalten Sie auch den erforderlichen Berechtigungsnachweis (Trägerkarte) oder einen Bescheid für den Erwerb eines SozialTickets.

Übertragbarkeit

Die SozialTickets sind persönliche Tickets und können nicht auf andere Personen übertragen werden. Sie sind im jeweiligen Geltungsraum rund um die Uhr für alle Linienbusse, XBusse, S-Bahnen, RB- und RE-Linien sowie Straßen- und U-Bahnen gültig. Wohnen Sie in einer kreisfreien Stadt, dann gilt Ihr SozialTicket in der Preisstufe A in Ihrer Stadt. Wohnen Sie in einer kreisangehörigen Stadt, so gilt Ihr SozialTicket in der Preisstufe Kreis in allen Städten des Kreises.

Personenmitnahme

Zusätzlich können Sie mit dem SozialTicket als Monatsticket und Abo-Variante in Ihrem jeweiligen Geltungsraum montags bis freitags ab 19 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. in den Bussen und Bahnen gemeinsam mit bis zu drei Kindern unter 15 Jahren unterwegs sein.

Mobilitätsgarantie

Sollte es wegen Stau, Falschparker*innen oder Störungen an Fahrzeugen und Betriebsanlagen zu Verspätungen kommen, profitieren Sie von der sogenannten Mobilitätsgarantie. Diese gilt, wenn das von Ihnen gewünschte Nahverkehrsmittel ausfällt oder mindestens 20 Minuten später an der Abfahrtshaltestelle als im Fahrplan angegeben abfährt. Der Umstieg in das alternativ gewählte Verkehrsmittel muss innerhalb von 60 Minuten erfolgen. Wenn Sie ihren Weg stattdessen mit einem IC/ EC oder ICE bzw. mit einem Taxi oder einem Sharing-Angebot (z. B. Car-, Bike-, e-Tretroller-Sharing, On-Demand-Verkehre) zurücklegen, erstatten wir Ihnen mit einem SozialTicket zwischen 5 Uhr und 19.59 Uhr bis zu 30,00 Euro und zwischen 20 Uhr und 4.59 Uhr bis zu 60,00 Euro.

Das SozialTicket: als Abo oder Monatskarte

(Preisstufe A/Kreis)
Als Chipkarte

Das Abo wird als eTicket auf einer Chipkarte mit der Bezeichnung „meinTicket“ für die jeweilige Preisstufe A oder Kreis im KundenCenter der Verkehrsunternehmen verkauft. Das SozialTicket im Abonnement kostet 36,22 Euro im Monat.

Wichtig: Das SozialTicket ist ein persönliches Ticket und nur gültig in Verbindung mit einem Personalausweis bzw. einem anderen amtlichen Lichtbildausweis.

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1. Mitarbeitende der zuständigen Behörde stellen den Kund*innen ein Berechtigungsnachweis (Trägerkarte) oder einen Bescheid für den Erwerb eines SozialTickets aus.

2. Kund*innen zeigen die Trägerkarte oder den Bescheid im jeweiligen KundenCenter vor und füllen vor Ort die Einzugsermächtigung aus. Das Abonnement hat die gleiche Gültigkeitsdauer wie der Berechtigungsnachweis/Bescheid.

3. Die Chipkarte wird den Kund*innen per Post zugestellt – die Chipkarte trägt die Bezeichnung „meinTicket“.

4. Kund*innen mit einer Chipkarte können nun im jeweiligen Gebiet (Preisstufe A oder Kreis) fahren. Bei einer Prüfung reicht das Vorzeigen der Chipkarte und des Personalausweises
bzw. anderen amtlichen Lichtbildausweis. Das Mitführen der Trägerkarte oder des Bescheids ist nicht notwendig.

5. Vor Beendigung der Laufzeit des Berechtigungsnachweises wird der*die Kund*in von dem Verkehrsunternehmen informiert, dass die Berechtigung und somit das Abo ausläuft.

6. Der*die Kund*in muss bei einer Verlängerung des Abonnements zur jeweiligen Behörde, um den Berechtigungsnachweis in Form einer neuen Trägerkarte oder eines neuen Bescheids zu verlängern.

7. Bei dem KundenCenter wird die Verlängerung des Berechtigungsnachweises
vorgelegt – besteht bereits ein Eintrag im Kundenportal des Verkehrsunternehmens, wird die Chipkarte im System verlängert.

8. Soll das Abonnement bzw. der Berechtigungsnachweis nicht verlängert werden, so erlischt automatisch die Fahrtberechtigung auf der Chipkarte meinTicket. Die Chipkarte muss beim Verkehrsunternehmen wieder zurückgegeben werden.

9. Wenn vor Ablauf des Berechtigungsnachweises bzw. Trägerkarte die Berechtigung erlischt (z.B. neue Arbeitsstelle), muss schriftlich eine Kündigung an das Verkehrsunternehmen erfolgen und die Chipkarte zum nächstmöglichen Zeitpunkt an das Verkehrsunternehmen zurückgeschickt werden.

(Preisstufe A/Kreis)
Als Monatsticket

Das SozialTicket als Monatsticket kostet 41,20 Euro pro Monat. Das Monatsticket kann in der jeweiligen Preisstufe A oder Kreis in den KundenCentern oder an den Automaten der Verkehrsunternehmen gekauft werden.

Wichtig: Der Berechtigungsnachweis und die Monatswertmarke sind nur in Verbindung mit Ihrem Personalausweis bzw. einem anderen amtlichen Lichtbildausweis.

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1. Mitarbeitende der zuständigen Behörde stellen den Kund*innen ein Berechtigungsnachweis (Trägerkarte) oder einen regulären Bescheid für den Erwerb eines SozialTickets aus.

2. Wenn die Kund*innen nur einen regulären Bescheid erhalten, ist der Gang zum KundenCenter notwendig, damit der Berechtigungsnachweis als Trägerkarte zur Legitimation ausgestellt wird. Nur die Trägerkarte dient u.a. als Prüfmerkmal für das Kontrollpersonal.

3. Neben den persönlichen Angaben werden der Geltungsraum des SozialTickets sowie das Datum vermerkt, bis wann der Berechtigungsnachweises gültig ist. Nach Ablauf der Gültigkeit des Berechtigungsnachweis ist die Nutzung der Monatstickets nicht mehr erlaubt. Ohne den Berechtigungsnachweis als Trägerkarte wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt geltend gemacht.

4. Die jeweils einen Monat gültige Wertmarke (Preisstufe A oder Kreis) kann in KundenCentern und Vertriebsstellen der Verkehrsunternehmen, den Reisezentren der Deutschen Bahn sowie an
Ticketautomaten gekauft werden.

5. Sie müssen die oben rechtsstehende, sechsstellige Ausweisnummer sorgfältig auf Ihre Wertmarke übertragen. 

7. Abschließend wird die Wertmarke geknickt und von oben in die dafür vorgesehene Lasche auf der rechten Seite der Kunststoffhülle eingeschoben.

8. Jetzt können Sie das SozialTicket für die Fahrt mit Bus und Bahn nutzen.

Wichtig: Wenn Ihre Wertmarke abgelaufen und Ihr Berechtigungsnachweis noch gültig ist, erhalten Sie an den oben genannten Stellen eine neue Wertmarke für einen weiteren Monat. Der Berechtigtenausweis darf darüber hinaus nicht beschrieben, korrigiert oder verändert werden, weil er sonst seine Gültigkeit verliert.

Informieren Sie sich über Zusatzleistungen!

ZusatzTicket

Darf es etwas mehr sein? Mit einemZusatzTicket pro Fahrt erweitern Sie den Geltungsraum Ihres Tickets auf das gesamte VRR-Gebiet oder können damit in der 1. Klasse fahren. 

FahrradTicket

Mit dem FahrradTicket  können Sie Ihr Fahrrad im gesamten VRR-Gebiet mitnehmen. Das FahrradTicket gilt für 24 Stunden ab Entwertung.

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